Den passenden Pflegedienst finden
Einen guten und passenden Pflegedienst zu finden, ist nicht immer leicht, aber oft möglich. Im Idealfall sind die Pflegekräfte sowohl fachlich gut als auch menschlich sympathisch und der Dienst kommt auch noch zu Zeiten, die gut in den Alltag Deines Angehörigen hineinpassen. Wir geben Tipps, wie das gelingen kann.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für einen Pflegedienst bis zu einem monatlichen Betrag zwischen 796 Euro (in Pflegegrad 2) und 2299 Euro (in Pflegegrad 5).
- Einen guten Pflegedienst kannst Du anhand offizieller Bewertungen sowie privater Erfahrungen finden.
- Bei der Suche helfen Online-Datenbanken.
- Die Krankenkassen rechnen direkt mit einem Pflegedienst ab. Privatversicherte müssen wie üblich in Vorleistung gehen und können anschließend die Rechnung bei ihrer Pflegeversicherung einreichen.
Ein Dienst aus der Nähe
Pflegedienste sind theoretisch flächendeckend in Deutschland vertreten. Praktisch führt der Fachkräftemangel allerdings dazu, dass es leider nicht überall möglich ist, zeitnah einen qualitativ guten und zu den eigenen Vorstellungen passenden Pflegedienst zu finden. Um sich erstmal einen Überblick zu verschaffen, was es in der Nähe gibt, empfehlen wir die Recherche in einem der Pflegefinder.
Du willst sofort mit der Suche starten? In unserer Datenbank haben wir alle Pflegedienste der Johanniter-Unfall-Hilfe hinterlegt. Wenn Du die Postleitzahl Deines Angehörigen eingibst, siehst Du auf einen Blick, ob und welche Dienste in der Nähe verfügbar sind.
Falls nichts Passendes dabei ist, kannst Du auch in einem Pflegefinder der Kassen suchen, etwa beim Pflegelotsen. Dort sind auch andere Dienste hinterlegt. Die örtlichen Pflegestützpunkte und manche städtischen Ämter geben auf Nachfrage ebenfalls Listen mit Anbietern heraus.
Gut zu wissen: Wenn Du in einem der Pflegefinder nach einem Pflegedienst suchst, bekommst Du dort neben Adressen und Telefonnummern auch eine Bewertung für jeden Dienst angezeigt. Damit lässt sich die Qualität der einzelnen Anbieter miteinander vergleichen.
Transparenzbericht des MD
Die Arbeit jedes Pflegedienstes wird regelmäßig nach festgelegten Kriterien vom Medizinischen Dienst (kurz: MD) überprüft. Es ist der gleiche Dienst, dessen Fachkräfte auch die Begutachtungen für einen Pflegegrad durchführen. Das Ergebnis, für wie gut der MD die pflegerische Qualität des Pflegedienstes bewertet, muss online veröffentlicht werden. In den Pflegefindern kannst Du somit leicht erkennen, ob ein Dienst mit 1,0 sehr gut, mit beispielsweise 2,5 eher mittelmäßig oder mit etwa 4,0 relativ schlecht abgeschnitten hat.
Wenn Du auf die Note klickst, kannst Du die Details im sogenannten Transparenzbericht nachlesen. Dort sind alle 34 Kriterien und jede einzelne Bewertung für diesen Dienst aufgelistet. Außerdem ist zusätzlich notiert, wie zufrieden die befragten Pflegebedürftigen selbst mit der Arbeit des Dienstes sind. Teils weicht die Einschätzung deutlich von den erhobenen pflegerischen Bewertungen ab.
Persönliche Erfahrungen
Offizielle Berichte sind eine gute Basis, um die Qualität eines Anbieters einzuschätzen. Viele Menschen wünschen sich aber auch eine persönliche Einschätzung, bevor sie sich für einen Dienst entscheiden. Bei einem Pflegestützpunkt wirst Du diese nicht erhalten, denn deren Mitarbeitende sind verpflichtet, neutral zu beraten. Deshalb dürfen sie keine konkreten Dienste empfehlen.
Es gibt allerdings eine andere Möglichkeit: Wenn Du Dich an eine örtliche Selbsthilfegruppe von pflegenden Angehörigen oder an einen Betreuungsverein wendest, der bevollmächtigte Angehörige unterstützt, hast Du oft die Möglichkeit, persönliche Erfahrungen mitzubekommen. Von Freunden und Bekannten bekommt man auch in der Regel ungeschönte Berichte.
Kosten eines Pflegedienstes
Wie viel die Arbeit eines Pflegedienstes kostet, kommt auf die Umstände an. In ländlichen Gegenden sind die Gehälter und somit auch die Kosten oft geringer als in west- oder süddeutschen Großstädten. Wer mehrere Hilfen als Paket bucht, zahlt meist weniger als die Einzelleistungen kosten würden. Und ein großer Einsatz ist fast immer günstiger als mehrere kleine, weil nur einmal Fahrtkosten anfallen. Die Kosten konkreter Dienste lassen sich meist online miteinander vergleichen.
