Berliner Testament: Gemeinsam den Nachlass regeln

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Mit einem Berliner Testament können Ehepaare zusammen festlegen, was nach ihrem Tod mit dem Vermögen geschieht. Besonders geeignet ist das, wenn es zum Beispiel gemeinsame Immobilien oder höhere Vermögenswerte gibt. Denn mit dieser Form des Testaments ist der überlebende Partner besser abgesichert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Berliner Testament können Ehepaare gemeinsam verfassen.
  • Meist setzen sich beide zunächst gegenseitig als Alleinerben ein.
  • Kinder oder andere Schlusserben erben erst nach dem Tod des zweiten Partners.
  • Trotzdem können Kinder nach dem ersten Todesfall ihren Pflichtteil verlangen.
  • Bestimmte gemeinsame Entscheidungen können den überlebenden Partner später binden.
  • Bei größerem Vermögen oder komplizierten Familienverhältnissen kann eine juristische und steuerliche Beratung sinnvoll sein.

Was das Gesetz vorsieht

Vielleicht besitzen Deine Eltern gemeinsam ein Haus. Oder es ist über die Jahre ein größeres gemeinsames Vermögen entstanden, das vor allem der Absicherung im Alter dienen soll. Dann wünschen sie sich wahrscheinlich, dass derjenige, der länger lebt, auch nach dem Tod des Partners über die Immobilie beziehungsweise das Vermögen verfügen kann. Ohne Testament funktioniert das jedoch nicht automatisch.

Verdeutlichen wir das am Beispiel einer Familie mit zwei Kindern: Stirbt der Vater, erbt die Mutter nicht unbedingt seinen gesamten Nachlass. Sondern wenn die Eltern im üblichen gesetzlichen Güterstand der "Zugewinngemeinschaft" lebten, dann erhält die Mutter in der Regel die Hälfte. Die andere Hälfte teilen sich die beiden erwachsenen Kinder. Damit werden alle drei zu gemeinsamen Erben.

Für ein Haus bedeutet das: Es gehörte vorher zur Hälfte dem Vater. Diese Hälfte vererbt er nun. Die Mutter erbt dann die halbe ehemals dem Vater gehörende Hälfte. Sie besitzt damit also drei Viertel des Hauses. Die beiden Kinder erben je 1/8 Haus. Mutter und Kinder müssen sich darüber einigen, wie es dann damit weitergeht. Möchte die Mutter das Haus behalten, kann es nötig sein, dass sie die Kinder finanziell abfindet, wenn diese darauf bestehen. Doch fehlt dafür das Geld, kann im ungünstigsten Fall sogar ein Verkauf der Immobilie nötig werden, um das Erbe untereinander aufzuteilen.

Andere Reihenfolge

Beim Berliner Testament bestimmen sich die Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben. Stirbt einer von ihnen, erhält zunächst der andere den gesamten Nachlass. Die Kinder oder andere festgelegte Personen erben erst, wenn auch der zweite Partner stirbt. Man bezeichnet sie in diesem Fall als Schlusserben.

Bezogen auf unser Beispiel würde das bedeuten: Die Mutter erbt zunächst die gesamte Haushälfte des Vaters und die Kinder nichts. Wenn die Mutter ebenfalls gestorben ist, erben die Kinder je ein halbes Haus.

Der Pflichtteil

Wenn sich Eltern in einem Berliner Testament gegenseitig zu Alleinerben bestimmen, werden Kinder nach dem ersten Todesfall nicht unmittelbar zu Miterben. Ganz ohne Ansprüche sind sie jedoch nicht. Kinder können grundsätzlich ihren Pflichtteil verlangen. Der Unterschied zum Erbteil ist wichtig: Auch mit dem Pflichtteil werden Kinder noch nicht zu Miterben, sondern haben einen Anspruch auf eine bestimmte Geldsumme. Sie entspricht der Hälfte des Wertes, den sie nach der gesetzlichen Erbfolge erhalten hätten.

Das bedeutet: Wenn ein Kind unzufrieden damit wäre, dass es zunächst auf 1/8 des Hauses verzichten soll, kann es den Pflichtteil als Auszahlung verlangen. Die Mutter müsste dann den Wert des Hauses schätzen lassen und 1/16 davon ans Kind auszahlen.

Der Pflichtteil kann auch beim Berliner Testament zu Schwierigkeiten führen. Besteht der Nachlass beispielsweise hauptsächlich aus einer Immobilie und sind wenig Geldreserven vorhanden, kann die Auszahlung eines Pflichtteils den überlebenden Elternteil finanziell belasten. Ein Berliner Testament verhindert dieses Risiko also nicht vollständig. Es sorgt aber dafür, dass der überlebende Ehepartner zunächst allein erbt und nicht automatisch gemeinsam mit den Kindern eine Erbengemeinschaft entsteht. So kann oft sichergestellt werden, dass er weiterhin im Haus wohnen kann, ohne es mit den Kindern als Miterben zu teilen.

Gut zu wissen: Manche Berliner Testamente enthalten eine sogenannte Pflichtteilstrafklausel. Sie soll Kinder davon abhalten, ihren Pflichtteil bereits nach dem ersten Todesfall zu verlangen. Wer ihn trotzdem einfordert, muss dann mit Nachteilen beim späteren Erbe rechnen. Eine solche Klausel muss rechtssicher formuliert sein. Eine fachkundige Beratung ist sinnvoll.

