Pflege 2027: Was kommt auf Euch zu?
Die Bundesregierung diskutiert seit einer Weile das Pflegeneuordnungsgesetz, kurz: PNOG. Da die Pflegeversicherungen finanziell am Limit sind, sollen sich einige Leistungen und weitere Regelungen ändern. Darüber wird immer mal wieder berichtet – vielleicht habt auch Ihr schon davon gehört. Wir fassen den Stand Anfang September zusammen und was es für Euch bedeuten könnte, falls die Ankündigungen exakt so umgesetzt würden.
Bisher nur ein Entwurf
Aktuell existiert das Pflegeneuordnungsgesetz nur als Referentenentwurf. Das ist eine Diskussionsgrundlage, zu der verschiedene Experten, zum Beispiel auch Pflegeverbände, ihre Meinung abgeben können. Das haben sie im Juni getan. Auf dieser Grundlage diskutiert nun der Bundestag und erstellt einen Entwurf für das eigentliche Gesetz. Dieser wird dann weiterdiskutiert und auch dem Bundesrat vorgelegt, also den Vertretern der Bundesländer. Erst wenn beide Kammern einverstanden sind, entsteht das finale Gesetz und tritt in Kraft.
Geplant ist dieses weitere Prozedere für die kommenden Wochen, damit das Gesetz ab dem 1. Januar 2027 gelten kann. Ob das so kommt oder doch noch einmal verschoben wird, ist bisher unklar. Doch was bedeutet der Referentenentwurf nun für Euren Pflegealltag?
Pflegegrade
Die Einteilung, mit wie vielen Punkten ein Mensch welchen Pflegegrad erhält, soll sich ändern.
Neue Einteilung
Mutmaßlich werden die Stufen folgendermaßen angepasst:
Pflegegrad 1
Bisher: 12,5 bis <27 Punkte
Geplant: 15 bis <30 Punkte
Pflegegrad 2
Bisher: 27 bis <47,5 Punkte
Geplant: 30 bis <50 Punkte
Pflegegrad 3
Bisher: 47,5 bis <70 Punkte
Geplant: 50 bis <70 Punkte
Die Einteilung für die Pflegegrade 4 (70 bis <90 Punkte) und 5 (90 bis 100 Punkte) soll gleich bleiben.
Bedeutung für Euch
Demnach wird eine Höherstufung schwieriger, wenn die Anpassung kommt. Falls Du also vermutest, dass Dein Angehöriger einen höheren Pflegegrad erreichen dürfte als bisher oder Ihr bislang gar keinen Antrag auf einen Pflegegrad gestellt habt, probiert es lieber noch 2026 als erst 2027.
Wichtig zu wissen: Bei einem Höherstufungsantrag gibt es in den meisten Fällen keinen Bestandsschutz. Es besteht also das Risiko, in einen niedrigeren Pflegegrad eingestuft zu werden.
Ambulante Leistungen
Die bisherigen Leistungen der Pflegeversicherungen sollen sich ändern.
Andere Budgets
Viele heutige Leistungen, wie etwa Pflegegeld und Pflegesachleistung, soll es so nicht mehr geben. Insgesamt wird es wohl weniger Budget-Töpfe geben, aus denen Ihr aber flexibler mehr Hilfen bezahlen könnt. Ob Ihr dann im Alltag mehr oder weniger Geld zur Verfügung haben werdet, kommt auf Eure Lebenssituation an und hängt auch davon ab, welche Leistungen Ihr bisher nutzt. Bisher sieht es so aus, dass vor allem in Pflegegrad 1 deutliche Nachteile drohen.
Bedeutung für Euch
Es ist natürlich immer sinnvoll, alle Hilfen zu nutzen, die Euch zustehen. Das gilt aber in diesem Jahr besonders, da nicht klar ist, welche der aktuellen Leistungen es ab 2027 noch geben wird. Das gilt insbesondere für folgende:
Entlastungsbetrag
Bisher sammelt sich der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat eine Weile an, wenn Dein Familienmitglied ihn nicht aufbraucht. Das könnte 2027 vorbei sein. Außerdem soll es ihn nicht mehr für Pflegegrad 1 geben. Wenn möglich, nutzt also die Ansprüche aus 2026, solange es noch geht, zum Beispiel für eine Haushaltshilfe oder Alltagshelfer.
Pflegebox
Das separate Budget für Hilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 42 Euro pro Monat wird vermutlich abgeschafft. Wenn Ihr sie braucht, beantragt am besten jetzt noch eine Pflegebox, etwa mit Einmalhandschuhen und Desinfektionsmitteln. Das geht zum Beispiel bei unserem Partner SANIMED.
