Übersicht: Steuererleichterungen
Viele pflegende Angehörige haben zusätzliche Kosten durch die Pflege. Daher bietet der Staat mehrere Steuererleichterungen für Pflegende an. Besonders schnell und einfach hilft Dir der Pflegepauschbetrag. Weitere Steuernachlässe gibt es mit konkreten Nachweisen.
Nachlass für Pflegende
Wenn Du Ausgaben hast, weil ein Angehöriger Pflege benötigt, kannst Du einige dieser Kosten bei der Steuer absetzen. Vor allem zwei Möglichkeiten bieten sich an: Entweder Du wählst den Pauschbetrag oder Du gibst die tatsächlichen Pflegekosten an. Für beides ist Voraussetzung, dass Du die Pflege zu Hause bei Dir oder bei der Person, die Du pflegst, übernimmst - und zwar unentgeltlich.
Pflegepauschbetrag
Beim Pflegepauschbetrag musst Du keine Belege sammeln und auch keine Ausgaben auflisten. Allerdings kannst Du ihn nur nutzen, wenn Dein zu versorgender Angehöriger mindestens Pflegegrad 2 hat. Du gibst einfach den Pflegegrad sowie die Steueridentifikationsnummer Deines Angehörigen in Deiner Steuererklärung an. Dann wird Dein zu versteuerndes Einkommen je nach Pflegegrad um 600 bis 1800 Euro gemindert.
Den Pauschbetrag kannst Du jährlich geltend machen, auch wenn Du nur ein halbes Jahr gepflegt hast. Wenn mehrere Personen die Pflege übernehmen und das angeben, wird der Betrag aufgeteilt. Kümmerst Du Dich hingegen um zwei Personen, zum Beispiel Deine Eltern, kannst Du zwei Pauschbeträge anwenden.
Tatsächliche Pflegekosten
Statt der Pauschale kannst Du auch Deine exakten Pflegekosten geltend machen. Dazu sammelst Du Belege und listest alles genau auf. Solche Kosten können zum Beispiel sein:
- Pflegehilfsmittel
- Umbauten im Wohnumfeld
- private Kosten für einen ambulanten Pflegedienst
- Fahrten für die pflegebedürftige Person, etwa zum Arzt
Bei den tatsächlichen Kosten kannst Du mehr geltend machen als bei der Pauschale. Es ist aber auch mit mehr Aufwand verbunden. Dafür wird zunächst Deine persönliche, zumutbare Belastungsgrenze festgelegt. Nur das, was darüber liegt, kann zu Steuererleichterungen führen. Wie das genau funktioniert, kannst Du in unserem ausführlicheren Artikel „Steuererleichterungen für Pflegende“ nachlesen.
Gut zu wissen: Die tatsächlichen Kosten kannst Du bereits bei Pflegegrad 1 eingereichen. Außerdem können in Verbindung mit den tatsächlichen Kosten auch haushaltsnahe Dienstleistungen für die Pflege geltend gemacht werden.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Kosten, die Dir durch die Pflege eines Angehörigen in Deinem Haushalt entstehen, kannst Du als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen. Dazu zählen beispielsweise
- Reinigungs- und Haushaltshilfe
- Hilfe bei der Gartenarbeit
- privat zu bezahlende Pflege- und Betreuungsleistungen durch einen ambulanten Dienst
Wichtig ist, dass die Rechnungen aufgeschlüsselt sind. Abgesetzt werden dürfen nämlich nur 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten bis zu einer Höhe von 4000 Euro im Jahr, nicht das Material.

