Staatliche Hilfen
Pflege ist teuer. Wenn das Geld nicht reicht, um die nötigen Unterstützungsleistungen zu bezahlen, gibt es mehrere Wege, Hilfe vom Staat zu bekommen. Dafür sind Anträge und Nachweise nötig. Viele Menschen scheuen diesen Aufwand. Doch in aller Regel lohnt er sich, weil dadurch ein deutlich angenehmeres Leben möglich wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Für ältere Pflegebedürftige kommen insbesondere drei Hilfen vom Staat infrage, wenn das Geld nicht für die nötigen Pflegeleistungen reicht.
- Die „Hilfe zur Pflege“ übernimmt alle nötigen Pflegekosten, die die Kasse nicht bezahlt, wenn Pflegebedürftige bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
- Das „Wohngeld“ ist ein Zuschuss zur Miete für Menschen mit geringem Einkommen. Auch Pflegeheimbewohner können es erhalten.
- Die „Grundsicherung im Alter“ soll das Existenzminimum sichern, also die Lebenshaltung mitfinanzieren – unabhängig von einem Pflegegrad.
- In manchen Bundesländern gibt es noch Extra-Zuschüsse für Pflegebedürftige, etwa das Pflegewohngeld.
- Andere Leistungen finanzieren nicht direkt die Pflege, können aber helfen, dass mehr Geld pro Monat übrig bleibt.
Ansprüche kennen
Es beschäftigt sich wohl niemand gerne mit staatlichen Hilfsleistungen, die man nur bekommt, wenn man zu wenig Geld hat, um das eigene Leben zu bestreiten. Hinzu kommt, dass sich die rechtlichen Regelungen auch noch regelmäßig ändern und „Sozialhilfe“ keinen guten Ruf hat. Aber: Diese staatlichen Hilfen können das Leben enorm erleichtern, wenn man den Antragsprozess erstmal überwunden hat. Daher scheut Euch nicht, das in Anspruch zu nehmen, was Dir oder Deinem Angehörigen zusteht. Wir versuchen, so kurz und einfach wie möglich zu erklären, welche staatlichen Leistungen dabei helfen, bessere Pflege zu finanzieren, und wie man diese bekommt.
Hilfe zur Pflege
Die Leistungen der Pflegekasse werden oft als Teilleistung bezeichnet: Die Versicherung zahlt einen bestimmten Betrag und den Rest müssen Pflegebedürftige selbst finanzieren. Die staatliche Hilfe zur Pflege ist gewissermaßen das Upgrade. Denn wer darauf Anspruch hat, bekommt vom Staat alle weiteren, nötigen Pflegeleistungen finanziert. Die Hilfe gibt es also zum Beispiel, wenn
- Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 bis 5 mehr Hilfe brauchen als die Kasse zahlt und sie das selbst nicht finanzieren können, oder
- Menschen zwar Pflege brauchen, aber keinen Pflegegrad und somit auch keine Leistungen von der Pflegeversicherung bekommen, etwa weil sie kürzer als sechs Monate lang Pflege benötigen oder eine andere Voraussetzung nicht erfüllen.
Voraussetzungen
In solchen Fällen übernimmt das Sozialamt nach erfolgreichem Antrag alle nötigen Kosten für ambulante und stationäre Pflege. Um die Hilfe zu bekommen, müssen Antragstellende nachweisen, dass sie die Pflege brauchen, aber nicht selbst bezahlen können. Dafür muss das verfügbare Monatsbudget unter einem bestimmten Wert liegen und es darf kein hohes Vermögen geben. Wenn man als Paar zusammenlebt, wird das Einkommen und Vermögen von beiden gemeinsam betrachtet. Wie viel man höchstens haben darf, damit der Staat die Pflege zahlt, wird anhand umfangreicher Regularien berechnet.
Schonvermögen gestattet
Ein gewisses Schonvermögen ist erlaubt. Nur wer ein Vermögen von mehr als 10.000 Euro (alleinstehend) oder mehr als 20.000 Euro (als Paar) hat, bekommt keine Hilfe zur Pflege. Dann muss zunächst das Vermögen bis zu dieser Grenze aufgebraucht werden, wobei eine Riesterrente zum Beispiel nicht als Vermögen zählt.
