Übersicht: Pflichtberatung

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Wenn Dein Angehöriger ausschließlich Pflegegeld bezieht und Ihr dementsprechend keine Unterstützung durch einen Pflegedienst erhaltet, müsst Ihr Euch regelmäßig beraten lassen. So ist es im Gesetz festgelegt. Einmal pro Halbjahr ist eine Beratung verpflichtend. Weitere Termine sind kostenfrei möglich, etwa wenn Ihr Fragen zu Hilfsmitteln habt.

Pflichtberatung laut Gesetz

Es gibt unterschiedliche Beratungen zum Thema Pflege. Der sogenannte Beratungseinsatz ist eine Pflichtberatung für alle Personen mit einem Pflegegrad zwischen 2 und 5, die Pflegegeld bekommen und keine Pflegesachleistung beziehen.

Von manchen wird diese Pflichtberatung als Kontrolle wahrgenommen, zumal im Sozialgesetzbuch XI steht, dass damit die „Qualität der häuslichen Pflege“ sichergestellt werden soll. Die Pflichtberatung kann und soll aber vor allem eine Chance für Dich und Deinen Angehörigen sein. Denn die Beratung soll helfen, damit Ihr alle nötigen Entlastungsmöglichkeiten, sinnvollen Hilfsmittel und möglichen Unterstützungsangebote kennt.

Ihr wollt eine Pflichtberatung in Anspruch nehmen? Das ist auch möglich bei der Johanniter-Unfall-Hilfe. Du kannst direkt hier aus der App einen Termin anfragen.

Wer und wo?

Eine Pflegefachkraft oder eine Person aus einer anerkannten Beratungsstelle in der Nähe übernimmt die Pflichtberatung. Diese findet in der Regel bei der pflegebedürftigen Person zuhause statt. Das hat zwei entscheidende Vorteile, nämlich dass Ihr nirgendwo hinfahren müsst und dass die Fachkraft direkt sieht, ob zum Beispiel bestimmte Hilfsmittel den Alltag erleichtern würden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.

Gut zu wissen: Ist Dein Angehöriger privat pflegeversichert, muss er die Kosten in der Regel zunächst aus eigener Tasche bezahlen und kann die Rechnung dann wie üblich bei der Versicherung einreichen.

Was passiert?

Der Beratungseinsatz folgt einem festgelegten Schema:

  1. Die Fachkraft erfasst die Daten Deines Angehörigen sowie Tag und Uhrzeit.
  2. Sie spricht mit Euch über die aktuelle Pflegesituation. Ideal ist es, wenn Du oder eine andere Person, die regelmäßig im Alltag unterstützt, beim Beratungstermin dabei ist.
  3. Die Fachkraft erläutert, ob und welche Veränderungen aus ihrer Sicht sinnvoll wären, um die pflegerische Versorgung zu verbessern.
  4. Ihr könnt Fragen stellen, etwa zu Leistungen und Angeboten vor Ort, die die Fachkraft in der Regel beantworten kann.
  5. Auf Euren Wunsch hin kann die Fachkraft in einem Nachweisformular festhalten, dass Ihr ein bestimmtes Hilfsmittel braucht, Interesse an einem Pflegekurs habt oder eine weitergehende Beratung zu einem spezifischen Thema braucht. Die Pflegeversicherung muss das dann prüfen.

Unser Tipp: Lasst Euch eine Kopie (digital oder auf Papier) aushändigen, wenn die Fachkraft für Euch etwas beantragt. Dann habt Ihr einen Beleg für die eigenen Unterlagen. In digitaler Form kannst Du diesen hier in der App im Tagebuch hinterlegen.

Nachweis

Die Fachkraft muss einen Nachweis über den Beratungseinsatz ausfüllen und anschließend an die zuständige Pflegeversicherung schicken. Ihr müsst Euch darum also nicht kümmern. Lediglich den Termin muss Dein Angehöriger organisieren – gegebenenfalls mit Deiner Hilfe.

Videoberatung

Mittlerweile ist es möglich, jeden zweiten Einsatz als Online-Beratung per Video durchzuführen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn Ihr keine Fragen habt. Nur die erste Pflichtberatung muss zuhause erfolgen, damit die Beratungsfachkraft sich einen Überblick vor Ort verschaffen kann.

Besonderheiten nach Pflegegrad

Wenn Dein Angehöriger Pflegegrad 4 oder 5 hat und weiterhin lediglich Pflegegeld bezieht, habt Ihr die Möglichkeit, bis zu zwei weitere Beratungen im Jahr freiwillig wahrzunehmen. Früher waren in Grad 4 und 5 vier Pflichttermine pro Jahr vorgesehen. Das hat sich Anfang 2026 geändert in zwei Pflichttermine und zwei freiwillige Optionen auf kostenlose Beratung zuhause.

In Pflegegrad 1 gibt es noch kein Pflegegeld und somit auch keine Pflichtberatung. Wenn Dein Angehöriger zu diesem Personenkreis gehört und Ihr Euch eine Beratung zuhause wünscht, könnt Ihr diese aber trotzdem bekommen. Fragt dazu einfach bei der Pflegeversicherung Deines Angehörigen nach und bezieht Euch auf Sozialgesetzbuch XI, § 37.3.