Extra-Beträge von der Pflegeversicherung
Neben monatlichen Beträgen zahlt die Pflegeversicherung auch jährliche oder einmalige Leistungen bei Bedarf aus. Die wichtigsten sind das Entlastungsbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Geld für Umbauten, die die Pflege erleichtern.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit den Extra-Leistungen der Pflegeversicherung können sich Pflegebedürftige und Pflegende das Leben bedeutend erleichtern.
- Als Pflegende solltest auch auf Dich selbst gut aufpassen und Dir regelmäßige Auszeiten ermöglichen. Mit dem jährlichen Entlastungsbudget von 3539 Euro lässt sich flexibel eine Ersatzpflege finanzieren – wahlweise zuhause oder in einer Pflege-Einrichtung.
- Ein Game Changer ist oft das Budget für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen, sprich: Umbauten, die die Pflege erleichtern. Die Versicherung bezuschusst diese in allen Pflegegraden mit bis zu 4180 Euro.
- Wer eine Pflege-WG gründen möchte, kann einen weiteren Zuschuss nutzen. Pro Person mit Pflegegrad, die Teil der Wohngemeinschaft werden möchte, sind 2613 Euro Anschubfinanzierung möglich.
Viele Pflegende rutschen mehr oder weniger ungeplant in ihre neue Rolle hinein. Anfangs sind meist nur ab und zu kleinere Hilfestellungen nötig. Dann kommen immer mal wieder neue Aufgaben hinzu. Manchmal stellt eine Krankheit oder ein Unfall das Leben auch sehr plötzlich auf den Kopf. In vielen Fällen richten Pflegende jedenfalls ihr Leben zumindest ein Stück weit danach aus, wann sie welche Unterstützung leisten müssen, damit alles gut klappt. Und auch wenn das manchmal – oder sogar oft – anstrengend ist, so machen sie es doch meist gerne. Und außerdem ist es nunmal nötig. Vielleicht kommt Ihnen das bekannt vor.
Auszeiten planen
Weil die meisten Pflegenden diesen Schritt nie so richtig geplant haben, denken auch die wenigsten darüber nach, ob und wie sie zwischendurch die neue Verantwortung abgeben können. Immerhin sind sie ein wichtiger Baustein im Alltag eines lieben Menschen und können nicht einfach abhauen.
Dieser Gedanke ist nachvollziehbar, aber: Auch Pflegende brauchen Auszeiten. Auch Pflegende haben wichtige Termine. Auch Pflegende werden mal krank. Und wer immer nur funktioniert und für andere da ist, bricht meist irgendwann selbst zusammen. In schlimmeren Fällen kann es Monate dauern, bis Betroffene wieder auf die Beine kommen und erneut unterstützen können.
Damit Pflegende gesund bleiben, ist es sinnvoll, schon möglichst früh auch über Auszeiten zu sprechen, wenn sich eine Pflegesituation entwickelt. Damit das Organisieren einfacher möglich wird, bezuschusst die Pflegeversicherung nötige Ersatzpflegezeiten pro Jahr mit bis zu 3539 Euro. Mit diesem Geld können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 flexibel zwei verschiedene Varianten von Ersatzpflege finanzieren: die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege.
Verhinderungspflege
Verhinderungspflege, manchmal auch Ersatzpflege genannt, bedeutet, dass die Pflegeversicherung eine Ersatzpflegekraft finanziert, die zur pflegebedürftigen Person nach Hause kommt und dort nötige Aufgaben übernimmt. Das ist für bis zu 56 Tage im Jahr und auch stundenweise möglich. Kommt die Ersatzpflegekraft nur für wenige Stunden, wird das finanziert, aber nicht auf die maximal möglichen 56 Tage pro Jahr angerechnet.
Gut zu wissen: Die Verhinderungspflege darf leider nicht für regelmäßige, berufliche Termine in Anspruch genommen werden, etwa wenn Du einen wöchentlichen Präsenztag im Job hast. Dafür kann stattdessen die Tagespflege eine Alternative sein.
Die vorübergehende Pflege kann entweder von einem Pflegedienst oder von anderen Angehörigen oder Ehrenamtlichen übernommen werden. Es muss auch nicht immer die gleiche Person kommen. Entscheidend ist: Wenn Du als eine der Hauptpflegepersonen nicht da bist, springt jemand anderes ein und übernimmt Deine üblichen Aufgaben. Die Verhinderungspflege kann geplant werden, etwa wenn Du in den Urlaub fahren willst. Dann ist es sinnvoll, die Finanzierung im Vorhinein bei der Pflegeversicherung zu beantragen, damit niemand in Vorleistung treten muss. Wenn Du den Ersatz spontan brauchst, etwa weil Du krank bist, kann die Finanzierung auch rückwirkend beantragt werden. Das ist bis zu vier Jahre lang möglich.
Gut zu wissen: Wie bei anderen Leistungen auch, muss immer die pflegebedürftige Person selbst den Antrag stellen. Als Angehörige darfst Du das nur in Vertretung tun, wenn Du eine entsprechende Vollmacht hast oder als rechtliche Betreuungsperson eingesetzt bist.
