So sinnvoll ist ein Testament
Irgendwann stellt sich in vielen Familien die Frage: Gibt es eigentlich ein Testament? Und ist alles so geregelt, wie es sich Dein pflegebedürftiger Angehöriger wünscht? Klare Regelungen können später für Sicherheit sorgen und Konflikte vermeiden.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit einem Testament bestimmt Dein Angehöriger selbst, wer später was erben soll.
- Ohne Testament gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge.
- Besonders wichtig sind individuelle Regelungen in Patchwork-Familien oder bei unverheirateten Paaren.
- Auch Enkelkinder, Freunde oder gemeinnützige Organisationen können bedacht werden.
- Klare Entscheidungen können Angehörige entlasten und späterem Streit innerhalb der Familie vorbeugen.
Fragen über den Alltag hinaus
Wenn Du einen Angehörigen pflegst, kümmerst Du Dich oft um vieles gleichzeitig. Arzttermine, Medikamente, Anträge oder organisatorische Fragen bestimmen den Alltag. Irgendwann taucht aber auch ein Thema auf, das viele Familien lange vor sich herschieben: das Testament. Vielleicht fragst Du Dich, ob Ihr Euch überhaupt schon damit beschäftigen müsst. Oder Ihr wisst nicht, wie Ihr das Thema angehen sollt und welche Regelungen überhaupt möglich sind. Vielleicht fällt es Euch auch schwer, weil der Gedanke schmerzt, dass Dein geliebter Angehöriger irgendwann nicht mehr da sein wird.
Mit diesen Gefühlen seid Ihr nicht allein. Trotzdem kann es entlastend sein, den Nachlass rechtzeitig zu regeln. So kann Dein Angehöriger selbst entscheiden, was mit seinem Vermögen geschehen soll, und seine Wünsche klar festhalten. Dafür hilft es, die wichtigsten Grundlagen zu kennen: Wer erbt ohne Testament? Wann sind eigene Regelungen sinnvoll? Und welche Möglichkeiten bietet ein Testament überhaupt?
Gut zu wissen: Einer Umfrage des Geldratgebers Finanztip zufolge haben rund zwei Drittel der Deutschen kein Testament. In diesen Fällen greift das gesetzliche Erbrecht.
Warum ein Testament?
Die Gründe für ein Testament sind so unterschiedlich wie die Familien selbst. Manche Menschen möchten einen langjährigen Lebenspartner absichern oder einem guten Freund etwas hinterlassen. Andere wünschen sich, dass ein Enkelkind ein besonderes Erinnerungsstück erhält oder ein Verein unterstützt wird, der ihnen am Herzen liegt. Das Erbrecht würde niemanden von ihnen berücksichtigen.
Häufig sieht das aktuelle Leben anders aus, als es sich die Gesetzgeber im 19. Jahrhundert überlegt haben. Aus dieser Zeit stammt ein Großteil der deutschen Erbregeln. Doch das Leben schreibt persönliche Geschichten. Vielleicht hat ein Kind über viele Jahre die Pflege übernommen oder ein bestimmter Gegenstand verbindet die Familie seit Generationen. Dann geht es längst nicht mehr nur um Geld, sondern um Erinnerungen, Wertschätzung und den Wunsch, etwas ganz bewusst weiterzugeben.
Ein Testament gibt Deinem Angehörigen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, was später einmal gelten soll. Das schafft Klarheit und kann allen Beteiligten das beruhigende Gefühl geben, wichtige Wünsche nicht dem Zufall zu überlassen.
Das regelt ein Testament
Mit einem Testament hält eine Person fest, was nach dem Tod mit den eigenen Besitztümern geschehen soll. Dazu gehören beispielsweise Geld, Immobilien, Wertgegenstände oder persönliche Sachen, aber auch Erinnerungsstücke.
