Betrugsmaschen in der Pflege
Dubiose Anrufe, ungewollte Pflegeboxen, untergeschobene Vertragsklauseln – Betrugsversuche machen leider auch vor pflegebedürftigen Menschen nicht halt. Wenn Ihr die gängigen Maschen kennt, könnt Ihr Euch besser vor Betrügereien schützen.
Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt Betrügereien, die speziell auf pflegebedürftige Personen abgestimmt sind.
- Bekannte Maschen sind: unerlaubte Werbeanrufe, untergeschobene Pflegehilfsmittel, vermeintliche Hilfe im Internet und verdeckte Abtretungsklauseln.
- Wir erklären Euch, wie Ihr unseriöse Angebote erkennt und wie Ihr darauf reagieren solltet.
- Kostenlose, seriöse Hilfe findet Ihr an zahlreichen Stellen. Am Ende des Artikels haben wir dazu eine Checkliste verlinkt.
Pflegeleistungen im Fokus
Hoffentlich habt Ihr das in der Familie noch nicht erlebt: ein unseriöser Anruf, bei dem versucht wird, Euch eine unnötige Leistung aufzuschwatzen oder persönliche Daten abzugreifen. Leider berichten Pflegekassen und Verbraucherzentralen immer wieder von Betrugsmaschen, bei denen Gelder aus der Pflegeversicherung gezogen werden oder Pflegebedürftige direkt zur Kasse gebeten werden. Daher ist es gut, wenn Ihr die gängigsten Maschen kennt. Dann seid Ihr gewappnet, wenn beispielsweise ein unseriöser Anruf kommt.
Gut zu wissen: Als wichtigste Regel gilt wie immer: Gib keine persönlichen Daten an Unbekannte am Telefon heraus, egal wie nett die anrufende Person ist.
Werbeanrufe nicht erlaubt
Ganz wichtig zu wissen ist: Nach deutschem Recht sind unaufgeforderte Werbeanrufe, auch Cold Calls genannt, verboten. Telefonwerbung ist nur nach vorheriger Zustimmung und Weitergabe der Kontaktdaten zulässig. Von der Bundesnetzagentur können bei Verstoß Bußgelder bis zu 300.000 Euro festgesetzt werden. Allerdings muss dafür ein Fall gemeldet und einwandfrei belegt sein. Die Erfahrung zeigt, dass das meist schwierig ist und Telefonnummern immer wieder in Werbelisten auftauchen, obwohl man dem nie zugestimmt hat.
Problematisch kann das beim Thema Pflege vor allem deshalb werden, weil auch Verträge, die am Telefon geschlossen wurden, rechtsgültig sind. Das wissen auch Betrüger. Es reicht das Wort „Ja“ in einem Telefonat und der Vertragsabschluss ist besiegelt.
Gut zu wissen: Für die Bereiche Energie, Telekommunikation, Versicherung und Gewinnspiel muss immer auch ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden. Das soll Verbraucher vor Überrumpelung schützen.
Betrugsanrufe erkennen
Pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen steht Unterstützung und Hilfe von Seiten der Pflegekasse zu. Ihr kennt und wisst das beispielsweise aus unseren Artikeln. Es handelt sich dabei zum Beispiel um kostenlose Pflegekurse, Hilfestellung bei Anträgen oder Beratung. Über die Pflegeversicherung kann Dein pflegebedürftiger Angehöriger entsprechende Angebote erfragen. Als eingetragene Pflegeperson erhältst auch Du entsprechende Informationen.
Unbekannter Anrufer
Wenn aber ein Service anruft – angeblich im Auftrag der Pflegekasse oder des Gesundheitsministeriums – und etwas anbietet, ist Vorsicht geboten. Die Anrufer sind meist freundlich, gut geschult und wollen unbedingt, dass man an einem Pflegekurs teilnimmt, Pflegematerial bestellt, Beratung in Anspruch nimmt oder einen Hausnotruf installiert. Die Pflegekasse würde Euch allerdings nicht einfach so anrufen, um solche Angebote anzupreisen. Und sie beauftragt auch keinen Telefonservice damit.
Viele erkennen das aber nicht. Denn die Anrufer nennen meist Anbieternamen aus Wörtern wie „Pflege“, „Service“, „Hilfe“, „deutsche“ oder „Allianz“. Dadurch klingen sie seriös und für Deutschland zuständig. Wenn der Anruf dann noch mit einem Satz beginnt wie: „Ich soll Sie im Auftrag des Gesundheitsministeriums über Pflegekurse informieren“, sind Angerufene oft dankbar und nehmen das Angebot an.