Gut zu wissen: Wenn sich abzeichnet, dass das Vermögen immer weniger wird und bald unterhalb der sogenannten Schongrenze liegen wird, dann sollte Dein Angehöriger bald einen Antrag auf Hilfe zur Pflege stellen. Denn die Hilfen werden erst nach einem erfolgreichen Antrag ausbezahlt. Wer bis dahin schon einen Teil des Schonvermögens ausgegeben haben, bekommt es nicht zurück.
Beratung nutzen
Ob die Hilfe zur Pflege für Deine Familie infrage kommt, kannst Du bei einer individuellen Beratung klären lassen. Eine gute erste Anlaufstelle ist das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung vom Bundesministerium für Gesundheit, erreichbar unter 030 / 340 60 66 02. Wer nicht gut hören kann, kann die E-Mail-Beratung für Menschen mit Hörbehinderung unter info.gehoerlos@bmg.bund.de nutzen. Auch manche Pflegeberatungsstellen bieten spezifische Beratungen zu staatlichen Hilfen an. Vorher solltest Du Dir am besten einen Überblick über das aktuelle Einkommen und Vermögen verschaffen. Kannst Du konkrete Zahlen nennen, lässt sich einfacher abschätzen, ob ein Antrag auf Hilfe zur Pflege sinnvoll wäre.
Antrag stellen
Wenn die Chancen gut stehen, muss die pflegebedürftige Person sich einen Termin beim Sozialamt organisieren, um dort den Antrag auf Hilfe zur Pflege zu stellen. In manchen Städten könnt Ihr den Antrag auch online ansehen und vorausfüllen. Trotzdem ist in der Regel ein Vor-Ort-Termin nötig, wohin auch alle nötigen Nachweise mitgebracht werden müssen. Dann wird der Antrag geprüft und im Idealfall bald bewilligt. Dann lassen sich die neuen Leistungen nutzen.
Gut zu wissen: Menschen, die die Grundsicherung im Alter erhalten, haben oft auch Anspruch auf Hilfe zur Pflege. Praktisch ist, dass sie ihre finanzielle Situation bereits beim Sozialamt nachgewiesen haben. Dann geht der Antrag auf Hilfe zur Pflege deutlich schneller.
Spezialfall: Hilfe zur Pflege ohne Pflegegrad
Menschen ohne Pflegegrad, die zwar Hilfe brauchen, aber keinen Anspruch auf Hilfe zur Pflege haben, können unter Umständen andere staatliche Hilfen nutzen. Sie bieten ähnliche Leistungen, heißen aber anders und werden aus einem anderen Topf bezahlt. Zu diesen ähnlichen Hilfen zählen:
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts: Wie der Name sagt, lassen sich damit typische Haushaltstätigkeiten bezahlen, wie Putzen, Wäsche waschen und Co.
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen: Diese Hilfe ist bewusst offen formuliert. Wer in finanzielle Not geraten ist und Hilfe braucht, kann diese nach Ermessen des Sozialamts bekommen.
- Erhöhter monatlicher Betrag: Wer Bürgergeld oder Grundsicherung bekommt, kann einen höheren Geldbetrag erhalten, wenn etwa eine besondere Ernährungsempfehlung durch einen Arzt für höhere Ausgaben sorgt als beim Durchschnittsbürger. Das müssen Betroffene aber separat beantragen und nachweisen.
Wohngeld
Das Wohngeld finanziert zwar keine Pflege, aber es ist eine Möglichkeit der Querfinanzieurng. Denn wer einen Mietzuschuss vom Staat bekommt, kann von dem gesparten Geld mehr Pflege bezahlen. Seit dem Jahr 2023 haben sich die Regelungen fürs Wohngeld verändert, sodass deutlich mehr Menschen einen Anspruch auf diesen Mietzuschuss haben. Ob ein Anspruch besteht und wie hoch das Wohngeld ausfällt, ist vom Einkommen und dem örtlichen Mietspiegel abhängig. Auch Pflegeheimbewohner können einen Anspruch auf Wohngeld haben.
