Pflege-WG: Rechtliches
Wenn Ihr eine Pflege-WG selbst gründen wollt, müsst Ihr Euch an ein paar rechtliche Details halten. Diese sind an sich nicht kompliziert, aber man muss sie einmal kennen und ein paar Details festlegen. Ist die Rechtsform und die Art der Vermietung einmal organisiert, müsst Ihr nur noch etwas ändern, wenn Ihr das praktischer findet.
Das Wichtigste in Kürze
- Bewohner sollten sich in einem Verein oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammenschließen, um rechtlich handlungsfähig zu sein. Die Gründung ist recht unkompliziert.
- Verschiedene Modelle sind möglich, um die einzelnen WG-Zimmer und die Gemeinschaftsräume zu vermieten.
- Alle Varianten haben Vor- und Nachteile und können meist unkompliziert gewechselt werden, falls nötig.
Rechtliche Details klären
Wenn klar ist, dass mehrere Pflegebedürftige zusammenziehen wollen, solltet Ihr rechtzeitig ein paar juristische Feinheiten klären. Dazu gehören insbesondere das Mietverhältnis sowie die Rechtsform. Das ist nicht kompliziert, aber man muss es einmal machen.
Mietverhältnis
Der Wohnraum kann auf verschiedene Weise an die einzelnen Bewohner vermietet werden:
- Untervermietung: Eine Person mietet die ganze Wohnung und vermietet jedes Zimmer einzeln unter. Der Hauptmieter hat alle Rechte und Pflichten und haftet für alle. Denkbar wäre dasselbe Verhältnis auch bei einem Eigentümer, der untervermietet.
- Alle sind Hauptmieter: Alle bekommen einen eigenen Mietvertrag über ein Zimmer und anteilig an den Gemeinschaftsräumen. Sie haben dieselben Rechte und Pflichten und haften gemeinschaftlich. Dafür haben sie beispielsweise eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet.
Rechtsform
Bevor Ihr loslegt, sollten sich die Mitglieder der WG über gewisse Fakten und Wünsche im Klaren sein. Besprecht insbesondere folgende Fragen:
- Soll ausschließlich gemietet werden?
- Oder wollen die Mitglieder gemeinsamen Immobilienbesitz?
- Bringen die Mitglieder Kapital ein?
- Werden Betreuung und Pflege gemeinschaftlich organisiert oder individuell?
- Können Personen gehen und dazukommen?
- Was geschieht im Todes- beziehungsweise Erbfall?
- Bestimmt eine Satzung einmalig die Vorgehensweise oder stimmen die Mitglieder jede Entscheidung individuell ab?
Wahrscheinlich kristallisiert sich in Gesprächen recht schnell eine Richtung heraus. Wenn Ihr gemeinsam Wohnraum mieten, einen Pflegedienst und weitere Hilfskräfte organisieren wollt, solltet Ihr bald entscheiden, welche Rechtsform Ihr für Eure WG wählen wollt. Nur damit seid Ihr gemeinsam handlungsfähig. Es sind einige Formen denkbar:
- Verein
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- evtl. Wohneigentümergemeinschaft
- evtl. Genossenschaft
Alle Formen haben Vor- und Nachteile und lassen sich meist sehr individuell ausgestalten. Für den Anfang werden häufig Vereine gegründet oder eine GbR, damit die Gruppe als Einheit rechtlich handlungsfähig ist.
Gut zu wissen: In allen Rechtsformen ist nicht nur das Anmieten, sondern auch der Erwerb einer Immobilie denkbar. Fragt bei Bedarf im örtlichen Pflegestützpunkt, wo es vor Ort die Möglichkeit gibt, sich dazu juristischen Rat einzuholen.
Das Schöne an einer GbR ist: Ihr könnt sie abends am Küchentisch ohne großen Aufwand und ohne Eintrag in irgendein Register gründen, wenn Ihr mindestens zu zweit seid. Im Laufe der Zeit ist auch eine Umgestaltung der Rechtsform möglich. Ausführliche Informationen, auch zur Rechtsform, findet Ihr beim Wohnprojekte-Portal der gemeinnützigen Stiftung trias.

