Hilfsmittel für die Pflege organisieren

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Verschiedene Hilfsmittel können Beschwerden lindern und den Alltag für Pflegebedürftige erleichtern. Dazu gehören zum einen technische Hilfsmittel wie etwa ein Rollator und zum anderen Hilfsmittel zum Verbrauch wie Desinfektionsmittel. Die Pflegeversicherung bezahlt einiges, was die Krankenkasse nicht finanziert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zusätzlich zu anderen Leistungen finanziert die Pflegeversicherung verschiedene Hilfsmittel – sowohl Technik als auch Hilfsmittel zum Verbrauch.
  • Technische Hilfsmittel können Pflegebedürftige entweder kostenlos ausleihen oder mit geringer Zuzahlung kaufen.
  • Für Hilfsmittel zum Verbrauch zahlt die Pflegeversicherung jeden Monat 42 Euro.
  • Ein Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. Für Technik ist ein ärztliches Attest nötig.
  • Wer Anspruch auf ein elektrisches Hilfsmittel hat, kann sich auch die dafür nötigen Stromkosten von der Versicherung erstatten lassen.

Die pflegerische Versorgung zuhause wird deutlich leichter, wenn Du die passenden Hilfsmittel in Anspruch nimmst. Bei der Begutachtung für einen Pflegegrad sind die Fachkräfte verpflichtet, auch zu sinnvollen Hilfsmitteln zu beraten. Auch am Ende eines Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalts ist es üblich, dass beim Abschlussgespräch darüber gesprochen wird, ob und welche Hilfsmittel zukünftig für den Alltag sinnvoll wären.

Findet der Begutachtungstermin oder das Abschlussgespräch demnächst statt? Dann kannst Du ruhig gezielt nach bestimmten Hilfsmitteln fragen, wenn Dir einige Beispiele aus diesem Artikel praktisch erscheinen. Die Fachkraft kann diese dann direkt beantragen.

Ist die Begutachtung schon eine Weile her und seitdem hat sich der Bedarf geändert? Oder warst Du nicht ganz zufrieden mit der Beratung? Dann kannst Du Dich auch separat zu Hilfsmitteln beraten lassen, etwa in einem Pflegestützpunkt. Um ein oder mehrere Hilfsmittel zu beantragen, braucht die pflegebedürftige Person dann allerdings eine Verordnung von einem Arzt oder einer Ärztin.

Welche Hilfsmittel zahlt die Kasse?

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Hilfsmitteln, die von der Pflegekasse finanziert werden. Das sind zum einen technische Hilfsmittel wie beispielweise

  • ein (faltbarer) Rollator,
  • Stütz- und Haltegriffe,
  • ein Hausnotruf-System,
  • Aufsteh-Hilfen,
  • ein Pflegebett oder
  • ein (spezieller) Rollstuhl.

Zum anderen gibt es Hilfsmittel zum Verbrauch, die immer wieder neu besorgt werden müssen. Dazu zählen vor allem

  • Einmalhandschuhe,
  • Desinfektionsmittel,
  • Bettschutz-Einlagen und
  • Masken.

Welche Hilfsmittel genau finanziert werden, ist im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kassen festgelegt. Es wird regelmäßig aktualisiert und umfasst insgesamt etwa 44.000 Hilfsmittel, auf die gesetzlich Versicherte einen Anspruch geltend machen können, wenn sie krank oder pflegebedürftig sind.

Gut zu wissen: Privatversicherer sind nicht ans Hilfsmittelverzeichnis gebunden. Teils finanzieren sie deutlich weniger Hilfen als die gesetzlichen Kassen. Was genau möglich ist, hängt vom Vertrag ab.

Was bezahlt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse bezahlt so manches Hilfsmittel, das die Krankenkasse nicht finanziert und andersrum. Das hängt mit deren unterschiedlichen Aufträgen zusammen. Die Krankenkasse bezahlt Hilfsmittel, wenn sie geeignet sind, eine Erkrankung zu heilen oder deren Auswirkungen zu lindern. Die Pflegekasse bezahlt Hilfsmittel, wenn sie den Alltag erleichtern oder Selbstständigkeit erhalten.

Technische Hilfsmittel

Die Pflegekassen sind angehalten, technische Hilfsmittel zu verleihen, wenn das möglich ist. Der Vorteil für Pflegebedürftige besteht darin, dass das Ausleihen kostenlos ist. Wenn das passende Hilfsmittel vor Ort, etwa in einem Sanitätsfachgeschäft, verfügbar ist, kann es meist innerhalb eines Tages geliefert werden.

