Patientenverfügung - Hilfe bei der Erstellung

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Eine Patientenverfügung aufzusetzen, ist nicht leicht. Deshalb ist es sinnvoll, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen und geprüfte Vorlagen zu verwenden. Das garantiert, dass Ihr zum einen genau versteht, was Ihr medizinisch festlegt, und zum anderen auch juristisch wasserdicht formuliert. Dieser Artikel erläutert, wie das konkret aussehen kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jede volljährige Person in Deutschland kann eine Patientenverfügung für sich aufsetzen.
  • Wünsche und Vorstellungen müssen konkret formuliert sein.
  • Sie muss schriftlich formuliert und mit Datumsangabe persönlich unterschrieben werden.
  • Professionelle Beratungen zu Patientenverfügungen bieten zum Beispiel Hausarztpraxen und Betreuungsvereine.
  • Eine Patientenverfügung kann man jederzeit ändern oder widerrufen.

Dieser Text beschäftigt sich mit konkreten Hilfestellungen. Falls Du noch gar nicht genau weißt, was eine Patientenverfügung ist, lies am besten zunächst den Artikel "Patientenverfügung - Was ist das?" (unten verlinkt).

Beratung nutzen

Eine Patientenverfügung aufzusetzen, ist nicht leicht. Eine professionelle Beratung hilft, damit Ihr genau das festlegt, was Ihr wollt.

Vielleicht habt Ihr medizinische Fragen? Vielleicht seid Ihr Euch bei der Formulierung nicht ganz sicher? Vielleicht ist auch jetzt schon klar, dass unterschiedliche Meinungen in der Familie vorherrschen, was das Beste wäre. In allen Fällen hilft eine Beratung, damit die Patientenverfügung das festhält, was die betroffene Person sich wünscht.

Eine gute Beratung findet Ihr zum Beispiel:

  • in der Hausarztpraxis
  • bei Betreuungsvereinen
  • bei den Verbraucherzentralen
  • teilweise auch bei Rechtsanwaltskanzleien

Gut zu wissen: Nach einem Betreuungsverein vor Ort könnt Ihr im Internet suchen. Die Mitarbeitenden beraten zu konkreten Fällen und helfen beim Ausfüllen von Vollmachten und Patientenverfügungen. Dank staatlicher Finanzierung ist das in der Regel kostenfrei.

Formulierhilfe

Wenn eine Patientenverfügung gewünscht ist, geht es nach der Beratung ans Formulieren. Im Gesetz ist vorgesehen, dass eine Patientenverfügung die schriftliche Form benötigt. Sie muss eigenhändig unterzeichnet werden oder durch ein notarielles Handzeichen beglaubigt sein.

Gut zu wissen: Wer seiner Patientenverfügung eine Einordnung der eigenen Wertvorstellungen beifügt, macht es den anderen leichter. Diese können den Patientenwillen dann besser auslegen, falls eine Situation eintritt, die nicht genau genannt ist. Geeignete Fragen dafür sind: Wie ist die Einstellung zu Leben und Sterben? Ist die Qualität des Lebens wichtiger als die Dauer? Wird eine Seelsorge gewünscht?

So konkret wie möglich

Eine Patientenverfügung muss konkret formuliert sein, am besten mit nachvollziehbaren Beispielen. In der Regel soll die Verfügung für verschiedene Situationen gelten. Beispielsweise für die Sterbephase, für den Verlust der Einsichts- und Kommunikationsfähigkeit (zum Beispiel Koma) und im Endstadium einer unheilbaren Krankheit (zum Beispiel Demenz). Im Detail werden für jeden Fall die Maßnahmen notiert, die durchgeführt beziehungsweise unterlassen werden sollen.

Gut zu wissen: Wenn eine Erkrankung wie beispielsweise Krebs oder Multiple Sklerose vorliegt, ist es unbedingt sinnvoll, die Patientenverfügung mit der Ärztin oder dem Arzt des Vertrauens zu besprechen. Die professionelle Beratung kostet meist eine Gebühr, stellt aber sicher, dass man wirklich gut informiert ist und alles korrekt verstanden hat. Als Nachweis unterschreiben am Ende alle Beteiligten.

Vorlagen nutzen

Gute Formulierungshilfen finden sich in zahlreichen Broschüren und Vorlagen. Drei kostenfreie und dennoch juristisch geprüfte Möglichkeiten sind folgende:

  • Das Bundesjustizministerium stellt eine sehr ausführliche Broschüre sowie Textbausteine zur Verfügung.
  • Das Onlinetool der Verbraucherzentrale lotst mit Fragen und Informationen durch die Erstellung einer Patientenverfügung. Das Ergebnis wird ausgedruckt und unterschrieben.
  • Der Vorsorgelotse der Johanniter-Unfall-Hilfe führt nach einer kurzen Information Schritt für Schritt durch die Erstellung einer Patientenverfügung.

Solche Online-Angebote ersetzen keine persönliche Beratung, helfen aber bei der Formulierung.

Unser Tipp: Erstellt mithilfe eines solchen Angebots eine Patientenverfügung und geht mit dieser Vorlage zu einer Beratung. Dort könnt Ihr noch offene Fragen klären und strittige Punkte gemeinsam ausfüllen. So seid Ihr gut vorbereitet und habt am Ende ein Dokument, das voll und ganz den eigenen Wünschen entspricht.

Aufbewahrung

Die beste Patientenverfügung nützt nichts, wenn niemand weiß, wo sie ist. Das Dokument darf zu Hause aufbewahrt werden. Am besten wissen einige Vertrauenspersonen Bescheid und ein Notfallkärtchen im Portemonnaie gibt Aufschluss.

Welche Aufgaben das Zentrale Vorsorgeregister übernimmt und warum es sinnvoll ist, Verfügungen und Co auch hier in der App zu hinterlegen, erfährst Du im separaten Artikel "Vollmachten - Aufbewahrung".

Unser Tipp: Wenn Dein Angehöriger bereits in einer Pflegeeinrichtung lebt, solltet Ihr das dortige Personal informieren, wenn es eine Patientenverfügung gibt.

Verfügung widerrufen

Jeder darf seine Patientenverfügung formlos widerrufen. Denkbar ist das auch mündlich oder mit Zeichen. Die Verfasserin oder der Verfasser muss den Willen allerdings deutlich ausdrücken. Damit Ihr gar nicht erst in diese missliche Lage kommt, empfiehlt es sich, die Angaben regelmäßig durchzugehen und gegebenenfalls zu aktualisieren.

Gut zu wissen: Im Zweifelsfall gilt immer das neueste Dokument.

Das Gesetz sieht keine Aktualitäts- oder Überarbeitungspflicht vor. Unser Tipp wäre nichtsdestotrotz, alle ein bis zwei Jahre einen prüfenden Blick auf die Patientenverfügung zu werfen. Vielleicht haben sich inzwischen einige Vorstellungen verändert. Dann solltet Ihr sie anpassen.

Wenn weiterhin alles den eigenen Wünschen entspricht, kann man die Verfügung mit dem aktuellen Datum neu unterschreiben. Auf vielen Formularen ist dafür extra Platz unter der eigentlichen Verfügung. Denkt daran, die aktuelle Version auch wieder an den entsprechenden Stellen zu hinterlegen.


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