Entlastungsbudget: Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Neben monatlichen Beträgen zahlt die Pflegeversicherung auch jährliche Leistungen bei Bedarf aus. Mit dem sogenannten Entlastungsbudget lässt sich flexibel eine Ersatzpflege finanzieren, wenn Du mal krank bist oder Urlaub brauchst. Die Verhinderungspflege bedeutet eine Ersatzpflege zu Hause. Für die Kurzzeitpflege zieht Dein Familienmitglied vorübergehend in eine Pflege-Einrichtung.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit dem jährlichen Entlastungsbudget von 3539 Euro lässt sich flexibel eine Ersatzpflege finanzieren.
- Möglich ist damit die sogenannte Verhinderungspflege, also die Finanzierung einer anderen Pflegekraft für Zuhause.
- Alternativ zieht Dein Angehöriger vorübergehend in ein Pflegeheim und nutzt dafür die Kurzzeitpflege.
- Beides ist bis zu 56 Tage möglich und lässt sich wahlweise vorher oder im Nachhinein beantragen.
- Das Pflegegeld wird während dieser Zeit mindestens zur Hälfte weiterbezahlt.
Auszeiten planen
Viele Pflegende rutschen mehr oder weniger ungeplant in ihre neue Rolle hinein. Anfangs sind meist nur ab und zu kleinere Hilfestellungen nötig. Dann kommen immer mal wieder neue Aufgaben hinzu. Manchmal stellt eine Krankheit oder ein Unfall das Leben auch sehr plötzlich auf den Kopf. In vielen Fällen richten Pflegende jedenfalls ihr Leben zumindest ein Stück weit danach aus, wann sie welche Unterstützung leisten müssen, damit alles gut klappt. Und auch wenn das manchmal – oder sogar oft – anstrengend ist, so machen sie es doch meist gerne. Und außerdem ist es nunmal nötig. Vielleicht kommt Dir das bekannt vor.
Weil die meisten Pflegenden diesen Schritt nie so richtig geplant haben, denken auch die wenigsten darüber nach, ob und wie sie zwischendurch die neue Verantwortung abgeben können. Immerhin sind sie ein wichtiger Baustein im Alltag eines lieben Menschen und können nicht einfach abhauen.
Dieser Gedanke ist nachvollziehbar, aber: Auch Pflegende brauchen Auszeiten. Auch Pflegende haben wichtige Termine. Auch Pflegende werden mal krank. Und wer immer nur funktioniert und für andere da ist, bricht meist irgendwann selbst zusammen. In schlimmeren Fällen kann es Monate dauern, bis Betroffene wieder auf die Beine kommen und erneut unterstützen können.
Damit Du gesund bleibst, ist es sinnvoll, schon möglichst früh auch über Auszeiten zu sprechen, wenn sich eine Pflegesituation entwickelt. Damit das Organisieren einfacher wird, bezuschusst die Pflegeversicherung nötige Ersatzpflegezeiten pro Jahr mit bis zu 3539 Euro. Mit diesem Geld können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 flexibel zwei verschiedene Varianten von Ersatzpflege finanzieren: die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege.
Verhinderungspflege
Verhinderungspflege, manchmal auch Ersatzpflege genannt, bedeutet, dass die Pflegeversicherung eine Ersatzpflegekraft finanziert, die zur pflegebedürftigen Person nach Hause kommt und dort nötige Aufgaben übernimmt. Das ist für bis zu 56 Tage im Jahr und auch stundenweise möglich. Kommt die Ersatzpflegekraft nur für wenige Stunden, wird das finanziert, aber nicht auf die maximal möglichen 56 Tage pro Jahr angerechnet.
Wenn Ihr die Verhinderungspflege nur für einige Stunden nutzt, ändert sich nichts am Bezug anderer Leistungen wie Pflegegeld. Wenn Du aber längere Zeit krank oder im Urlaub bist und Ihr deshalb Verhinderungspflege beantragt, wird das Pflegegeld für diese Zeit um die Hälfte gekürzt.
