Übersicht: Geriatrische Reha
Eigenständigkeit, Mobilität und Lebensqualität im Alltag möglichst lange zu erhalten, wünscht sich wohl jeder. Doch irgendwann lassen die Fähigkeiten in der Regel nach. Um dem etwas entgegenzusetzen, haben Menschen über 70 Jahren unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine geriatrische Reha. Individuell angepasste Therapien sollen die Fähigkeiten wieder verbessern und Pflegebedürftigkeit vermindern oder hinauszögern. Die Krankenkasse übernimmt einen Großteil der Kosten.
Anspruch
Du bemerkst vielleicht, dass Dein zu pflegender Angehöriger bei vielen alltäglichen Dingen langsamer wird oder Schwierigkeiten bekommt. Eine einzelne Ursache dafür stellst Du nicht fest. Aber vermutlich gibt es mehrere Erkrankungen oder alterstypische Einschränkungen, wie etwa stärkere Einschränkungen beim Sehen oder Hören, Sturzneigung, Schwindel, Inkontinenz oder chronische Schmerzen. Genau an dieser Stelle setzt eine geriatrische Rehabilitation an, auch „Reha im Alter“ genannt.
Nicht eine einzelne Diagnose steht im Mittelpunkt, vielmehr arbeiten mehrere Bereiche zusammen: Altersmedizin (Geriatrie), Physiotherapie, Logopädie, Pflege, Psychologie und Ergotherapie. Ziel ist es, Betroffenen möglichst lange ein selbstständiges Leben im eigenen Haushalt oder in einer Senioren-Einrichtung zu ermöglichen. In der Regel richtet sich die Reha an Menschen über 70 mit mehreren Erkrankungen und funktionellen Einschränkungen. Ein Pflegegrad ist nicht notwendig.
Gut zu wissen: Häufig gibt es einen akuten Auslöser für die geriatrische Reha wie eine Operation. Das ist aber keine zwingende Voraussetzung. Entscheidend ist, dass vielfältige altersbedingte Einschränkungen vorliegen, bei denen zumindest teilweise eine Aussicht auf Besserung durch angepasste Therapien besteht.
Antrag
Wird die Reha nach einem Klinikaufenthalt verordnet, dann ist es eine Anschlussheilbehandlung und das Klinikpersonal organisiert den Antrag. Ihr müsst Euch in dem Fall nicht um die Bürokratie kümmern.
Eine Verordnung ist aber auch durch eine niedergelassene Arztpraxis möglich. Dazu vereinbarst Du am besten ein ärztliches Gespräch gemeinsam mit Deinem Angehörigen. Dort besprecht Ihr dann, ob, und wenn ja, welche Reha infrage kommt. Die Arztpraxis reicht den Antrag samt Begründung bei der Krankenkasse ein.
Varianten
Es gibt drei Varianten:
- ambulant: Dein Angehöriger besucht eine Reha-Ambulanz oder einzelne Therapie-Praxen, wohnt aber ansonsten zu Hause.
- stationär: Die Reha-Maßnahmen finden in einer Einrichtung statt, wo Dein Angehöriger auch während der Zeit wohnt.
- mobil: Alle Therapeuten kommen für die Reha-Maßnahmen zu Deinem Angehörigen nach Hause.
Welche Variante infrage kommt, wird in der Arztpraxis besprochen und im Antrag festgehalten.
Ablauf
Nach rund zwei Wochen erfahrt Ihr, ob der Antrag von der Krankenkasse bewilligt wurde. Dann bleiben drei Monate Zeit, die Reha anzutreten. Bis dahin solltet Ihr bei stationärer oder ambulanter Variante eine Reha-Einrichtung beziehungsweise passende Therapie-Zentren herausgesucht haben.
Ein Klinikaufenthalt dauert in der Regel drei Wochen. Die ambulante Reha beträgt 20 Tage. Die müssen aber nicht aufeinanderfolgend sein. Reha an nur zwei bis drei Tagen pro Woche ist nicht unüblich. Die mobile Reha ist eine Sonderform. Alle Details dafür werden individuell besprochen.
Gut zu wissen: Bei Ablehnung könnt Ihr innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Das kann sich lohnen, denn häufig werden Maßnahmen im zweiten Anlauf bewilligt.
Kosten
Gesetzlich Versicherte haben alle drei Jahre einen Anspruch auf eine ambulante und alle vier Jahre auf eine stationäre Reha. Die Krankenkasse übernimmt alle Kosten bis auf eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag. Tritt ein gesundheitliches Problem auf, ist auch nach weniger als drei Jahren eine erneute Reha-Bewilligung möglich.
Privat Krankenversicherte müssen sich bei ihrer Kasse erkundigen, ob und zu welchen Kosten ihnen eine Reha in ihrem Tarif zusteht.
Weitere Details
Du willst Dich genauer informieren und wünschst Dir konkrete Anregungen? Dann lies weiter in unserem ausführlichen Artikel „Geriatrische Reha“.