Wie die Chancen stehen, kannst Du mit dem Wohngeld-Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen herausfinden. Wenn der Rechner einen voraussichtlichen Anspruch rausgibt, könnt Ihr einen Antrag beim örtlichen Sozialamt stellen.
Spezialfall: Pflegewohngeld
In manchen Bundesländern wird vorrangig ein Pflegewohngeld für Pflegeheimbewohner ausbezahlt, um andere staatliche Hilfen zu vermeiden. Der Antrag ist leichter als beim normalen Wohngeld, die genauen Regeln hängen vom Bundesland ab. Ein solches Pflegewohngeld gibt es aktuell in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Details weiß das örtliche Sozialamt.
Persönliches Budget
Menschen mit einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung müssen oft viel mehr Geld ausgeben, um ein ähnliches Leben führen zu können wie Gesündere. An diesen höheren Kosten beteiligt sich der Staat unter bestimmten Bedingungen auf Antrag mit dem sogenannten Persönlichen Budget. Davon lassen sich individuell nötige Hilfen finanzieren, etwa Alltagshelfer. Details sind nachzulesen in der Broschüre „Das Persönliche Budget“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Grundsicherung im Alter
Wenn Wohngeld und Hilfe zur Pflege nicht ausreichen, um ausreichend Unterstützung bezahlen zu können, ist eine weitere Option die Grundsicherung im Alter. Sie wird nicht speziell an Pflegebedürftige ausbezahlt, sondern soll für alle Menschen im Rentenalter oder bei Erwerbsminderung das Existenzminium sichern. Mit der Grundsicherung werden Miet- und Nebenkosten, Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge übernommen und ein Betrag für die Lebenshaltung ausbezahlt. Die genaue Höhe hängt vom individuellen Einkommen und den Lebensumständen ab.
Gut zu wissen: Die Deutsche Rentenversicherung rät allen Menschen, deren Einkommen weniger als 1.101 Euro pro Monat (Stand: 2026) beträgt, einen Anspruch auf Grundsicherung prüfen zu lassen. Was als Einkommen zählt, und weitere Details könnt Ihr auf der Webseite der Rentenkasse nachlesen.
Weitere Tipps
Es gibt noch weitere Möglichkeiten, wie Pflegebedürftige dank staatlicher Unterstützung im Alltag Geld sparen können, um es stattdessen in bessere Pflege und Unterstützung zu investieren. Zwei wichtige Optionen, die oft nicht genutzt oder nur teilweise ausgeschöpft werden, sind Steuervorteile sowie die Vorteile eines Schwerbehindertenausweises. Wenn Ihr das Gros der Pflege organisiert habt, dann nehmt Euch nach Möglichkeit die Zeit, Euch über beides zu informieren.
Vorteile nutzen
Sowohl Pflegebedürftige als auch Pflegende können bestimmte Kosten von der Steuer absetzen und somit hunderte oder sogar mehrere tausend Euro pro Jahr sparen. Menschen mit einer anerkannten schweren Behinderung können zudem finanzielle und organisatorische Vorteile nutzen, die den Alltag deutlich erleichtern können. Zu diesen Vorteilen gehören längst nicht nur die blauen Parkplätze mit Rollstuhlsymbol, die fast jeder kennt, sondern vieles mehr, etwa die vergünstigte oder kostenlose Nutzung des Nahverkehrs, pauschale Zuschüsse, Steuererleichterungen sowie die Erlaubnis, eine Begleitperson kostenlos mitzunehmen, zum Beispiel ins Konzert.
Voraussetzungen kennen
Viele Pflegebedürftige wissen allerdings nicht, ob sie möglicherweise Anspruch auf diese Vorteile hätten. Mögliche Gründe können zum Beispiel starke Einschränkungen beim Laufen, Hörschäden, Augenerkrankungen, Schmerzsyndrome oder zunehmende Hilflosigkeit aufgrund einer Demenz sein. Insbesondere wenn mehrere Dinge zusammenkommen, gelten diese oft als sogenannte „erworbene Behinderungen“ und können zu einem Schwerbehindertenausweis berechtigen. Wie die Chancen stehen, könnt Ihr zum Beispiel beim Hausarzt nachfragen.
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