Digitaler Nachlass
Wenn Dein Angehöriger eine Liste mit Passwörtern zu seinen digitalen Konten erstellt hat und jemand eine Vollmacht besitzt, um diese Liste auch benutzen zu dürfen, habt Ihr schon fast den digitalen Nachlass geregelt. Dein Angehöriger muss auf der Liste nur noch vermerken, was nach seinem Tod mit seinen Konten und Daten geschehen soll. Das ist sehr sinnvoll - als Erleichterung für ihn selbst, aber auch als Entlastung für Euch als Angehörige, weil Ihr wisst, was gewünscht ist.
Erbrecht für Digitales
Digitale Konten fallen wie alle anderen Besitztümer nach § 1922 Bürgerliches Gesetzbuch unter den Nachlass. Das bedeutet: Konten und Daten gehen nach gesetzlichen Regeln an die Erben über. Diese erhalten vollen Zugriff, mit allen Konsequenzen.
Die meisten Menschen wollen selbst entscheiden, was nach dem eigenen Tod mit ihren digitalen Konten und Daten passieren soll. Manches, etwa alte Fotos oder das Geld aus einem besonderen Konto, möchte man vielleicht den Kindern oder Enkeln zur Verfügung stellen. Anderes, wie persönliche Nachrichten oder die Mitgliedschaft in einem bestimmten Forum, möchte man eventuell lieber für sich behalten und buchstäblich mit ins Grab nehmen.
Behalten, teilen, löschen
Auf seiner Passwortliste kann Dein Angehöriger vermerken, was nach seinem Tod geschehen soll. Mögliche Wünsche sind zum Beispiel:
- Das Einkaufs-Bonusprogramm soll gelöscht werden.
- Das Smartphone soll in den Besitz einer bestimmten Person übergehen. Sie darf die Zugriffsoptionen nutzen, bis alle Konten umgestellt oder gelöscht sind.
- Das E-Mail-Konto soll erhalten bleiben, weil dort viele Familienfotos eingegangen sind. Das können die Erben in Ruhe durchschauen.
- Der Zugang zu den technischen Geräten des Smart-Homes soll an alle Erben weitergegeben werden. So können sie die notwendigen Funktionen steuern.
- Im Social-Media-Profil soll für ein Jahr eine Gedenkseite stehen bleiben, die entfernte Bekannte auf diese Weise über den Tod informiert. Danach soll es gelöscht werden.
Gut zu wissen: Einige Dienste haben in ihren Einstellungen vorgesehen, dass Nachlasskontakte hinterlegt werden. Das sind zum Beispiel Google, Apple oder Facebook. Dort könnt Ihr jetzt schon festhalten, wer sich nach dem Tod darum kümmern soll.
Gute Gründe
Gibt es keine Erben, fallen alle digitalen Inhalte an den deutschen Staat. Der kümmert sich in der Regel nicht darum, sodass die Konten noch Jahre oder Jahrzehnte bestehen bleiben können. Es kann nicht nur unangenehm sein, wenn eine Art digitaler Zwilling ewig weiterlebt. Auch die Gefahr für Identitätsmissbrauch steigt. Daher ist es sinnvoll, sich schon zu Lebzeiten mit der Frage zu beschäftigen, was nach dem eigenen Tod mit der digitalen Identität geschehen soll.
Digitale Vorsorge
Ihr habt Euch bisher nicht mit der Thematik beschäftigt? Unser Themenartikel "Digitale Vorsorge" beschreibt Schritt für Schritt, wie Ihr vorgehen könnt.

