Entlastungsbetrag 2026 noch nutzen
Noch können Pflegebedürftige in allen Pflegegraden bis zu 131 Euro im Monat für Alltagshilfen ausgeben. Was nicht genutzt wird, überträgt die Versicherung automatisch als Anspruch in den nächsten Monat, bis maximal zum 30. Juni des Folgejahres. Dieses System wird aller Voraussicht nach am 31.12.2026 enden, wenn zum Jahresbeginn das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) in Kraft tritt.
131 Euro monatlich – bald nicht mehr
Für viele Familien gehört der monatliche Entlastungsbetrag zu den wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung. Er entlastet buchstäblich, wenn von den bis zu 131 Euro im Monat zum Beispiel eine Haushaltshilfe oder nachbarschaftliche Unterstützung finanziert wird. Doch das Pflegerecht wird immer wieder mal geändert. Daher wird es den Entlastungsbetrag aller Voraussicht nach ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr geben.
Ansprüche jetzt noch nutzen
Unser Tipp lautet daher: Nutzt die bestehenden Ansprüche, solange es sie noch gibt. Wenn Dein Angehöriger üblicherweise keine 131 Euro im Monat für Entlastung ausgibt, dann haben sich die nicht genutzten Beträge aus diesem Jahr bisher angespart. Das können jetzt mehr als 1000 Euro sein.
Gut zu wissen: Wenn Dein Angehöriger nicht genau weiß, wie viel noch übrig ist, hilft ein kurzer Anruf bei der Pflegeversicherung. Dort kann man Euch den Betrag raussuchen und nennen.
Von dem Geld könnt Ihr verschiedene Alltagshilfen bezahlen. Welche genau das sind, hängt vom Bundesland ab, in dem Dein Angehöriger wohnt. Details erfährst Du in folgendem Artikel:
Was wird 2027?
Welche Regeln nach der anstehenden Pflegereform ab dem kommenden Jahr genau gelten werden, steht noch nicht fest. Denn das entsprechende Gesetz ist noch nicht final beschlossen, sondern entsteht gerade erst. Doch es ist sehr wahrscheinlich, dass es den Entlastungsbetrag so nicht mehr geben wird, weil ein entsprechender Gesetzentwurf das vorsieht. Alle Details dazu erklären unsere Artikel, die wir unten verlinkt haben.
Eine Art Ersatz für den Entlastungsbetrag soll das sogenannte Sozialraumbudget werden. Auch damit lassen sich – so der Entwurf – Alltags- und Nachbarschaftshilfen finanzieren. Allerdings wird es dieses Budget in Höhe von voraussichtlich 175 Euro pro Monat erst ab Pflegegrad 2 geben. Pflegebedürftige bis 25 Jahre sollen 300 Euro erhalten. Nicht verbrauchtes Budget wird sich aber wohl grundsätzlich nicht mehr aufsparen lassen, sondern verfällt zum Ende des Monats.

