Jetzt noch Pflegegrad-Antrag stellen

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Mit der angestrebten Reform, dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) werden sich wohl zum 1. Januar 2027 nicht nur einige Leistungen ändern. Es soll auch schwieriger werden, einen höheren Pflegegrad beziehungsweise überhaupt Leistungen zu bekommen. Wenn Ihr vermutet, dass Dein Angehöriger den nächsthöheren Pflegegrad erreichen könnte, solltet Ihr am besten noch 2026 den Antrag stellen – solange noch das aktuelle Pflegerecht gilt.

Pflegegrad – bald erst mit mehr Punkten

Seit 2017 gilt: Ab 12,5 von 100 erreichbaren Punkten in der Begutachtung erhält man einen Pflegegrad. Ab 27 Punkten gibt es Pflegegrad 2 und somit nicht nur Basisleistungen, sondern das volle Leistungsspektrum. Diese Grenzen sollen sich dem aktuellen Regierungsentwurf zufolge fürs PNOG zum 1. Januar 2027 ändern.

Mutmaßlich werden die Stufen folgendermaßen angepasst:

Pflegegrad 1

Bisher: 12,5 bis <27 Punkte
Geplant: 15 bis <30 Punkte

Pflegegrad 2

Bisher: 27 bis <47,5 Punkte
Geplant: 30 bis <50 Punkte

Pflegegrad 3

Bisher: 47,5 bis <70 Punkte
Geplant: 50 bis <70 Punkte

Die Einteilung für die Pflegegrade 4 (70 bis <90 Punkte) und 5 (90 bis 100 Punkte) soll gleich bleiben.

Jetzt noch Antrag stellen

Unser Tipp lautet daher: Wenn Ihr den Eindruck habt, dass Dein Angehöriger mehr Unterstützung braucht und vermutlich einen höheren oder überhaupt einen Pflegegrad erreichen könnte, probiert es lieber noch 2026 als erst 2027. Denn mit zum Beispiel 14 Punkten würde Dein Angehöriger jetzt noch Pflegegrad 1 erhalten, ab Januar 2027 würde es aber nicht mehr für einen Pflegegrad reichen.

Wenn Ihr mögt, helfen wir Euch dabei. Wähle dafür auf der Startseite dieser App als Eure Situation "Pflegegrad: Anträge und Widerspruch" aus. Dann begleiten wir Dich Schritt für Schritt durch den Antragsprozess und erklären rechtzeitig, was Ihr wann wissen solltet und vorbereiten könnt.

Wichtig zu wissen: Bei einem Höherstufungsantrag gibt es in den meisten Fällen keinen Bestandsschutz. Es besteht also das Risiko, in einen niedrigeren Pflegegrad eingestuft zu werden. Eine erneute Begutachtung solltet Ihr deshalb nur anfragen, wenn der Pflegebedarf seit dem letzten Mal deutlich gestiegen ist.