Pflegereform 2027: Fragen zum Verfahren

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Viele Pflegende haben schon von der anstehenden Pflegereform 2027 gehört und stellen sich nun zu Recht einige Fragen. Vielleicht geht es Euch auch so. Das Wichtigste zuerst: Es ist noch nichts beschlossen und Ihr müsst aktuell auch nichts tun. Nachfolgend beantworten wir Euch die wichtigsten Fragen zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), zum weiteren Gesetzgebungsverfahren und zu den kommenden Terminen.

Warum sind Änderungen im Pflegerecht nötig?

Die Pflegeversicherung steht vor großen Herausforderungen. Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt, gleichzeitig fehlen Pflegekräfte und die Finanzierung der Pflege wird schwieriger. Mit der Reform will die Bundesregierung die Pflegeversicherung weiterentwickeln, die Versorgung zu Hause stärken und die Leistungen einfacher gestalten.

Ist die Pflegereform 2027 schon beschlossen?

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 30. September 2026 beschlossen. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren aber noch nicht abgeschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen den Entwurf noch beraten und über die weiteren Schritte entscheiden.

Was ist der aktuelle Stand?

Momentan gibt es einen Regierungsentwurf, also einen konkreten Vorschlag für ein neues Gesetz, den die Bundesregierung beschlossen hat. Er ist aber noch kein geltendes Recht. Erst wenn das Gesetz das parlamentarische Verfahren durchlaufen hat, kann es in Kraft treten. Bundestag und Bundesrat beraten aktuell noch darüber.

Wann soll die Pflegereform in Kraft treten?

Wann die Pflegereform in Kraft tritt, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab. Für einzelne Änderungen sieht der Entwurf unterschiedliche Zeitpunkte vor. Einige Regelungen wie das neue Entlastungsbudget sollen bereits zum 1. Januar 2027 gelten, andere erst zu einem späteren Zeitpunkt. Welche Termine am Ende gelten, steht erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens fest.

Kann sich das alles noch ändern?

Ja, der Regierungsentwurf ist noch nicht die endgültige Fassung des Gesetzes. Im weiteren parlamentarischen Verfahren können Abgeordnete Änderungen am Entwurf vornehmen. Auch der Bundesrat kann sich mit dem Vorhaben befassen und Stellung nehmen.

Was gilt bis zum Inkrafttreten der Pflegereform?

Bis die neuen Regelungen tatsächlich in Kraft treten, gilt das derzeitige Pflegerecht. Alle müssen sich daher zunächst weiterhin nach den aktuell geltenden Regelungen richten.

Welche Kritik gibt es an der Pflegereform 2027?

Kritische Stimmen sehen vor allem bei der Finanzierung und der geplanten Neuordnung der Leistungen offene Fragen. Insbesondere für Menschen mit Pflegegrad 1 befürchten Fachleute eine Schlechterstellung im Alltag. Auch die stärkere Bündelung von Leistungen in Budgets wird diskutiert. Entscheidend wird sein, wie die neuen Regelungen im Alltag umgesetzt werden und ob sie tatsächlich zu weniger Bürokratie und einer besseren Unterstützung führen.

Was soll man mit Blick auf die Pflegereform tun?

Pflegebedürftige müssen wegen der geplanten Reform derzeit keine neuen Anträge stellen oder Leistungen verändern. Es ist aber sinnvoll, den eigenen Pflegebedarf und bereits genutzte Leistungen im Blick zu behalten. So könnt Ihr später leichter prüfen, welche Auswirkungen die neuen Regelungen auf Eure persönliche Pflegesituation haben. Weitere Tipps erhaltet Ihr in unserem Artikel "Pflegereform 2027: Was Ihr jetzt beachten könnt".