Bei erneuter Heirat

In unserem Beispiel hat die Mutter durch das Berliner Testament zunächst das gesamte Haus geerbt. Nehmen wir nun an, sie heiratet einige Jahre später erneut. Hatten die Eltern ihre beiden Kinder im Berliner Testament als Schlusserben eingesetzt, ist diese Regelung nach dem Tod des Vaters in der Regel bindend. Das bedeutet, die Mutter kann die Kinder nicht einfach durch ihren neuen Ehepartner als Schlusserben ersetzen – außer, es sind ausdrücklich Sonderregelungen im Testament festgehalten. Das soll absichern, dass das Vermögen der Eltern später tatsächlich an die Kinder weitergegeben wird.

Ganz ausschließen lässt sich ein neuer Ehepartner damit allerdings nicht. Denn mit der Heirat kann der neue Ehepartner eigene erbrechtliche Ansprüche erwerben. Auch wenn er nicht anstelle der Kinder als Schlusserbe eingesetzt werden darf, kann ihm zum Beispiel ein Pflichtteil zustehen. Soll auch dieser ausgeschlossen werden, kommt beispielsweise ein notarieller Pflichtteilsverzicht infrage. Auch in diesem Fall ist eine fachkundige Beratung bei der Erstellung des Testaments sinnvoll.

Gut zu wissen: Für unverheiratete Paare kommt ein gemeinschaftliches Testament und damit auch das klassische Berliner Testament nicht infrage. Sie müssen ihren Nachlass auf andere Weise regeln.

Gemeinsame Entscheidung, lange Bindung

Ein Berliner Testament soll beiden Partnern Sicherheit geben. Es kann aber auch bedeuten, dass sich manche Entscheidungen später nicht mehr ohne Weiteres ändern lassen. Solange beide Elternteile noch leben, können sie gemeinsam neue Regelungen treffen. Schwieriger wird es, wenn einer von ihnen bereits gestorben ist.

Die Eltern in unserem Beispiel haben die beiden Kinder gemeinsam als Schlusserben eingesetzt. Angenommen, nach dem Tod des Vaters verändert sich das Verhältnis zwischen der Mutter und einem der erwachsenen Kinder grundlegend oder sie möchte Jahre später einen anderen Menschen stärker berücksichtigen. Dann kann sie die gemeinsam getroffene Entscheidung möglicherweise nicht einfach durch ein neues Testament ersetzen.

Dahinter stehen die sogenannten wechselbezüglichen Verfügungen. Das sind Regelungen, die miteinander verbunden sind, weil anzunehmen ist, dass der eine Ehepartner seine Entscheidung nicht ohne die entsprechende Entscheidung des anderen getroffen hätte. Nach dem Tod eines Partners können solche Regelungen für den überlebenden Partner weiterhin bindend sein.

Erbschaftsteuer im Blick behalten

Kinder haben bei einer Erbschaft von jedem Elternteil einen persönlichen Freibetrag von derzeit 400.000 Euro. Bis zu dieser Höhe kannst Du grundsätzlich Vermögen von einem Elternteil erben, ohne darauf Erbschaftsteuer zahlen zu müssen. Erst der Teil, der über dem Freibetrag liegt, kann der Erbschaftsteuer unterliegen.

Bei einem klassischen Berliner Testament erbst Du nach dem Tod des ersten Elternteils zunächst nichts. Damit nutzt Du zu diesem Zeitpunkt auch Deinen Freibetrag gegenüber diesem Elternteil nicht. Erst wenn der zweite Elternteil stirbt, erhältst Du als Schlusserbe Deinen Anteil am verbliebenen Vermögen.

Bei einem durchschnittlichen Nachlass muss das überhaupt kein Problem sein. Anders kann es aussehen, wenn beispielsweise eine wertvolle Immobilie, größere Ersparnisse oder weitere Vermögenswerte vorhanden sind. Dann kann die Gestaltung des Testaments Einfluss darauf haben, wie viel Erbschaftsteuer später anfällt. In diesem Fall lohnt es sich, wenn Ihr schon vor dem Verfassen des Berliner Testaments steuerlichen Rat einholt.

Entscheidung gut überlegen

Für Deine Eltern oder andere Angehörige kann ein Berliner Testament gut zur eigenen Lebenssituation passen. Der überlebende Partner ist zunächst Erbe und die Kinder kommen später zum Zug. Gleichzeitig treffen beide damit Entscheidungen, die noch viele Jahre später Auswirkungen haben können.

Gut zu wissen: Ein Berliner Testament muss nicht zwingend notariell betreut oder beglaubigt sein. Deine Angehörigen können ein Berliner Testament auch selbst verfassen. Dafür genügt es grundsätzlich, wenn einer der Ehepartner den gesamten Text handschriftlich schreibt und unterschreibt. Der andere unterschreibt die gemeinsame Erklärung ebenfalls eigenhändig und sollte Ort und Datum seiner Unterschrift hinzufügen.

Deine Angehörigen sollten allerdings gut überlegen, was ihnen wichtig ist und wie viel Entscheidungsfreiheit derjenige behalten soll, der länger lebt. Schließlich geht es nicht nur darum, wer später erbt. Pflichtteile, mögliche steuerliche Folgen und die spätere Bindung des überlebenden Partners spielen ebenfalls eine Rolle. Deshalb lohnt es sich, nicht einfach eine Vorlage aus dem Internet abzuschreiben. Bei Unsicherheiten hilft eine fachkundige Beratung, um eine Regelung zu finden, die wirklich zu Eurer Familie passt.