Übersicht: Pflegesachleistung

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Mit der Pflegesachleistung könnt Ihr ab Pflegegrad 2 die Arbeit eines Pflegedienstes finanzieren. Die Pflegekräfte kommen dann zur pflegebedürftigen Person nach Hause und leisten dort die Unterstützung, die Ihr abgesprochen habt.

Professionelle Pflege zuhause

Sachleistung klingt so, als ob Du einen Gegenstand bekommen würdest. Tatsächlich wird mit der Pflegesachleistung aber die wichtige Arbeit von ambulanten Pflegediensten bezahlt. Wenn also professionelle Pflegekräfte zu Deiner oder Deinem Angehörigen nach Hause kommen und dort Hilfe leisten, lässt sich diese Arbeit mit der Pflegesachleistung finanzieren.

Was macht der Pflegedienst?

Der Pflegedienst übernimmt verschiedene Aufgaben, die Ihr miteinander abgesprochen habt. Was genau möglich ist, hängst vom jeweiligen Anbieter ab. Typische mögliche Leistungen sind:

  • Hilfe beim Waschen, Duschen und bei Toilettengängen
  • Hilfe beim Zähneputzen, Kämmen, Frisieren und Rasieren
  • Hilfe beim An- und Ausziehen, auch zum Beispiel von Kompressionsstrümpfen
  • Hilfe beim Aufstehen oder Umlagerung im Bett
  • Mobilisationsübungen
  • Hilfe beim Essen und Trinken
  • Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme, beim Blutdruckmessen und Spritzensetzen
  • Häusliche Krankenpflege wie Medikamentengabe und Verbandswechsel
  • Hilfe bei der Haushaltsführung wie Putzen, Einkaufen und Kochen
  • Vermittlung von Pflegetechniken und Kurzberatung zu Leistungsansprüchen

Höhe der Leistung

Die Pflegesachleistung dürft Ihr ab Pflegegrad 2 beanspruchen. Die Höhe der Leistung steigt mit jedem Pflegegrad an. Die maximal möglichen Leistungen pro Monat sind:

  • 796 Euro in Pflegegrad 2,
  • 1497 Euro in Pflegegrad 3,
  • 1859 Euro in Pflegegrad 4,
  • 2299 Euro in Pflegegrad 5.

Abrechnung mit dem Pflegedienst

Bei gesetzlich Versicherten ist es üblich, dass der Dienst einmal im Monat direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Ihr bekommt anschließend eine Kopie der Abrechnung. Wenn Ihr mehr Hilfe gebucht habt, als die Pflegeversicherung übernimmt, müsst Ihr den Restbetrag aus eigener Tasche bezahlen. Das lässt sich aber gut vorher planen. Privat Versicherte müssen üblicherweise die Rechnung für die geleistete Arbeit am Anfang des nächsten Monats selbst bezahlen. Anschließend schickt Ihr die Abrechnung an die Pflegeversicherung, die den Betrag dann erstattet. Die Leistungshöhe ist bei gesetzlichen Kassen und privaten Pflegepflichtversicherungen gleich hoch.

Einen guten Dienst finden

Pflegedienste sind nahezu flächendeckend in Deutschland vertreten. Aufgrund des Fachkräftemangels ist es aber nicht immer möglich, sofort die Hilfe zu bekommen, die Ihr Euch wünscht. Informiert Euch daher möglichst frühzeitig, welche Dienste es in Eurer Nähe gibt, was diese leisten und ob Ihr damit zufrieden seid. Eine Liste mit Pflegediensten könnt Ihr Euch von der Pflegeversicherung oder einem örtlichen Pflegestützpunkt aushändigen lassen. Ob der Dienst auch gut arbeitet, überprüft regelmäßig der Medizinische Dienst (MD). Das Ergebnis könnt Ihr in den Pflegefindern nachlesen, zum Beispiel unter www.pflegelotse.de.

Restbetrag nutzen

Wenn Ihr die Pflegeleistung nicht voll ausschöpft, muss der Restbetrag nicht verfallen. Ihr könnt Euch einen Teil davon als frei verfügbares Pflegegeld auszahlen lassen. Wie das funktioniert und wie Ihr am besten vorgeht, um einen passenden Pflegedienst zu beauftragen, kannst Du im ausführlicheren Themenartikel „Einen guten Pflegedienst finden“ nachlesen.

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