Betrug: Richtig reagieren
Manche Betrüger haben keine Scheu, die Situation pflegebedürftiger Menschen auszunutzen. Wenn Du den Verdacht hast, dass Dein Angehöriger einer Betrugsmasche aufgesessen ist, solltet Ihr handeln. Manches brauchst Du nur zu wissen und kannst es vielleicht auch Deinem Angehörigen erklären, um Betrug vorzubeugen. Manches kannst Du noch im Nachhinein tun, um Schaden abzuwenden.
Das Wichtigste in Kürze
- Manche Betrugsmaschen zielen speziell auf pflegebedürftige Personen ab.
- Wer vorbereitet ist und entsprechend reagiert, kann vermeiden, Opfer von Betrug zu werden.
- Falls bereits etwas geschehen ist, lässt sich häufig auch im Nachhinein das Schlimmste verhindern.
- Am Telefon abgeschlossene Verträge kannst Du widerrufen.
- Bei Abtretungsklauseln an andere Dienstleister solltet Ihr genau den Überblick behalten.
- Kostenlose, seriöse Hilfe findet Ihr an zahlreichen Stellen, die am Ende des Artikels aufgezählt sind.
So könnt Ihr handeln
Mitunter ist es schneller passiert als gedacht. Eine unbedachte Antwort am Telefon und schon hat man sich auf einen Vertrag eingelassen, den man überhaupt nicht wollte. Die gute Nachricht ist: In den meisten Fällen lässt sich das widerrufen.
Wie so häufig sind Wissen und Aufmerksamkeit eine solide Basis, um bestenfalls gar nicht erst Betrugsopfer zu werden oder zumindest den größten Schaden verhindern zu können. Wenn Euch ein Anruf verdächtig vorkommt und spätestens, wenn wichtige Daten abgefragt werden, helfen folgende Tipps.
Am Telefon:
- Verweigert die Antwort: Verratet keinem Unbekannten, der unaufgefordert angerufen hat, am Telefon sensible Daten wie: Geburtsdatum, Versicherungsnummer, Kontonummer.
- Fragt statt zu antworten: „Mit wem spreche ich?“, „Warum rufen Sie an?“, „Wie heiße ich und woher haben Sie meine Daten?“. Mit der letzten Frage merkt Ihr, ob wahllos Nummern aus dem Telefonbuch angerufen wurden. Sind Vor- und Nachname bekannt, haben die Anrufer detailliertere Listen. Dann könnt Ihr am Telefon verlangen, dass Eure Daten gelöscht werden.
- Beendet das Gespräch: Wenn Ihr Euch unwohl fühlt, legt kommentarlos auf. Das ist nicht unhöflich, sondern sicher.
Im Nachhinein:
- Widerrufsrecht nutzen: Wenn Du rechtzeitig mitbekommst, dass Dein Angehöriger aus Versehen einen telefonischen Vertrag abgeschlossen hat, bleibt Euch Zeit, das Widerrufsrecht zu nutzen: Innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Vertragsunterlagen könnt Ihr ohne Angabe von Gründen den Vertrag widerrufen, ohne dass Euch Kosten entstehen dürfen.
- Vertrag kündigen: Bekommt Ihr nach einem Telefonat Vertragsunterlagen über Beratungsleistungen oder ähnliches zugeschickt, kündigt den Vertrag sofort. Das ist einfacher als eine langwierige Auseinandersetzung über untergeschobene Leistungen.
- Daten löschen lassen: Jeder Mensch in Deutschland hat das Recht, seine persönlichen Daten bei Anbietern löschen zu lassen. Um das zu tun, schickt an die entsprechende Firma einen Brief mit der Aufforderung: "Bitte löschen Sie alle meine persönlichen Daten nach Artikel 17 DSGVO!" Daran muss sie sich halten.
- Beschwerde einreichen: Bei der Bundesnetzagentur könnt Ihr eine Beschwerde wegen eines unerlaubten Werbeanrufes einlegen. Dazu muss man ein Online-Formular ausfüllen oder kann alternativ ein Formular herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und per Brief abschicken. Für eine Beschwerde solltest Du die Telefonnummer des Anrufers nennen können. Ideal ist es, wenn Du auch den Namen des Anrufers beziehungsweise der Firma kennst und einen Verbindungsnachweis mit Datum und Uhrzeit angibst.
