Testament – Erstellung

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Es ist entschieden: Dein zu versorgender Angehöriger möchte ein Testament erstellen. Doch schon stellen sich neue Fragen. Muss es handschriftlich sein? Welche Unterlagen braucht Ihr? Und wer kann Euch bei der Erstellung helfen? Gilt es, bestimmte Formulierungen zu beachten oder zu vermeiden? Wir geben Antworten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Dein Familienmitglied muss das Testament handschriftlich erstellen und mit vollem Namen und Datum unterschreiben.
  • Ein Notar kann besonders bei komplizierten Familien- und Vermögensverhältnissen sinnvoll sein.
  • Die Aufbewahrung beim Nachlassgericht bietet Sicherheit.
  • In einem Testament kann Dein Angehöriger nicht nur finanzielle Werte vererben.
  • Fehler bei der Formulierung können später Probleme verursachen. Seid daher präzise.

Vom Gespräch zum konkreten Plan

Vielleicht hat sich Dein Angehöriger inzwischen entschieden, ein Testament zu verfassen. Jetzt beginnt der praktische Teil. Viele Menschen wissen zwar, was sie regeln möchten. Trotzdem fällt der erste Schritt schwer. Muss sofort ein Notar eingeschaltet werden? Reicht ein Blatt Papier? Und welche Unterlagen solltet Ihr bereitlegen?

Als pflegender Angehöriger kannst Du unterstützen, Informationen zusammentragen und bei organisatorischen Fragen helfen. Das ist für viele pflegebedürftige Menschen schon eine große Hilfe.

Gut vorbereitet starten

Bevor Dein Angehöriger das Testament schreibt oder einen Termin beim Notar vereinbart, lohnt es sich, einige Unterlagen zusammenzustellen. Besonders wenn Immobilien, mehrere Konten oder größere Vermögenswerte vorhanden sind, hilft eine gute Übersicht. Gleichzeitig fallen beim Durchsehen der Unterlagen oft noch Dinge auf, an die zunächst niemand gedacht hat.

Hilfreich sind zum Beispiel:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • eine Übersicht über Bankkonten, Sparbücher, Depots oder Schließfächer
  • Unterlagen zu Immobilien oder Grundstücken
  • Informationen zu Wertgegenständen wie Schmuck, Kunst oder Sammlungen
  • ein bereits vorhandenes Testament oder andere Nachlassunterlagen
  • eine Liste mit Fragen, die Ihr gegebenenfalls bei einer Beratungsstelle oder beim Notar klären möchtet

Handschriftlich oder Notar?

Viele Menschen fragen sich: Reicht ein handschriftliches Testament aus? Grundsätzlich lautet die Antwort: „Ja.“ Genau genommen muss es sogar handschriftlich verfasst sein, wenn es nicht vom Notar aufgesetzt wird. Dazu später mehr.

Viele Menschen verfassen ihren letzten Willen selbst. Wichtig ist dann, dass das Testament vollständig handschriftlich geschrieben und mit vollem Namen unterschrieben wird. Ein am Computer verfasster, ausgedruckter und anschließend unterschriebener Text genügt nicht.

Außerdem sollte das Dokument eine eindeutige Überschrift wie „Testament“, „Mein letzter Wille“ oder „Nachlassregelung“ tragen. Auch Ort und Datum der Erstellung sollten vermerkt sein. Das ist entscheidend, um die Gültigkeit des Dokuments nachzuweisen.

Wann ist ein Notar sinnvoll?

Nicht jede Familie benötigt notarielle Unterstützung. In manchen Situationen kann sie Euch jedoch viel Sicherheit geben. Das gilt beispielsweise bei umfangreichen und komplexen Vermögenswerten, besonderen Erbengemeinschaften wie Patchwork-Familien oder außerfamiliären Erben. Ein Notar erläutert die rechtlichen Möglichkeiten, weist auf mögliche Probleme hin und hilft Deinem Angehörigen dabei, Formulierungen juristisch einwandfrei zu gestalten.

Eine notarielle Beratung kann auch sinnvoll sein, wenn Dein Angehöriger individuelle Regelungen im Testament festhalten möchte. Darunter fallen etwa Wünsche wie „Maria soll sich um meinen Hund kümmern“ oder „Die Grabpflege sollen Juri und Milena zu gleichen Teilen übernehmen“.

Gut zu wissen: Ein Notar darf nicht beliebig viel Honorar nehmen. Die Kosten für die Erstellung eines Testaments beim Notar hängen immer vom betroffenen Nettovermögen ab. Hinzu kommen gegebenenfalls weitere Gebühren und Kosten für die Bearbeitung oder Verwahrung des Testaments. Die Sparkasse hat dazu eine Übersicht erstellt.

Wer kann sonst noch helfen?

Wenn Ihr Euch zunächst orientieren möchtet, könnt Ihr auch Beratungsstellen aufsuchen. Hilfreiche Ansprechpartner sind etwa Seniorenberatungsstellen, Verbraucherzentralen oder kommunale Beratungsangebote. Diese sind nicht so kostenintensiv wie Notare und können Euch trotzdem erste Informationen und Anregungen geben.

Gut zu wissen: Eine Besonderheit gibt es in Hessen: Außer beim Notar kann man dort auch beim Ortsgericht ein Testament beglaubigen lassen. Damit bestätigt das Amt, dass die Unterschrift unter dem Testament tatsächlich von der jeweiligen Person stammt. Der Inhalt des Testaments wird hier jedoch nicht überprüft.