Manchmal ist es aber sinnvoller oder hygienischer oder es geht schneller, ein Hilfsmittel zu kaufen. Dann können Berechtigte es nach erfolgreichem Antrag selbst bestellen und die Kasse übernimmt einen Großteil der Kosten. Pflegebedürftige müssen nur 10 Prozent, höchstens aber 25 Euro zuzahlen.

Gut zu wissen: Bei technischen Hilfsmitteln der Krankenkasse musst Du nur 10 Euro zuzahlen. Wenn also ein Hilfsmittel vielleicht auch von der Krankenkasse statt von der Pflegekasse finanziert wird, lohnt sich ein Antrag dort. Dann kann man sich die Differenz von 15 Euro privater Zuzahlung sparen.

Exkurs: AAL und Smart Home

Es gibt zunehmend mehr technische Hilfen, die den Wohnkomfort erhöhen und teils explizit für eine höhere Sicherheit in Senioren-Haushalten entwickelt werden. Der Fachbegriff dafür lautet Ambient Assisted Living, kurz: AAL, was frei übersetzt werden kann mit „Altersgerechte Assistenzsysteme“. Dazu zählen zum Beispiel smarte Sturzmelder oder eine Video-Türklingel, sodass sich auf dem Bildschirm des Tablets sehen lässt, wer vor der Tür steht. Die einzelnen Komponenten sind in der Regel über das heimische WLAN miteinander vernetzt und lassen sich so über mobile Geräte oder per Sprachbefehl steuern. Auch Saugroboter, bewegungssensitive Nachtleuchten oder smarte Steckdosen können den Alltag deutlich erleichtern. Solche Hilfen werden zwar nur eingeschränkt von den Pflege- oder Krankenkassen finanziert, aber einen Versuch ist es wert. Es handelt sich dabei stets um Einzelfallentscheidungen. Voraussetzung ist immer eine ärztliche Verordnung.

Gut zu wissen: Manchmal lässt sich der Zuschuss für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen für die Finanzierung eines AAL-Systems einsetzen. Dafür musst Du allerdings in der Regel nachweisen, dass das AAL-System zur Barrierefreiheit beiträgt. Manchmal ist das auch Verhandlungssache.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Bestimmte Verbrauchsmittel finanziert die Pflegekasse in sämtlichen Pflegegraden mit 42 Euro pro Monat. Pflegebedürftige können sich diese entweder selbst im Geschäft ihrer Wahl kaufen und anschließend die Rechnungen einreichen. Oder sie bestellen online eine sogenannte Hilfsmittelbox. Diese lässt sich individuell bestücken und kommt automatisch jeden Monat als Paket nach Hause. Solche Boxen, deren Zusammenstellung bei Bedarf unkompliziert geändert werden kann, gibt es von verschiedenen Anbietern, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Such einfach online nach dem Stichwort „Hilfsmittelbox“.

Hilfsmittel beantragen

Die Voraussetzung, dass eine Kasse ein technisches Hilfsmittel finanziert, ist, dass ein Arzt oder eine Ärztin das Hilfsmittel verschreibt. Das gilt unabhängig davon, ob die Pflege- oder Krankenkasse es bezahlen soll. Mit der Verordnung kannst Du den Antrag stellen. Das geht meist online bei der jeweiligen Kasse.

**Gut zu wissen: **Wer ein elektrisches Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert bekommt, kann sich auch die Stromkosten dafür erstatten lassen. Manche Kassen zahlen eine Pauschale, andere rechnen nach Verbrauch ab. Frag am besten telefonisch nach, wie die zuständige Kasse das handhabt. Den Antrag auf Erstattung kannst Du übrigens bis zu vier Jahre nachträglich noch stellen.

Für Hilfsmittel zum Verbrauch braucht es keine ärztliche Verordnung, sondern lediglich den Nachweis, dass ein Pflegegrad vorliegt. Damit können Pflegebedürftige einen Antrag auf Hilfsmittelerstattung bei ihrer Pflegekasse stellen. Auch das geht meist online. Oder direkt hier in der App.

--- Anmerkungen:

--- Antrag stellen Hilfsmittelerstattung Pflegekasse in der App – muss noch integriert werden)

--- Soll es wieder ein Hilfsmittelportal geben, wo die Nutzer*innen verschiedene Hilfsmittel und deren Anbieter miteinander vergleichen können? Wenn ja, dann sollte das hier erklärt und verlinkt sein. ---

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