- Pflegeversicherung informieren: Nach einem betrügerischen Anruf solltet Ihr am besten auch die Pflegekasse informieren, damit sie Bescheid weiß und prüfen kann, ob etwas Ungewöhnliches abgerechnet wird. Falls Ihr eine nicht erwünschte Pflegebox erhalten habt, meldet das unbedingt und fragt nach dem weiteren Vorgehen.
- Wachsam bleiben: Sprich mit Deinem zu pflegenden Angehörigen darüber, dass es dubiose Anrufe gibt und woran man sie erkennt. Wenn Ihr mögt, spielt ein solches Telefonat durch. Dann seid Ihr vorbereitet.
Unser Tipp: Übt gerne bewusst, jemanden am Telefon abzuwimmeln. Vielen Menschen, vor allem Frauen, fällt das schwer. Um dubiose Anrufer loszuwerden, kann es sehr hilfreich sein, wenn man vorher schonmal mit jemandem trainiert hat und sich selbst sagen kann: „Ich darf abwimmeln oder einfach auflegen!“
Abtretungserklärung
Eine Abtretungserklärung überträgt den Anspruch der pflegebedürftigen Person auf einen Dienst oder Anbieter. Das betrifft neben dem Pflegedienst beispielsweise den monatlichen Entlastungsbetrag, das jährliche Entlastungsbudget und den Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Pflegebedürftige müssen dann nicht in Vorleistung gehen und keine Rechnung einreichen, sondern die Anbieter rechnen direkt mit der Kasse ab. Das kann sehr praktisch sein. Doch auch damit lässt sich Schindluder betreiben. Folgendes solltet Ihr dazu wissen:
Abgetreten per Unterschrift
Der beauftragte Dienst kann ohne weitere Absprache alles mit der Pflegekasse abrechnen, was in den genannten Themenbereich fällt. Was genau eingereicht wird, sehen die Pflegebedürftigen nur bei seriösen Anbietern, weil diese anschließend eine Kopie schicken. Betrüger kassieren einfach das Geld, leisten nichts und schicken keine Kopie.
Die Pflegekasse ist zwar verpflichtet, das nachzuhalten, schickt aber nur auf Anfrage eine Info, was bereits abgerechnet wurde. Dein Angehöriger sollte also immer genau wissen, wer eine Abtretungserklärung hat. Kommt dazu nach einigen Wochen keine Kopie ins Haus, solltet ihr nachhaken.
Unser Tipp: Bevor Dein Angehöriger eine Abtretungserklärung unterschreibt, fragt genau nach, warum sie vorteilhaft sein soll und was genau abgerechnet wird.
Überblick behalten
Um es potenziellen Betrügern so schwer wie möglich zu machen, solltet Ihr einen guten Überblick behalten. Richtet am besten gemeinsam einen Ordner ein, in dem vorne alle Dienste aufgelistet sind, für die Dein Angehöriger eine Abtretungserklärung unterschrieben hat. Dann könnt Ihr alle Kopien von Abrechnungen dort abheften.
Wenn mal eine Abrechnung auf sich warten lässt, fragt beim Anbieter nach. Falls Ihr den Überblick verloren habt, bittet bei der Pflegekasse um einen sogenannten Kontoauszug. Darauf könnt Ihr erkennen, welche Summen bereits eingefordert wurden.
Gut zu wissen: Eine Abtretungserklärung kann Dein Angehöriger jederzeit schriftlich widerrufen. Lasst Euch einen Widerruf bestätigen und hakt bei der Pflegekasse nach, wenn Ihr unsicher seid. Denn damit ist klar, dass der entsprechende Dienst keine Erstattungen mehr erhalten darf.
Seriöse Angebote
An vielen Stellen gibt es gute kostenlose Hilfe und Unterstützung. Diese müsst Ihr aktiv einfordern.
Folgende seriöse Stellen können wir Euch empfehlen:
- Pflegestützpunkte oder Pflegeberatung der Länder
- Pflegekurse bei der Pflegeversicherung oder gemeinnützigen Verbänden
- Betreuungsvereine
Kostenpflichtige seriöse Hilfe erhaltet Ihr bei:
- anerkannten Pflegediensten
- Verbraucherzentralen der Länder