Aufbewahrung des Testaments

Es ist wichtig, dass Ihr als Angehörige wisst, wo das Testament zu finden ist. Grundsätzlich kommen dafür drei Möglichkeiten in Frage:

  • zu Hause: Dein pflegebedürftiger Angehöriger kann das Testament einfach zu Hause aufbewahren. Dann solltest Du oder ein anderer Vertrauter den genauen Aufenthaltsort kennen. Es sollte möglichst vor Diebstahl und Feuer geschützt sein, etwa in einem feuerfesten Tresor.
  • bei einer Vertrauensperson: Wenn Du als pflegender Angehöriger sowieso Dokumente wie die Patientenverfügung verwaltest, kann es sinnvoll sein, das Testament diesen Unterlagen hinzuzufügen.
  • beim Amtsgericht: Hat ein Notar das Testament ausgestellt, hinterlegt er es ohnehin beim zuständigen Nachlassgericht. Doch auch ein selbstständig verfasstes Testament kann man dort verwahren lassen. Das Nachlassgericht übernimmt dann nicht nur die Einlagerung des originalen Dokuments, sondern veranlasst auch die Registrierung im Zentralen Testamentsregister (ZTR). Der Vorteil: Im Todesfall ist garantiert, dass das Testament sofort auffindbar ist und bis dahin sicher verwahrt ist.

Die häufigsten Fehler

Damit ein Testament wirklich rechtssicher und eindeutig ist, solltet Ihr bei der Erstellung auf einige wichtige Merkmale achten. Das sind die häufigsten Fehler:

  • am Computer erstelltes Testament: Ein Testament muss handschriftlich erstellt werden. Nur die Unterschrift unter einem Ausdruck ist nicht ausreichend.
  • unklare Formulierungen: „Meine Kinder sollen alles erben“ Diese und ähnlich unkonkrete Formulierungen können schnell zu Missverständnissen führen. Was genau umfasst „alles“? Sind auch die Stiefkinder gemeint? Die Aussage „Stefan kriegt das Haus“ lässt die Frage offen, ob dazu auch die gesamte Ausstattung gehört.
  • den Pflichtteil übersehen: Viele Menschen gehen davon aus, sie könnten mit einem Testament einen nahen Angehörigen vollständig vom Erbe ausschließen. Ganz so einfach ist es nicht. Ehepartner und Kinder haben in der Regel trotzdem Anspruch auf einen Teil des Nachlasses, den sogenannten Pflichtteil. Wird dieser Umstand nicht berücksichtigt, kann es später zu unangenehmen Überraschungen kommen, beispielsweise, wenn eine komplette Immobilie an nur eine Person vererbt werden soll, doch plötzlich machen weitere Familienangehörige ihren Pflichtanspruch geltend.
  • nicht aktuelles Testament: Todesfälle, Scheidungen oder andere Ereignisse können Einfluss darauf haben, wer später erben kann. Deshalb sollte Dein zu versorgender Familienangehöriger immer mal wieder prüfen, ob das Testament noch aktuell ist.
  • Testament nicht auffindbar: Wenn Dein Angehöriger Dir versichert hat, dass ein Testament existiert, sollte klar sein, wo es aufzufinden ist. Nach dem Tod einen umfangreichen Nachlass nach einem einzelnen Dokument zu durchforsten, kann sehr zeitraubend sein. Schlimmstenfalls bleibt es verschwunden. Wer sichergehen möchte, sollte die Verwahrung beim Nachlassgericht in Erwägung ziehen.

Beispiele für Formulierungen

Insbesondere wenn Dein Angehöriger das Testament selbst schreibt, stellt sich oft die Frage, wie einzelne Regelungen formuliert werden sollten. Keine Sorge, ein Testament muss nicht in kompliziertem Amtsdeutsch verfasst sein. Wichtig ist nur, dass aus den Formulierungen eindeutig hervorgeht, was genau an wen vererbt wird, zum Beispiel:

  • Einleitung: „Dies ist mein Testament.“
  • Erben benennen: „Ich setze meine Tochter Anna Muster und meinen Sohn Maximilian Muster zu gleichen Teilen als Erben ein.“
  • einzelne Gegenstände zuordnen: „Meine goldene Armbanduhr der Marke Breitling soll meine Enkelin Lisa Muster erhalten.“
  • gemeinnützige Organisation bedenken: „Der Verein Muster e. V. soll einen Geldbetrag von 5000 Euro aus meinem Nachlass erhalten.“

Je klarer die Formulierungen sind, desto geringer ist das Risiko späterer Missverständnisse. Deshalb ist es gut, Gegenstände genau zu beschreiben oder Zuordnungshilfen wie Kontonummern, Depotnummern oder Grundbuchblattnummern zu nennen.

Zeit geben

Ein Testament ist kein Dokument wie jedes andere. Sowohl für Dein pflegebedürftiges Familienmitglied als auch für Euch als Erben sind damit viele Emotionen und Erinnerungen verbunden. Deshalb ist es auch oftmals nicht an einem Nachmittag verfasst. Du kannst beispielsweise Deine Mutter oder Deinen Vater unterstützen, indem Du offen für Gespräche bist und einen Teil der bürokratischen Vorarbeit übernimmst. So gibst Du ihnen den Freiraum, in Ruhe die Entscheidungen zu treffen, die ihnen wichtig sind.

Was die wichtigsten Grundlagen in Sachen Testament sind und wie Du mit Deinen Angehörigen ins Gespräch kommen kannst, erfährst Du in unseren Artikeln „So sinnvoll ist ein Testament“ und „Testament – So kommt Ihr ins Gespräch“.

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