Kurzzeitpflege
Manchmal ist eine Ersatzpflege zuhause nicht möglich oder sinnvoll. Dann kann die Kurzzeitpflege eine gute Alternative sein: Die pflegebedürftige Person zieht dann vorübergehend in ein Pflegeheim und wird dort mit allem Nötigen versorgt. Die Kurzzeitpflege kommt zum Beispiel in Betracht
- als Überbrückung nach einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt,
- wenn die Pflege zuhause erst organisiert werden muss oder
- wenn Teile des Wohnraums umgebaut werden.
In solchen und ähnlichen Fällen finanziert die Pflegeversicherung die vorübergehende Versorgung in einer stationären Einrichtung. Das ist für einzelne Tage bis zu maximal acht Wochen im Jahr möglich. Wichtig ist: Mit dem Geld aus dem Entlastungsbudget kann ausschließlich die Pflege und Betreuung finanziert werden. Die sogenannten Hotelkosten, also Übernachtungen und Mahlzeiten, sowie teils anfallende Zusatzkosten müssen Pflegebedürftige grundsätzlich selbst bezahlen.
Gut zu wissen: Die Pflegeversicherung bezuschusst die Kurzzeitpflege erst ab Pflegegrad 2. Ein besonderer Fall liegt vor, wenn jemand nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend Pflege braucht, die aber zuhause nicht so schnell organisiert werden kann. Dann ist eine Kurzzeitpflege auch unabhängig von einem Pflegegrad möglich und wird von der Krankenversicherung bezahlt.
Flexibles Budget
Seit dem 1. Juli 2025 können Verhinderungs- und Kurzzeitpflege flexibel mit dem Entlastungsbudget finanziert werden. Für beides stehen insgesamt 3539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Das Geld kann beliebig aufgeteilt werden, solange jeweils acht Wochen Kurzzeitpflege und acht Wochen Verhinderungspflege insgesamt nicht überschritten werden.
Gut zu wissen: Wird ein Antrag auf Finanzierung erst im Nachhinein gestellt, kommt es immer auf die Zeit an, in der die Ersatzpflege geleistet wurde. Wer also im Dezember 2025 die Verhinderungspflege genutzt hat, aber erst im Februar 2026 den Antrag stellt, muss noch Budget aus dem Jahr 2025 zur Finanzierung übrig haben.
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen
Wer möglichst lange in den gewohnten vier Wänden wohnen bleiben möchte, braucht meist irgendwann ein paar Anpassungen. Je nach Situation können schon kleine Veränderungen den Alltag deutlich erleichtern. Manchmal ist auch ein größerer Umbau oder eine Umgestaltung bisher anders genutzter Wohnräume sinnvoll.
Licht, Halt und weniger Barrieren
Es gibt einige typische Problempunkte, die das Leben mit zunehmendem Alter unnötig schwer und teils sogar gefährlich machen. Wer sie kennt, kann sie beseitigen und somit die Bedingungen für ein möglichst sicheres, selbstständiges und angenehmes Leben deutlich verbessern. Am wichtigsten sind folgende drei Aspekte:
Licht
Gemütliches, aber schummriges Licht von alten Glüh- oder Energiesparlampen kann der Grund dafür sein, dass ältere Menschen ihre Augen permanent überanstrengen oder sogar Stolperfallen übersehen. Kopfschmerzen, tränende Augen und im ungünstigsten Fall ein Sturz mit möglicherweise schlimmen Folgen können das Ergebnis sein. Tausche daher alte Leuchtmittel gegen neue LEDs aus.
Unser Tipp: Achte beim Kauf auf die Angabe der sogenannten Farbtemperatur. LEDs mit 3000 Kelvin erzeugen ein warmweißes Licht, das eine ähnliche Farbe ausstrahlt wie Glühbirnen. Je höher die Kelvin-Zahl ist, desto bläulicher oder greller wirkt das Licht.
Barrieren
Viele ältere Wohnungen und Häuser sind mit zwei typischen Barrieren ausgestattet: Teppichläufern und Badewannen. Früher oder später kann beides zum Problem werden. Damit Teppiche, von denen meist mindestens eine Ecke nach oben ragt, nicht zur Stolperfalle werden, ist es sinnvoll, sie an allen Seiten mit doppelseitigem Klebeband am Boden festzukleben. Der ein oder andere alte Teppich kann vielleicht auch entsorgt werden. Das hilft auch gegen Hausstaubmilben. Diese Maßnahmen sind recht einfach und günstig umzusetzen.
Wenn man nicht mehr in die Badewanne hineinkommt, wird es aufwendiger und teurer. Trotzdem ist ein Badumbau oft eine gute Idee. Denn eine ebenerdige Dusche, mehr Platz und ein geräumiger Waschtisch sind in vielerlei Hinsicht deutlich praktischer als ein enges Bad, das jeden Tag Probleme bereitet, nicht zuletzt wegen einer Badewanne, die nicht mehr entspannt genutzt werden kann .
