Übersicht: Entlassmanagement
Raus aus dem Krankenhaus und sofort wieder voll im Alltag? Das klappt wohl leider in den seltensten Fällen, insbesondere bei Pflegebedarf. Krankenhäuser sind jedoch verpflichtet, sich um die lückenlose Anschlussversorgung zu kümmern.
Klinik muss sich kümmern
Nach einem Krankenhausaufenthalt sind die wenigsten Patienten gleich wieder fit. Das könnte auch für Deinen zu versorgenden Angehörigen gelten. Ihr solltet wissen: Im Anschluss an einen Klinikaufenthalt habt Ihr Anspruch auf eine lückenlose Anschlussversorgung.
Sofern dein Familienmitglied gesetzlich krankenversichert ist, seid Ihr dabei nicht auf Euch gestellt. Denn die Klinik muss sich darum kümmern, etwa in Form eines Reha-Aufenthalts, einer ambulanten Weiterversorgung, eines stationären Pflegeplatzes oder auch konkreter Therapieangebote. Der Fachbegriff dafür lautet Entlassmanagement und alle Krankenhäuser sind dazu gesetzlich verpflichtet. In der Praxis klappt das allerdings nicht immer reibungslos, und wenn ein Platz in der Reha oder im Pflegeheim erst in einigen Tagen oder gar Wochen verfügbar ist, kann die Situation herausfordernd werden.
Übergangspflege
Mit der sogenannten Übergangspflege haben Kliniken mittlerweile die Möglichkeit, Patienten auch nach Behandlungsende kurzzeitig weiter zu versorgen und das auch abzurechnen – vorausgesetzt, in wenigen Tagen steht ein Platz in einer Reha-Einrichtung oder im Pflegeheim zur Verfügung oder die häusliche Pflege ist bis dahin organisiert. Bis zu zehn Tage darf die Übergangspflege dauern.
Sozialdienst
Zuständig fürs Entlassmanagement in der Klinik ist der Sozialdienst. Dessen Mitarbeitende schätzen auf Grundlage der Krankenakte den Bedarf ab und helfen bei der Organisation der Versorgung, etwa von Kurzzeitpflege oder einem Reha- oder Pflegeheimplatz.
Folgendes müsst Ihr unbedingt beachten: Voraussetzung dafür, dass die Klinik sich um Entlassmanagement beziehungsweise Übergangspflege kümmern darf, ist die ausdrückliche Erlaubnis des Patienten. Dein Angehöriger sollte daher nach der Einweisung ins Krankenhaus unbedingt unterschreiben, dass er dem zustimmt.
Wenn es nicht so klappt
Es kann immer passieren, dass es mit dem Entlassmanagement nicht so reibungslos läuft, wie es eigentlich sollte. In manchen Dingen könnt Ihr dann selbst aktiv werden – und/oder Euch beschweren.
Fragt frühzeitig beim Sozialdienst der Klinik nach den Möglichkeiten. Wenn es absehbar personell eng wird, könnt Ihr die Mitarbeitenden wenigstens um eine Liste mit passenden Anbietern für Eure Situation bitten und diese dann selbst kontaktieren.
Wenn Ihr unzufrieden mit der Kommunikation und Hilfe seid, könnt Ihr Euch an die Patientenfürsprecher wenden, die es in vielen Krankenhäusern gibt, oder das offizielle Beschwerdemanagement der Klinik einschalten. Weist auf das Recht auf Entlassmanagement beziehungsweise Übergangspflege hin. In der Klinik bleibt Euch in letzter Instanz der Gang zur Klinikleitung.
Die Krankenkasse Eures zu versorgenden Angehörigen kann Euch ebenfalls helfen. Das Recht auf Übergangspflege besteht gegenüber der Krankenkasse, weshalb sich diese bei eventuellen Problemen einschalten kann. Sie hat außerdem aus Kostengründen ein Interesse an einer reibungslosen Versorgung.
Gut zu wissen: Auch die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (Stiftung UPD) ist ein hilfreicher Ansprechpartner in jeglichen Patientenangelegenheiten.
Du willst Dich genauer informieren? Dann lies unseren ausführlicheren Artikel "Entlassmanagement: Versorgt nach der Klinik".
Privat versichert
Privatversicherte müssen bei ihrer Versicherung nachfragen. Was für sie gilt, hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Die privaten Versicherer entscheiden selbst, was sie in ihr Leistungsspektrum aufnehmen.