Gut zu wissen: Die Verhinderungspflege darf leider nicht für regelmäßige, berufliche Termine in Anspruch genommen werden, etwa wenn Du einen wöchentlichen Präsenztag im Job hast. Dafür kann stattdessen die Tagespflege eine Alternative sein.
Von Profis oder Freunden
Die vorübergehende Pflege kann entweder von einem Pflegedienst oder von anderen Angehörigen oder Ehrenamtlichen übernommen werden. Es muss auch nicht immer die gleiche Person kommen. Entscheidend ist: Wenn Du als eine der Hauptpflegepersonen nicht da bist, springt jemand anderes ein und übernimmt Deine üblichen Aufgaben.
Der einzige Unterschied ist: Pflegeprofis können ihre Arbeit nach Stundensatz abrechnen, wie es bei Pflegediensten üblich ist. Springen Freunde oder Bekannte ein, können sie lediglich eine Aufwandsentschädigung erhalten.
Antrag stellen
Die Verhinderungspflege kann geplant werden, etwa wenn Du in den Urlaub fahren willst. Dann ist es sinnvoll, die Finanzierung im Vorhinein bei der Pflegeversicherung zu beantragen, damit niemand in Vorleistung treten muss. Wenn Du den Ersatz spontan brauchst, etwa weil Du krank bist, kann die Finanzierung auch rückwirkend beantragt werden. Das war früher bis zu vier Jahre lang möglich. Seit einer Gesetzesänderung Ende 2025 geht das jetzt nur noch bis zum Ende des folgenden Kalenderjahrs. Wenn Ihr also im Februar 2026 spontan eine Verhinderungspflege brauchtet, muss der Antrag auf Finanzierung bis zum 31.12.2027 bei der Versicherung eingegangen sein.
Gut zu wissen: Wie bei anderen Leistungen auch, muss immer die pflegebedürftige Person selbst den Antrag stellen. Als Angehörige darfst Du das nur in Vertretung tun, wenn Du eine entsprechende Vollmacht hast oder als rechtliche Betreuungsperson eingesetzt bist. Die Pflegewächter helfen bei der Antragstellung.
Als Pflegeperson gemeldet
Damit der Antrag ohne Probleme akzeptiert wird, ist es hilfreich, wenn Du bei der Pflegeversicherung als Pflegeperson angemeldet bist. Einen Antrag dafür sollte Dein pflegebedürftiger Angehöriger mit dem Bescheid zum Pflegegrad bekommen (haben). Falls Ihr das entsprechende Formular nicht (mehr) habt, kannst Du bei der zuständigen Pflegeversicherung um die Zusendung eines neuen Exemplars bitten.
Gut zu wissen: Dich offiziell als Pflegeperson bei der Versicherung zu registrieren, hat weitere Vorteile. Du kannst ab einem gewissen Pflege-Umfang jährlich Extra-Rentenpunkte sammeln, Zuschüsse zu Versicherungen erhalten und bist kostenfrei unfallversichert.
Verhinderungspflege finden
Einen professioneller Anbieter für Verhinderungspflege könnt Ihr online per Stichwortsuche finden. Auch die Johanniter-Unfall-Hilfe bietet Verhinderungspflege an. Wenn Ihr diese nutzen wollt, könnt Ihr über dieses Online-Tool nach Anbietern in der Nähe suchen und bei Bedarf nach besonderen Wünschen filtern.
Kurzzeitpflege
Manchmal ist eine Ersatzpflege zuhause nicht möglich oder sinnvoll. Dann kann die Kurzzeitpflege eine gute Alternative sein. Die pflegebedürftige Person zieht dann vorübergehend in ein Pflegeheim und wird dort mit allem Nötigen versorgt. Die Kurzzeitpflege kommt zum Beispiel in Betracht
- als Überbrückung nach einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt,
- wenn die Pflege zuhause erst organisiert werden muss oder
- wenn Teile des Wohnraums umgebaut werden.
