Umbauten: Zuschüsse der Pflegeversicherung
Manche Wohnungen oder Häuser sind nur bedingt geeignet, um dort mit Pflegebedarf wohnen zu bleiben. Passende Umbauten wie ein Treppenlift oder ein barrierefreies Bad können die Pflege deutlich erleichtern. Die Pflegeversicherung zahlt bei anerkanntem Pflegegrad bis zu 4180 Euro für sogenannte Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen, wenn sie nachweislich die Pflege erleichtern oder überhaupt erst möglich machen. Wer eine Pflege-WG gründen möchte, kann dafür Extra-Zuschüsse beantragen.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei anerkanntem Pflegegrad bezuschusst die Pflegeversicherung mit dem Budget für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen nötige Umbauten, die die Pflege erleichtern - in allen Pflegegraden mit bis zu 4180 Euro.
- Den Antrag müsst Ihr stellen, bevor die Umbau-Maßnahmen beginnen.
- Wer eine Pflege-WG gründen möchte, kann einen weiteren Zuschuss nutzen: Pro Person mit Pflegegrad, die Teil der Wohngemeinschaft werden möchte, sind 2613 Euro Anschubfinanzierung möglich.
- Mehrere Pflegebedürftige können sich zusammentun und auch beide Zuschüsse miteinander kombinieren.
- Der Zuschuss für eine WG-Gründung lässt sich auch bis zu 12 Monate im Nachhinein beantragen.
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen
Wer möglichst lange in den gewohnten vier Wänden wohnen bleiben möchte, braucht meist irgendwann ein paar Anpassungen. Je nach Situation können schon kleine Veränderungen den Alltag deutlich erleichtern. Manchmal ist auch ein größerer Umbau oder eine Umgestaltung bisher anders genutzter Wohnräume sinnvoll. Ein durch Zuschüsse aufgestocktes Budget für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen - sprich: Umbauten, die die Pflege erleichtern, - ist dann oft ein wahrer Game Changer.
Gut zu wissen: Mieter müssen bauliche Veränderungen immer mit dem Vermieter absprechen. Meist sind diese aber offen für Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung, weil das den Wert der Wohnung erhöht. Teils beteiligen sie sich sogar an den Kosten.
Zuschuss von der Pflegeversicherung
Insbesondere für teurere Maßnahmen zahlt die Pflegeversicherung auf Antrag den Zuschuss für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen. In allen Pflegegraden sind bis zu 4180 Euro möglich, wenn
- die häusliche Pflege durch den Umbau überhaupt erst ermöglicht wird,
- die häusliche Pflege erheblich erleichtert und damit eine Überforderung verhindert wird oder
- eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederhergestellt, also die Abhängigkeit von personeller Hilfe verringert wird.
Mehrfach möglich
Der Betrag gilt pro Person und Maßnahme. Wenn also ein Paar die gemeinsame Wohnung umbauen lässt und beide einen Pflegegrad haben, können sie gemeinsam bis zu 8360 Euro als Zuschuss erhalten. Alle Umbauten, die zum gleichen Zeitpunkt beantragt werden und aktuell nötig sind, gelten als „eine Maßnahme“. Wenn sich der gesundheitliche Zustand deutlich verändert und deshalb neue Umbauten nötig werden, ist ein erneuter Zuschuss möglich.
Gut zu wissen: Auch für Umbauten im gleichen Raum könnt Ihr mehrfach einen Zuschuss erhalten. Entscheidend ist, dass sich ein neuer Bedarf ergibt. Zum Beispiel könnte Dein Angehöriger zunächst einen Zuschuss bekommen, um statt der Badewanne eine bodengleiche Dusche einbauen zu lassen, und zwei Jahre später, wenn ein Rollator nötig wird, mit einem weiteren Zuschuss noch die Badezimmertür verbreitern lassen.
Typische Umbauten
Neben einem Bad-Umbau, der als Klassiker der Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen gilt, werden auch andere Umbauten bezuschusst. Dazu gehören beispielsweise:
- der Einbau von Treppenliften, Rampen oder Aufzügen,
- der Einbau von Lichtschaltern oder Fenstern mit Griffen in rollstuhlgerechter Höhe,
- die Verbreiterung von Türen,
- das Anbringen von Geländern oder Haltegriffen vor oder im Haus,
- der Einbau von Orientierungshilfen oder Verstärkern, etwa bei starker Seh- oder Hörschwäche,
- der Ein- oder Umbau von Möbelstücken, die höhenverstellbar sind.
Gut zu wissen: Alternativ kann auch der Umzug in eine barrierearme Wohnung bezuschusst werden, wenn das sinnvoller ist als der Umbau des bisherigen Wohnraums.
Antrag nötig
Den Antrag für den Zuschuss muss die pflegebedürftige Person vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei ihrer Pflegeversicherung stellen. Um den Zuschuss zu erhalten, solltet Ihr Euch an folgenden Ablauf halten:
- Bedarf klären: Überlegt, was Ihr braucht. Lasst Euch das begründen, etwa durch den Medizinischen Dienst oder die Hausarztpraxis.
- Kostenvoranschlag einholen: Lasst die voraussichtlichen Kosten durch einen Handwerksbetrieb schätzen und Euch schriftlich in einem Kostenvoranschlag aushändigen.
- Antrag stellen: Reicht bei der Pflegeversicherung einen Antrag auf „Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen“ ein. Schickt den Kostenvoranschlag mit.
- Genehmigung abwarten: Innerhalb von drei Wochen muss die Versicherung antworten. Die Frist verlängert sich auf fünf Wochen, wenn für die Entscheidung ein medizinisches Gutachten notwendig ist.
- Umbauten durchführen lassen: Nach der Genehmigung können die Handwerker starten.
- Rechnungen einreichen: Nach Abschluss schickt Ihr die Rechnung an die Versicherung und erhaltet den vereinbarten Zuschuss.
Zuschuss zur WG-Gründung
Das Konzept der Wohngemeinschaft ist längst kein Studierenden-Phänomen mehr. Auch immer mehr ältere Menschen mit Pflegebedarf schließen sich zu einer Wohngemeinschaft zusammen und beauftragen gemeinsam einen Pflegedienst und Hilfe im Haushalt. So wird es für alle günstiger.
Wer eine solche Pflege-WG neu gründet, kann nicht nur mit bis zu vier Menschen den Zuschuss für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen nutzen, also insgesamt bis zu 16.720 Euro, um eine Wohnung oder ein Haus passend umzubauen. Zusätzlich gibt es einen Extra-Zuschuss als Anschubfinanzierung zur WG-Gründung von 2613 Euro pro Person. Auch hierfür können bis zu vier Personen für eine WG den Zuschuss beantragen, wenn alle vier einen Pflegegrad haben. Somit sind nochmals bis zu 10.452 Euro extra möglich.
Den Antrag können die WG-Gründer vor oder noch bis zu zwölf Monate nach dem Einzug stellen. Im besten Fall können somit Umbau-Kosten in Höhe von mehr als 27.000 Euro über die Pflegeversicherung finanziert werden.
Gut zu wissen: Sobald die Pflege-WG besteht, können alle Bewohner mit einem Pflegegrad außerdem einen monatlichen Extra-Zuschuss in Höhe von 224 Euro erhalten.
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