Verhinderungspflege
Auch das separate Entlastungsbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3539 Euro pro Jahr wird es wohl so ab 2027 nicht mehr geben. Geplant ist ein neues Überbrückungsbudget, das aber vermutlich nur für akute Ausfälle der Pflegeperson genutzt werden darf. Die Verhinderungspflege, wenn Du zum Beispiel mal Urlaub brauchst, fällt aus diesem Budget voraussichtlich raus. Plane also, wenn möglich, nochmal eine Auszeit für Dich. Denn aktuell wird Euch für diese Zeit noch eine Ersatzpflege finanziert.
Wie Ihr Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und weitere Leistungen nutzen könnt, erklären wir Euch in den entsprechenden einzelnen Artikeln, die unten verlinkt sind.
Stationäre Leistungen
Wer in einem Pflegeheim oder einer anderen Wohnform mit integrierter Pflege lebt, muss in der Regel einen Teil der anfallenden Pflegekosten aus eigener Tasche bezahlen. Momentan zahlt die Pflegeversicherung zusätzlich zum Leistungsbetrag, der direkt an die Einrichtung überwiesen wird, noch einen Zuschuss zu diesen privat zu zahlenden Pflegekosten. Dieser Zuschuss steigt stufenweise an, je nachdem wie lange jemand schon dort wohnt. Laut den aktuellen Reformplänen sollen diese Abstände erhöht werden.
Längere Abstufung
Mutmaßlich werden die Zuschlagsstufen folgendermaßen angepasst:
15 Prozent Zuschuss
Bisher: In den ersten 12 Monaten
Geplant: In den ersten 18 Monaten
30 Prozent Zuschuss
Bisher: 13. bis 24. Monat
Geplant: 19. bis 36. Monat
50 Prozent Zuschuss
Bisher: 25. bis 36. Monat
Geplant: 37. bis 54. Monat
75 Prozent Zuschuss
Bisher: Ab dem 37. Monat
Geplant: Ab dem 55. Monat.
Den vollen Zuschuss würde es also statt wie bisher nach drei Jahren erst nach viereinhalb Jahren geben.
Bedeutung für Euch
Das Leben im Pflegeheim wird wohl noch teurer. Was wir Euch raten können, ist Folgendes: Schöpft die ambulanten Leistungen so gut wie möglich aus, damit Dein Angehöriger nicht mehr Geld aus eigener Tasche zahlen muss als nötig. So lässt sich das Vermögen zumindest ein wenig schonen. Und damit bleibt möglichst viel übrig, um einen finanziellen Puffer für die teuren Pflegekosten einer Einrichtung aufzubauen, falls Ihr sie später benötigen solltet.
Generell sinnvoll
Wenn es nicht unbedingt nötig ist, setzt sich eigentlich niemand mit staatlichen Zuschüssen für den Alltag auseinander. Zu kompliziert wirken die bürokratischen Hürden. Doch spätestens dann, wenn ein Pflegebedarf aufkommt, lohnt es sich, Folgendes zu beherzigen:
Vermögen im Blick behalten
Habt gemeinsam auf dem Schirm, wie sich das Vermögen Deines Angehörigen entwickelt, und beantragt staatliche Zuschüsse, sobald es unter bestimmte Grenzen fällt. So kann Dein Angehöriger mehrere 100 Euro im Monat zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten und damit eine bessere Versorgung finanzieren beziehungsweise weniger selbst dafür bezahlen. Die wichtigsten sind:
- „Wohngeld“ bei weniger als 60.000 Euro Vermögen für eine Einzelperson beziehungsweise 90.000 Euro für ein Paar. Zwar soll auch das Wohngeldgesetz angepasst werden, doch bisher gelten noch diese Regeln. Einen Wohngeldrechner findest Du beim Bundesbauministerium.
- „Hilfe zur Pflege“ bei weniger als 10.000 Euro Vermögen für eine Einzelperson beziehungsweise 20.000 Euro für ein Paar. Den Antrag muss Dein Angehöriger beim Sozialamt stellen.
Weitere Rechte nutzen
Informiert Euch, ob und welche Nachteilsausgleiche Dein Angehöriger erhalten könnte. Besonders interessant kann ein Schwerbehindertenausweis sein, da er verschiedene Vergünstigungen im Alltag ermöglicht. Wenn Dein Angehöriger zum Beispiel eine starke Seh-, Hör- oder Gehschwäche hat, kann das schon für eine Berechtigung reichen.
Welche Details geplant sind
Der aktuelle Entwurf sieht viele verschiedene Änderungen im Pflegerecht vor. Die Medizin- und Pflegejournalistin Jennifer Ann Steinort, die auch für mitpflegeleben schreibt, hat in einem ausführlichen Artikel für das Magazin "Pflege durch Angehörige" aufgedröselt, was alles kommen könnte. Sobald das Gesetz fertig und wirklich klar ist, welche Änderungen kommen werden, informieren wir Dich natürlich direkt hier in der App darüber.