Rechtswidriger Service
Die geübten Anrufer versuchen meist gleich zu Beginn des Gesprächs, persönliche Daten wie den exakten Namen, das Geburtsdatum, die Versicherungs- oder die Kontonummer von der pflegebedürftigen Person zu erhalten. Meist ist ihnen mindestens der Nachname und manchmal auch die Tatsache, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, bereits bekannt. Mit den vollständigen Informationen können sie dann weiterarbeiten. Im besten Fall rechnen sie damit "nur" Leistungen bei der Pflegekasse ab – mit oder ohne Zustimmung der Angerufenen.
Beispiel: Pflegebox-Betrug
Beliebt ist eine Masche mit Pflegeboxen. Wie Du vielleicht weißt, dürfen Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für bis zu 42 Euro im Monat abrechnen. Das kann sehr praktisch sein, wenn man bestimmte Pflegehilfsmittel regelmäßig braucht. Offenbar wird dieses Recht aber auch häufiger missbraucht.
Ein Anrufer versucht, Name und Versicherungsnummer einer pflegebedürftigen Person zu erfahren. Damit rechnet die Firma, die dahintersteckt, dann die maximale Höhe für Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse ab. Manchmal erhalten die Pflegebedürftigen dann sogar Päckchen mit Materialien wie Einmalhandschuhen, medizinischen Masken und Desinfektionsmitteln. Ob sie den Inhalt wirklich gebrauchen können, wurde allerdings nie erfragt. Und ob der Inhalt 42 Euro wert ist, bleibt fraglich. Manchmal kommt auch keine Box und die Pflegebedürftigen erfahren nie, dass bei Ihrer Pflegekasse eine solche Leistung Monat für Monat in ihrem Namen abgerechnet wird. Dadurch entstehen den Betrogenen nicht direkt Kosten, aber die gesamte Versicherungsgemeinschaft muss die Ausgaben tragen.
Gut zu wissen: In den Rahmenverträgen mit Anbietern von Hilfsmitteln wird das unaufgeforderte Anrufen, die sogenannte Kaltakquise, ausdrücklich verboten. Ihr müsst eine Hilfsmittelbox also aktiv anfragen.
Wenn Ihr eine Hilfsmittelbox von einem seriösen Anbieter bestellen wollt, können wir Euch unseren Partner SANIMED empfehlen. Der Inhalt ist hochwertig und wird mit Euch individuell zusammengestellt, sodass Ihr die Pflegehilfsmittel auch tatsächlich gebrauchen könnt.
Angebote im Internet
Wer sich zum ersten Mal mit Pflegeleistungen beschäftigt und im Internet nach Stichworten wie "Pflegeantrag" sucht, stößt oft auch auf Angebote für Serviceleistungen. Das können mitunter dubiose Anbieter sein, die nach Übermittlung der persönlichen Daten damit Leistungen bei der Pflegekasse beantragen, ohne dass Ihr das mitbekommt. Teils finden sich auch kostenpflichtige Angebote wie „Vorbereitung auf den Besuch des Medizinischen Dienstes“ oder „Hilfe bei Anträgen zu Verhinderungs- oder Entlastungspflege“. Dafür wird dann eine – mitunter recht hohe – Gebühr verlangt.
Angebote für Hilfe bei Anträgen zu machen und eine Gebühr dafür zu verlangen, ist erstmal nicht verboten. Allerdings können alle Anträge bei der Pflegekasse direkt kostenlos gestellt werden. Hilfe dabei gibt es an vielen seriösen Stellen, auch mit Ausfüllhilfe und Beratung – häufig kostenfrei. Du musst sie allerdings aktiv einfordern.
Abtretungserklärung
Wer bestimmte Leistungen von einem Anbieter bekommt, der direkt mit der Pflegekasse abrechnen darf, muss eine sogenannte Abtretungserklärung unterschreiben. Das ist zum Beispiel bei Pflegediensten und Alltagshilfen ganz normal und gewollt, damit die Abrechnung zwischen den Profis erfolgen kann und Pflegebedürftige sich nicht damit auseinandersetzen müssen. Doch auch damit lässt sich Schindluder betreiben.
Was Ihr in Bezug auf Abtretungserklärungen beachten solltet, wo Ihr konkrete Unterstützung findet und wie Ihr mit Betrugsversuchen am besten umgeht, kannst Du im Beitrag "Betrug: Richtig reagieren" lesen.

