Patientenverfügung - Was ist das?

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Am Ende des Lebens kann ein Mensch oft nicht mehr regeln, wie er medizinisch versorgt werden will. Eine gut formulierte Patientenverfügung schafft Abhilfe. Medizinisches Personal und Angehörige sind verpflichtet, sich daran zu halten. Wir erklären, wann eine Patientenverfügung sinnvoll ist und welche Regelungen dafür gelten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen unternommen oder unterlassen werden sollen, wenn jemand nicht mehr selbst entscheiden kann.
  • Für Ärzte, Pflegende, sonstige Behandler und auch Angehörige sind die Angaben verbindlich.
  • Eine Patientenverfügung kann für Euch als Angehörige eine große Entlastung sein, weil Ihr wisst, was sich die betroffene Person für diese Situation gewünscht und festgelegt hat.

Dieser Artikel erklärt die Theorie. Woher Ihr Unterstützung bei der Erstellung bekommen könnt, erfährst Du im Artikel "Patientenverfügung - Hilfe bei der Erstellung" (unten verlinkt).

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, die regelt, wie ein Mensch medizinisch versorgt werden will, wenn er sich selbst nicht mehr äußern kann. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn jemand einen lebensbedrohlichen Unfall hatte oder eine schwere Krankheit sich dem Endstadium nähert. Mithilfe der Patientenverfügung lässt sich im Vorhinein festlegen, ob und unter welchen Umständen man in einem solchen Fall zum Beispiel noch beatmet und künstlich ernährt werden möchte – oder eben nicht.

Zum Erstellen muss man volljährig sein, die Verfügung freiwillig verfassen und sie muss zu der jeweiligen Lebenssituation und den eigenen Wertvorstellungen passen. Es lassen sich außerdem Personen festlegen, die im Bedarfsfall den Willen aus der Patientenverfügung durchsetzen sollen.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert in § 1827 genau, was in eine Patientenverfügung gehört: nämlich, ob die verfassende Person „in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt“. Das Behandlungsteam, Angehörige und Betreuende sind an diesen Willen gebunden.

Das klingt für Euch sehr kompliziert? Wir erklären, wie Ihr Euch mit dem Thema vertraut machen und Euch der emotionalen Herausforderung stellen könnt.

Was passiert ohne Verfügung?

Zunächst ist wichtig zu wissen: Niemand muss eine Patientenverfügung aufsetzen. Allerdings entscheiden dann im Bedarfsfall andere. Medizinisches Personal muss grundsätzlich erst einmal alle Maßnahmen zur Lebenserhaltung ergreifen. Falls greifbar, werden Angehörige und Betreuende nach ihrer Einschätzung befragt, was die betroffene Person gewollt hätte. Das muss oft schnell gehen und kann sehr belastend und überfordernd sein. Und wenn die Geräte zum Lebenserhalt einmal laufen, ist es aus juristischen Gründen schwierig, sie wieder abschalten zu lassen.

Ein weiterer Knackpunkt ist: Die Entscheidung eines Angehörigen ist für das medizinische Personal nicht bindend. Im Zweifelsfall ist es verpflichtet, alle verfügbaren Geräte zum Lebenserhalt zu nutzen. Vielleicht sind die Beteiligten sich auch uneinig. Auch dann wird das Leben erhalten.

Notvertretungsrecht

Einzige Ausnahme liefert das sogenannte Notvertretungsrecht für Eheleute seit 1. Januar 2023. Dadurch dürfen Ehepartner in Gesundheitsfragen für die andere Person entscheiden, jedoch nur sechs Monate lang. Diese Befugnis ist allerdings nicht nur zeitlich, sondern auch inhaltlich stark begrenzt.

Betreuungsrecht

Liegt keine Patientenverfügung vor und greift das Notvertretungsrecht nicht, kann das zuständige Betreuungsgericht informiert werden, das eine rechtliche Betreuungsperson einsetzt. Das Verfahrung ist gesetzlich festgelegt und bestimmt einen Angehörigen oder einen Berufsbetreuer, der dann in Vertretung für die betroffene Person entscheiden darf. Das gilt auch für die Entscheidung: Lebenserhalt an Geräten ja oder nein? In Zweifelsfällen entscheidet das Gericht als neutrale Instanz.

Diese Vorgehensweise empfinden viele in einem Moment, wo es um Leben und Tod eines geliebten Menschen geht, als sehr umständlich und nervenaufreibend. Das Prozedere beschäftigt viele Personen und trifft nur eventuell den Willen des Sterbenden.

Eigenen Willen festlegen

Nur eine Patientenverfügung kann das genannte Prozedere verhindern, am besten begleitet von einer Vorsorgevollmacht. Diese Dokumente benennen rechtliche Vertreter, die für eine hilflose Person Entscheidungen treffen dürfen. Spätestens wenn ein Pflegebedarf vorliegt, ist es daher sehr empfehlenswert, sich mit dem Thema Patientenverfügung auseinanderzusetzen.

Ermutigen im Gespräch

Vielleicht haben Deine Eltern oder die angehörige Person, die Du pflegst, keine Lust und Kraft, sich mit dem Thema Patientenverfügung auseinanderzusetzen. Das ist bis zu einem gewissen Grad verständlich. Es ist emotional schwierig, aufwendig und überhaupt denken viele: Wenn ich sterben soll, wird es schon einigermaßen schnell gehen. Aber das ist keine Selbstverständlichkeit.

Ideen, wie Du einen guten Gesprächseinstieg schaffen kannst, haben wir im Artikel "Patientenverfügung - Das Gespräch suchen" zusammengestellt.

Hilfe suchen

Wenn eine Patientenverfügung gewünscht ist, solltet Ihr Euch bei der Erstellung professionelle Unterstützung suchen, damit am Ende wirklich alles so ist, wie Ihr das wollt. Wie Ihr Euch beraten lassen könnt und wo Ihr passende Vorlagen findet, erklärt unser Artikel "Patientenverfügung - Hilfe bei der Erstellung".

Verfügung widerrufen

Eine Patientenverfügung darf man übrigens jederzeit formlos ändern oder widerrufen. Denkbar ist das auch mündlich oder mit Zeichen. Die Verfasserin oder der Verfasser muss den Willen allerdings deutlich ausdrücken. Damit Ihr gar nicht erst in diese missliche Lage kommt, empfiehlt es sich, die Verfügung möglichst optimal aufzusetzen und die Angaben dann regelmäßig durchzugehen und gegebenenfalls zu aktualisieren.

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