In solchen und ähnlichen Fällen finanziert die Pflegeversicherung die vorübergehende Versorgung in einer stationären Einrichtung. Das ist für einzelne Tage bis zu maximal 56 Tage im Jahr möglich. Wer die Kurzzeitpflege genau auf den Jahreswechsel legt, kann bis zu 16 Wochen Kurzzeitpflege am Stück nutzen. Während dieser Zeit wird Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt.
Gut zu wissen: Ihr denkt über Umbauten nach, die die Pflege erleichtern oder überhaupt erst möglich machen würden? Auch dafür gibt es einen Zuschuss von der Pflegeversicherung. Details dazu erläutern wir im Artikel "Umbauten mitfinanzieren lassen", der unten verlinkt ist.
Nur Zuschuss für Pflege
Mit dem Geld aus dem Entlastungsbudget kann ausschließlich die Pflege und Betreuung in einer Pflege-Einrichtung finanziert werden. Die sogenannten Hotelkosten, also Übernachtungen und Mahlzeiten, sowie teils anfallende Zusatzkosten müssen Pflegebedürftige grundsätzlich selbst bezahlen.
Viele Kurzzeitpflegeplätze werden in normalen Pflegeheimen angeboten. Diese halten einfach einige Zimmer für Gäste frei. Da ein Gast in der Kurzzeitpflege für die Pflegekräfte aber einen höheren Aufwand bedeutet, kann es sein, dass Dein Angehöriger einen höheren Eigenanteil bezahlen muss als Langzeitbewohner. Das ist nicht unüblich und rechtlich legitim.
Sonderfall: ohne Pflegegrad
Die Pflegeversicherung bezuschusst die Kurzzeitpflege erst ab Pflegegrad 2. Ein besonderer Fall liegt vor, wenn jemand nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend Pflege braucht, die aber zuhause nicht so schnell organisiert werden kann. Dann ist eine Kurzzeitpflege auch unabhängig von einem Pflegegrad möglich und wird von der Krankenversicherung bezahlt.
Kurzzeitpflege-Platz finden
Einen Platz in einer Einrichtung für Kurzzeitpflege könnt Ihr online suchen, etwa über den Pflegelotsen. Klicke auf "Pflegeeinrichtungen", dann "Stationäre Pflegeeinrichtung", dann kannst Du "Kurzzeitpflege" auswählen und nach Postleitzahl filtern. Ist Dein Angehöriger aktuell noch im Krankenhaus oder in einer Reha-Klinik, kann der dortige Sozialdienst bei der Suche unterstützen. In allen Fällen gilt: Auf Wunsch helfen die Pflegewächter bei der Antragstellung.
Flexibles Budget
Seit dem 1. Juli 2025 können Verhinderungs- und Kurzzeitpflege flexibel mit dem Entlastungsbudget finanziert werden. Für beides stehen insgesamt 3539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Das Geld kann beliebig aufgeteilt werden, solange jeweils acht Wochen Kurzzeitpflege und acht Wochen Verhinderungspflege insgesamt nicht überschritten werden.
Gut zu wissen: Dein Angehöriger muss weiterhin Verhinderungspflege beziehungsweise Kurzzeitpflege beantragen. Nur der Topf, aus dem das Ganze bezahlt wird, heißt "Entlastungsbudget". Das darf nicht verwechselt werden mit dem "Entlastungsbetrag", der monatlich für Hilfen im Alltag genutzt werden kann. Der Gesetzgeber hat leider keine sonderlich verständlichen Bezeichnungen gewählt.
Wenn Dein zu pflegendes Familienmitglied den Antrag auf Finanzierung erst im Nachhinein gestellt hat, kommt es immer auf die Zeit an, in der die Ersatzpflege geleistet wurde. Wer also im Dezember 2025 die Verhinderungspflege genutzt hat, aber erst im Februar 2026 den Antrag stellt, muss noch Budget aus dem Jahr 2025 zur Finanzierung übrig haben.
