Vollmachten - Aufbewahrung
Spätestens, wenn ein Pflegebedarf aufkommt, ist es sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung aufzusetzen. Aber wo sollten die Dokumente am besten aufbewahrt werden, damit sie im Bedarfsfall auch schnell gefunden werden? Folgende Optionen halten wir für sinnvoll.
Zentrales Vorsorgeregister
Offiziell gut aufgehoben ist eine digitale Version von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Dort kann man gegen eine einmalige Registrierungsgebühr von rund 25 Euro gleich mehrere Vorsorgedokumente hinterlegen. Diese Gebühr ist keine Jahresgebühr, sondern fällt lediglich einmalig zum Zeitpunkt der Registrierung an, so die Bundesnotarkammer. Demnach deckt sie unter anderem die dauerhafte Speicherung der Vorsorgeangelegenheiten ab sowie die zeitlich unbegrenzte Berichtigung personenbezogener Daten.
Im Bedarfsfall kann medizinisches Personal oder ein Betreuungsgericht dort nachfragen, welche Dokumente hinterlegt sind. Auch die Kontaktdaten der Bevollmächtigten können mit deren Einverständnis eingetragen werden, sodass Behandler und Richter im Notfall schnell diejenigen erreichen können, die nun entscheiden sollen.
Elektronische Patientenakte
Seit Anfang 2025 können gesetzlich Versicherte ihre Patientenverfügung auch in der elektronischen Patientenakte (ePA) als pdf hochladen. Dazu muss die eigene ePA eingerichtet und freigeschaltet sein. Das kann praktisch sein, um Behandlern vor Ort einen schnellen Zugriff zu ermöglichen.
Das Dokument kann man eigenständig hochladen. Alternativ kann das Personal in einer Praxis dabei helfen, wenn der Zugang dafür freigegeben wird. Das geht zum Beispiel in der Hausarztpraxis durch Einlesen der Gesundheitskarte.
Hier in der App
Ein pdf von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung lässt sich auch direkt hier in die App hochladen. Die Daten sind sicher verschlüsselt. Zugriff hast nur Du und eventuell weitere Familienmitglieder, wenn Ihr Eure Konten miteinander verknüpft. Möglich ist das Hochladen im Reiter „Logbuch“.
Das Hochladen ist vor allem deshalb sinnvoll, weil Du Dein Handy vermutlich immer dabei hast und im Notfall somit schnell nachschauen kannst, welche Wünsche in Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung hinterlegt sind. Gleichzeitig hast Du einen Nachweis, dass Du berechtigt bist, Entscheidungen zu treffen.
