Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

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Manchmal kommt es sehr plötzlich zu einer pflegerischen Notfallsituation und vieles muss möglichst schnell in die Wege geleitet werden. Wer sich dann zum ersten Mal mit dem Thema Pflege beschäftigt, steht vor einem hohen Berg an Informationen, die erstmal gesichtet und verstanden werden wollen. Damit dafür neben einer Berufstätigkeit überhaupt Zeit ist, gibt es das Recht auf kurzzeitige Arbeitsverhinderung.

Kurzfristig Auszeit vom Job bekommen

Grundsätzlich gibt es vier Varianten an Pflegezeiten, die dabei helfen können, Pflege und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Wenn Du unerwartet die Pflege für einen nahen Angehörigen organisieren musst, solltest Du als erstes die kurzzeitige Arbeitsverhinderung in Anspruch nehmen. Sie ermöglicht Dir, kurzfristig eine Auszeit von bis zu zehn Tagen zu nehmen, um das Allerwichtigste für die Versorgung Deines nahen Angehörigen zu organisieren.

Eckdaten: Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
  • Dauer: 10 Tage
  • Art: Vollständige Auszeit
  • Ankündigung: Von heute auf morgen
  • Gesetzliches Anrecht: Alle Arbeitnehmer
  • Finanzielles: Normales Gehalt oder Pflegeunterstützungsgeld
  • Besonderheit: Kann zwischen mehreren Personen aufgeteilt werden.
  • Ziel: Pflege leisten oder organisieren, wenn Pflegebedarf entsteht oder deutlich steigt.

Gut zu wissen: Du kannst die Zeit der Arbeitsverhinderung auch nutzen, um Dich über weitere Pflegezeiten zu informieren und diese fristgerecht anzukündigen. Welche Optionen es gibt, haben wir in einem weiteren Artikel zusammengefasst und unten verlinkt.

Details: Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer kann kurzfristig, also von heute auf morgen, eine Auszeit beim Arbeitgeber einreichen, um die Pflege eines nahen Angehörigen zu koordinieren. Dafür stehen pro pflegebedürftiger Person insgesamt zehn Tage zur Verfügung. Diese zehn Tage kann entweder eine Person bei ihrem Arbeitgeber einreichen, wenn diese allein die Pflege organisieren will oder wenn zum Beispiel nur noch eine Tochter berufstätig ist und sie mit ihrem bereits pensionierten Bruder zusammen die notwendige Unterstützung organisieren möchte. Alternativ können die zehn Tage auch aufgeteilt werden, zum Beispiel unter zwei oder drei Geschwistern. Die Aufteilung ist frei möglich, solange am Ende insgesamt nicht mehr als zehn Tage verbraucht werden.

Gut zu wissen: Der Arbeitgeber darf die kurzzeitige Arbeitsverhinderung nicht verweigern. Die einzige Ausnahme sind dringende, betriebliche Gründe. Diese gibt es aber nur sehr selten.

Pflegeunterstützungsgeld

Während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung erhältst Du nur dann weiterhin Dein normales Gehalt, wenn es eine entsprechende Betriebsvereinbarung gibt. Oft ist das nicht der Fall. Dann kannst Du das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Dieser Lohnersatz beträgt zwischen 90 und 100 Prozent Deines ausgefallenen Nettogehalts.

Den Antrag muss die Person, für die Du die Pflege organisierst, bei ihrer Pflegeversicherung stellen. Das sollte möglichst früh während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung geschehen. Der Antrag muss

  • eine Formulierung enthalten wie: „Die Freistellung ist erforderlich, um im aktuellen Akut-Fall die bedarfsgerechte Pflege und Betreuung zu organisieren / die pflegerische Versorgung sicherzustellen“,
  • Angaben zur pflegebedürftigen Person machen,
  • die genauen Tage der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung auflisten sowie
  • Informationen zu Deinen Kontodaten enthalten.

Außerdem solltest Du einen Lohnnachweis mitschicken. Teils ist auch eine ärztliche Bescheinigung über den neu aufgetretenen oder plötzlich deutlich höheren Pflegebedarf Deines nahen Angehörigen erforderlich. Diese Bescheinigung kannst Du aber nach Aufforderung auch nachreichen.

Es dauert meist nur kurze Zeit, bis die zuständige Pflegeversicherung den Bescheid über das Pflegeunterstützungsgeld schickt. Diesen musst Du dann zügig an Deinen Arbeitgeber weiterreichen. Das Geld wird Dir zeitnah aufs Konto überwiesen. Die nötigen Beiträge für Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung führt die Versicherung automatisch ab. Du bleibst also wie bisher versichert, auch wenn Du kurzfristig kein Gehalt bekommst.

Gut zu wissen: Das Pflegeunterstützungsgeld darf maximal so hoch sein wie das Höchstkrankengeld. Es wird jedes Jahr neu festgelegt und beträgt aktuell 128,63 Euro (Stand: 2025).

Gesetzlicher Anspruch

Die Kombination aus Job, Pflege und Care-Arbeit kann in kürzester Zeit zu einer enormen Belastung werden. Und ganz nebenbei existieren ja vielleicht auch noch eigene Wünsche für das Leben, die entscheidend sind fürs Wohlbefinden, wie Freundschaften, Sport, Hobbys oder einfach mal ein bisschen Ruhe. Der Gesetzgeber hat dieses Problem wahrgenommen und die Pflegezeiten eingeführt. Der gesetzliche Anspruch ist an ein paar Bedingungen geknüpft. Die wichtigste ist: Du versorgst einen nahen Angehörigen.

Gut zu wissen: Wer als „naher Angehöriger“ zählt, ist gesetzlich definiert und umfasst Eltern, Stief- und Schwiegereltern, Großeltern, Partner (ob verheiratet oder nicht), Geschwister, Schwägerinnen und Schwager, Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder (auch des Partners) sowie Enkelkinder. Diese Liste ist vollständig. Onkel und Tanten zählen zum Beispiel im rechtlichen Sinne nicht als nahe Verwandte, obwohl sie manchen vielleicht näherstehen als die Schwägerin.

Regelungen für Beamte & Co

Für Verbeamtete, Richter, Soldaten und ähnliche Staatsbedienstete gelten wie immer eigene Regeln. Theoretisch sollten sie bei der Pflege von Angehörigen in allen Punkten den Angestellten gleichgestellt sein und beispielsweise auch das zinslose Darlehen des BAFzA nutzen können. Das ist de facto aber nicht in allen Bundesländern der Fall. Wenn Du zu dieser Berufsgruppe gehörst, lass Dich daher am besten individuell beraten.

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