Haltegriffe
Mit zunehmendem Alter schwindet die Muskelkraft, wenn man nicht bewusst dagegen antrainiert. Auch das Gleichgewicht wird bei vielen älteren und pflegebedürftigen Menschen schlechter. Umso höher ist die Gefahr, dass sie stolpern oder stürzen. Um sich noch abzufangen beziehungsweise um direkt mehr Standsicherheit zu haben, sind Haltegriffe absolut empfehlenswert. Besonders wichtig sind sie im Bad, Flur und Schlafzimmer.
Unser Tipp: Nicht immer muss gebohrt werden. Auch Haltegriffe mit Klebefläche oder Saugnäpfen können enorm fest angebracht werden. Lasse Dich hierzu am besten individuell beraten, etwa bei einem Hausbesuch der Pflegekasse oder durch eine Wohnberatung.
Wohnberatung
Geschulte Wohnberater kommen auf Anfrage zu Pflegebedürftigen nach Hause, schauen sich alle Räume an und empfehlen Maßnahmen, wie sich die Wohnung oder das Haus pflegeleichter gestalten ließe. Sie kennen auch diverse kleine, hilfreiche Tricks, können bei Interesse an passende Anbieter verweisen und Tipps für Zuschüssen geben. Die Beratung selbst ist meist kostenfrei, weil sie staatlich finanziert wird. Allerdings ist sie nicht flächendeckend verfügbar. Wie es in Eurer Nähe aussieht, erfährst Du bei der zuständigen Stelle Deine Bundeslandes.
Zuschuss der Pflegeversicherung
Insbesondere für teurere Maßnahmen zahlt die Pflegeversicherung auf Antrag den Zuschuss für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen. In allen Pflegegraden sind bis zu 4180 Euro möglich, wenn
- die häusliche Pflege durch den Umbau überhaupt erst ermöglicht wird,
- die häusliche Pflege erheblich erleichtert und damit eine Überforderung verhindert wird oder
- eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederhergestellt, also die Abhängigkeit von personeller Hilfe verringert wird.
Gut zu wissen: Der Betrag gilt pro Person und Maßnahme. Wenn also ein Paar die gemeinsame Wohnung umbauen lässt und beide einen Pflegegrad haben, können sie gemeinsam bis zu 8360 Euro als Zuschuss erhalten. Alle Umbauten, die zum gleichen Zeitpunkt beantragt werden und aktuell nötig sind, gelten als „eine Maßnahme“. Wenn sich der gesundheitliche Zustand deutlich verändert und deshalb neue Umbauten nötig werden, ist ein erneuter Zuschuss möglich.
Neben einem Badumbau, der als Klassiker der Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen gilt, werden auch andere Umbauten bezuschusst. Dazu gehören beispielsweise:
- der Einbau von Treppenliften, Rampen oder Aufzügen,
- der Einbau von Lichtschaltern oder Fenstern mit Griffen in rollstuhlgerechter Höhe,
- die Verbreiterung von Türen,
- das Anbringen von Geländern oder Haltegriffen vor oder im Haus,
- der Einbau von Orientierungshilfen oder Verstärkern, etwa bei starker Seh- oder Hörschwäche,
- der Ein- oder Umbau von Möbelstücken, die höhenverstellbar sind.
Gut zu wissen: Alternativ kann auch der Umzug in eine barrierearme Wohnung bezuschusst werden, wenn das sinnvoller ist als der Umbau des bisherigen Wohnraums.
Den Antrag für den Zuschuss muss die pflegebedürftige Person vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei ihrer Pflegeversicherung stellen. Im Normalfall muss die Versicherung dann binnen drei Wochen eine Entscheidung fällen.
Gut zu wissen: Mieter müssen bauliche Veränderungen immer mit dem Vermieter absprechen. Meist sind diese aber offen für Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung, weil das den Wert der Wohnung erhöht. Teils beteiligen sie sich sogar an den Kosten.
Zuschuss zur WG-Gründung
Das Konzept der Wohngemeinschaft ist längst kein Studierenden-Phänomen mehr. Auch immer mehr ältere Menschen mit Pflegebedarf schließen sich zu einer Wohngemeinschaft zusammen und beauftragen gemeinsam einen Pflegedienst und Hilfe im Haushalt. So wird es für alle günstiger.
Wer eine solche Pflege-WG neu gründet, kann nicht nur mit bis zu vier Menschen den Zuschuss für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen nutzen, also insgesamt bis zu 16.720 Euro, um eine Wohnung oder ein Haus passend umzubauen. Zusätzlich gibt es einen Extra-Zuschuss als Anschubfinanzierung zur WG-Gründung von 2613 Euro pro Person. Auch hierfür können bis zu vier Personen für eine WG den Zuschuss beantragen, wenn alle vier einen Pflegegrad haben. Somit sind nochmals bis zu 10.452 Euro extra möglich.
Den Antrag können die WG-Gründer vor oder noch bis zu zwölf Monate nach dem Einzug stellen. Im besten Fall können somit Umbau-Kosten in Höhe von mehr als 27.000 Euro über die Pflegeversicherung finanziert werden.
Gut zu wissen: Sobald die Pflege-WG besteht, können alle Bewohner mit einem Pflegegrad außerdem einen monatlichen Extra-Zuschuss in Höhe von 224 Euro erhalten.