Nicht immer ist ein Testament zwingend notwendig. Entspricht die gesetzliche Erbfolge den Wünschen Deines Angehörigen, kann sie durchaus ausreichen. Gibt es jedoch besondere familiäre Situationen oder individuelle Wünsche, lohnt sich ein Testament oft. Das betrifft zum Beispiel unverheiratete Paare, Patchwork-Familien oder den Wunsch, bestimmte Menschen oder Organisationen zu bedenken.
Gesetzliche Erbfolge
Fehlt ein Testament, entscheidet das Gesetz, wer erbt. Das Problem: Viele Menschen kennen dessen Regeln gar nicht genau. Deshalb erleben Familien nach einem Todesfall manchmal unliebsame Überraschungen.
Die häufigsten Irrtümer bei der gesetzlichen Erbfolge:
„Mein Lebenspartner erbt automatisch.“ Das stimmt nur, wenn ein Paar verheiratet ist oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft besteht. Unverheiratete Partner gehören nicht zu den gesetzlichen Erben! Wer sicherstellen möchte, dass der Lebenspartner später berücksichtigt wird, sollte dies ausdrücklich regeln.
„Meine Stiefkinder sind automatisch abgesichert.“ Auch das ist ein häufiger Irrtum. Stiefkinder zählen rechtlich nicht automatisch zu den gesetzlichen Erben. Ohne entsprechende Regelung können sie leer ausgehen, selbst wenn über viele Jahre eine enge familiäre Beziehung bestand.
„Bei der gesetzlichen Erfolge gibt es keinen Streit.“ Viele Eltern wünschen sich eine gerechte Verteilung und gehen davon aus, dass die gesetzliche Regelung dafür sorgt. In der Praxis führen jedoch gerade Immobilien, Erinnerungsstücke oder unterschiedliche Erwartungen immer wieder zu Konflikten.
Wer auf Nummer Sicher gehen will, muss die eigenen Wünsche daher in einem Testament festhalten.
Berliner Testament
Ehepaare können sich für ein sogenanntes „Berliner Testament“ entscheiden. Dabei setzen sie sich in der Regel zunächst gegenseitig als Alleinerben ein. Erst nach dem Tod des zweiten Partners geht das Erbe an die Kinder oder andere festgelegte Erben. Diese Variante kann entscheidende Vorteile haben, insbesondere wenn ein Paar ein Haus besitzt und mehrere Kinder hat. Denn dann erbt erst der überlebende Partner Haus und Konten und erst nach dessen Tod erben die Kinder zu gleichen Teilen.
Ein Berliner Testament kann aber auch Nachteile haben, insbesondere wenn ein vorerst übergangenes Kind seinen gesetzlichen Pflichtteil einfordert oder wenn viel vererbt wird und dadurch Erbschaftssteuern fällig werden. Gute Recherche für die eigene Familienkonstellation ist daher sehr wichtig.
Beispiele für konkrete Lebenssituationen, und was dann jeweils ein sinnvolles Testament wäre, hat zum Beispiel die Stiftung Warentest in einem ausführlichen Artikel zusammengefasst. Du kannst ihn auf test.de kostenpflichtig herunterladen.
Gut informiert
Die gesetzlichen Regelungen rund um ein Testament wirken auf den ersten Blick oft kompliziert. Du musst aber kein Jurist sein, um Deinen Angehörigen bei der Erstellung zu begleiten. Du brauchst lediglich die wichtigsten Grundlagen zu kennen. Mit diesem Wissen fällt es leichter einzuschätzen, welche Regelungen für Eure Familie überhaupt sinnvoll sein könnten.
Ausführliche Informationen findet Ihr in der Broschüre „Erben und Vererben“ des Bundesministeriums für Justiz.
Und wenn Ihr unsicher seid oder es komplexe Sachverhalte zu regeln gibt, kann Euch eine Beratungsstelle, etwa eine Verbraucherzentrale, oder ein Notar zur Seite stehen.
Wie Du das Gespräch beginnst und was bei der Erstellung eines Testaments wichtig ist, erfährst Du in unseren Artikeln „Testament – So kommt Ihr ins Gespräch“ und „Testament erstellen“.