Im Idealfall müssen Pflegebedürftige die Arbeit eines Pflegedienstes aber nicht selbst bezahlen. Denn dafür gibt es die Pflegesachleistung der Pflegeversicherung. Darauf haben alle Menschen einen Anspruch, die mit Pflegegrad 2 oder höher zuhause leben und ambulante Hilfe erhalten. Die Höhe der Sachleistung beträgt pro Monat bis zu
796 Euro in Pflegegrad 2,
1497 Euro in Pflegegrad 3,
1859 Euro in Pflegegrad 4,
2299 Euro in Pflegegrad 5.
Unser Tipp: Wenn Du den Pflegegrad Deines zu pflegenden Angehörigen hier in der App angibst, kannst Du unter dem Reiter "Rechte" das monatlich verfügbare Budget für diesen Pflegegrad einsehen.
Passenden Dienst auswählen
Wenn es einen Favoriten gibt, ist es üblich, ein Vorgespräch auszumachen. Neben einer Pflegekraft des Dienstes und der pflegebedürftigen Person ist meist auch mindestens ein Angehöriger dabei. Du kannst Dir also mit Deinem Angehörigen gemeinsam einen Eindruck verschaffen. Im Gespräch erklärt eine Fachkraft, welche Leistungen der Pflegedienst anbietet, wie Besuche üblicherweise ablaufen und welche Kapazitäten gerade frei sind. So könnt Ihr Euch gemeinsam einen Eindruck verschaffen, ob der Dienst zu Euch und Euren Vorstellungen passt.
Gut zu wissen: Im Vorgespräch bekommst Du in der Regel auch eine aktuelle Preisliste ausgehändigt. So lassen sich die Angebote verschiedener Anbieter miteinander vergleichen.
Oft wird das Gespräch bei einem Hausbesuch geführt. Das hat mehrere Vorteile. Zum einen können sich die Pflegekräfte schon einmal einen Überblick verschaffen. Zum anderen können alle Beteiligten schauen, ob sie ein gutes Gefühl beim Vorgespräch haben. Immerhin geht es nicht nur darum, eine gute Leistung auszuwählen, sondern der Pflegedienst übernimmt in der Regel sehr wichtige und teils auch intime Aufgaben – und zwar im persönlichsten aller Rückzugsräume: dem Zuhause. Dafür sollte man den Anbieter zumindest grundsätzlich sympathisch und vertrauenserweckend finden.
Unser Tipp: Hört auf Euer Bauchgefühl. Wenn Euch etwas komisch vorkommt oder die Pflegekraft ruppig oder unsympathisch vorkommt, dann macht lieber noch einen Termin mit einem anderen Anbieter aus, wenn möglich. Nur wenn alle Beteiligten gut miteinander klarkommen, ist der Pflegedienst eine angenehme Unterstützung im Alltag.
Pflegedienstvertrag abschließen
Wenn sich Pflegebedürftige für einen Pflegedienst entschieden haben, schließen sie einen Vertrag ab. Darin wird festgelegt, welche Leistungen die Pflegekräfte erbringen sollen und was das kostet. Die erbrachten Leistungen werden üblicherweise zu Beginn des nächsten Monats abgerechnet. Ihr wollt einen entsprechenden Antrag bei der Pflegekasse Deines Angehörigen stellen? Hier gehts direkt zu den Anträgen.
In der Regel erhält die Pflegekasse eine Kopie und bezahlt den Dienst direkt. Nur wenn Pflegebedürftige mehr Leistungen buchen, als die Pflegeversicherung übernimmt, also beispielsweise mehr als 796 Euro in Pflegegrad 2, müssen sie den Restbetrag aus eigener Tasche bezahlen.
Gut zu wissen: Wer zusätzlich zur gesetzlichen oder zur privaten Pflichtversicherung noch eine private Pflegezusatzversicherung hat, etwa eine Pflegetagegeldversicherung, kann höhere Kosten ganz oder teilweise damit decken.
Vertrag kündigen
Wer unzufrieden ist, kann den Vertrag mit einem Pflegedienst jederzeit fristlos und mit sofortiger Wirkung kündigen. Es muss kein Kündigungsgrund angegeben werden. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 9. Juni 2011, AZ: III ZR 203/10. Enthält der Pflegevertrag eine Kündigungsfrist für die Kundin oder den Kunden, ist sie unwirksam und kann ignoriert werden.
Den Pflegediensten räumt der Gesetzgeber übrigens nicht das gleiche Recht ein. Möchte der Dienst den Vertrag kündigen, muss er die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist einhalten.
Recht auf fristlose Kündigung
Für Pflegebedürftige gelten keine Kündigungsfristen gegenüber einem Pflegedienst. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass es sich bei Pflegedienstleistungen um „Dienste höherer Art“ handelt. Das bedeutet, sie erfordern ein besonderes Vertrauensverhältnis. Ist dieses zerrüttet, muss sich niemand länger vom betreffenden Dienst pflegen lassen und diesen auch nicht länger bezahlen. Das Recht auf fristlose Kündigung bei „Diensten höherer Art“ ist im § 627 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt und gilt auch dann, wenn im Vertrag eine Kündigungsfrist angegeben ist.

