Was macht ein Pflegestützpunkt?
Pflegestützpunkte sind Beratungsstellen zum Thema Pflege. Die Mitarbeitenden informieren darüber, welche Leistungen es von der Pflegeversicherung gibt, und helfen dabei, sie zu bekommen. Bezahlt wird die Arbeit von den Pflegekassen, da sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Für Dich und Deine Angehörigen ist die Beratung daher kostenfrei.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflegestützpunkte bieten Beratungen zum Thema Pflege an. Außerdem unterstützen sie dabei, konkrete Pflegehilfe zu bekommen.
- Die Beratung muss laut Gesetz individuell, neutral und kostenfrei sein und muss wohnortnah angeboten werden.
- Pflegestützpunkte gibt es flächendeckend in Deutschland. Nur in Sachsen und Sachsen-Anhalt heißen sie „Vernetzte Pflegeberatung“.
- Alle Pflegenden, Pflegebedürftigen und Interessierten haben ein gesetzliches Anrecht auf Beratung und Unterstützung in einem Pflegestützpunkt.
- Gesetzliche Grundlage ist § 7a SGB XI.
Beratung
Die Mitarbeitenden von Pflegestützpunkten sind speziell geschulte Profis im Pflegerecht. Sie sind in der Lage, die Details des komplizierten und sich regelmäßig ändernden Pflegerechts verständlich zu erklären und bei Anträgen zu helfen. Deshalb sind sie die besten Ansprechpersonen, wenn Ihr Hilfe von einem echten Menschen vor Ort braucht.
Typische Hilfestellungen eines Pflegestützpunkts sind
- allgemeine Erklärungen: Welche Leistungen bietet die Pflegeversicherung?
- spezifische Beratungen: Wie wirken sich Erkrankungen wie Demenz auf den Alltag aus?
- konkrete Unterstützung: Wie fülle ich die nötigen Anträge aus?
- neutrale Empfehlungen: Welche Hilfsdienste für Pflegeleistungen gibt es vor Ort? Welche Handwerksbetriebe sind spezialisiert auf Umbauten, die die Pflege erleichtern?
- weitere Vermittlung: An wen können wir uns wenden, wenn wir spezifische Beratungen oder Hilfen brauchen, etwa psychosoziale Beratung?
Gut zu wissen: Nach einem Antrag auf Pflegeleistungen hat Dein Angehöriger das gesetzliche Recht, innerhalb von zwei Wochen in einem Pflegestützpunkt beraten zu werden. Diese Frist gilt auch bei Anträgen für Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege sowie nach Änderungsanträgen.
Konkrete Hilfe
Wenn gewünscht, könnt Ihr Euch im Pflegestützpunkt auch konkret weiterhelfen lassen, etwa beim Ausfüllen von Anträgen. Die Mitarbeitenden unterstützen zum Beispiel beim
- Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegeversicherung
- Antrag auf einzelne Leistungen, etwa Verhinderungspflege
- Antrag auf eine Auszeit im Job, etwa Pflegezeit
Gut zu wissen: Wenn Ihr schon ein wenig vorbereitet seid, könnt Ihr konkretere Fragen stellen. Ideal ist es zum Beispiel, wenn Du Dir schonmal einen Überblick über die möglichen Leistungen der Pflegeversicherungen verschafft hast. Der entsprechende Artikel ist unten verlinkt.
Versorgungsplan
Was viele nicht wissen: Im Pflegestützpunkt könnt Ihr auch einen individuellen Versorgungsplan gemeinsam erstellen. Das bedeutet: Wenn Ihr der beratenden Person alle nötigen Details zu den Lebensumständen Deines Angehörigen und zu Eurer Familie erläutert, kann sie einen Plan aufstellen, auf welche pflegerischen und medizinischen Leistungen Ihr Ansprüche habt und welche Hilfen sonst noch sinnvoll wären.
Ziel des Versorgungsplans ist es laut Gesetz, dass nicht nur alle pflegerischen Optionen, sondern auch mögliche Sozialleistungen sowie gesundheitsfördernde und präventive Hilfen aufgelistet werden. Dazu gehören zum Beispiel auch Kuren oder Reha-Maßnahmen. Die Profis im Pflegestützpunkt können notieren, welche Unterstützung die Gesundheit Deines Angehörigen möglicherweise wieder verbessern könnte und welche sozialen Hilfen es in der Umgebung gibt, die im Alltag weiterhelfen können. Mit einem umfassenden Versorgungsplan wird es deutlich leichter für Euch, das Leben mit Pflegebedarf neu zu strukturieren und alle sinnvollen Hilfen zu erhalten.
Gut zu wissen: Die Pflegestützpunkte können nicht nur einen Versorgungsplan aufstellen. Sondern sie wissen ebenfalls, wo Ihr die nötigen Anträge stellen müsst, und sollen dabei helfen, dass Ihr die nötigen Hilfen auch tatsächlich erhaltet.
Weitere Begleitung
Eine Beratung im Pflegestützpunkt ist keine einmalige Sache. Wenn sich Eure Situation ändert, etwa weil Dein Angehöriger mehr pflegerische Unterstützung braucht oder weil Du absehbar für einige Zeit auf Deine eigene Gesundheit achten musst, dann könnt Ihr Euch erneut beraten und unterstützen lassen. Auch wenn sich Gesetze ändern und Ihr somit andere Ansprüche habt als bisher, könnt Ihr Euch an einen Pflegestützpunkt wenden.
Gut zu wissen: Wenn Dein Angehöriger Pflegegrad 2 oder höher hat, aber kein Pflegedienst kommt, sondern die Versicherung ausschließlich Pflegegeld als Hauptleistung auszahlt, seid Ihr verpflichtet, Euch einmal pro Halbjahr beraten zu lassen. Eine solche Pflichtberatung nach § 37.3 SGB XI wird auch "Beratungseinsatz" genannt. Einen Termin könnt Ihr im örtlichen Pflegestützpunkt ausmachen oder bei anderen qualifizierten Beratungsstellen, etwa bei der Johanniter-Unfall-Hilfe.

