Vorsorgevollmacht - Was ist das?

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Mit einer Vorsorgevollmacht wird bestimmt, wer im Ernstfall wichtige Entscheidungen für jemand anderen treffen darf. Ohne Vollmacht sind selbst Ehepartner oder Kinder nicht befugt zu entscheiden. Eine Vollmacht schafft ein Stück Sicherheit, denn alle wissen, wer im Bedarfsfall was regeln soll. Entscheidend ist, dass sich alle Beteiligten gegenseitig voll und ganz vertrauen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Stellt Euch in der Familie die Frage: Wer soll wen im Notfall vertreten?
  • Partnerin, Partner, Kinder oder Geschwister dürfen nicht automatisch für Angehörige entscheiden. Das geht nur mit einer offiziellen Erlaubnis.
  • Eine Vorsorgevollmacht kann jeder selbst erstellen. Dieser Artikel erklärt die Grundlagen.
  • Wie Ihr Euch beraten lassen könnt und wo Ihr passende Vorlagen findet, erklärt unser Artikel "Vorsorgevollmacht – Hilfe bei der Erstellung".
  • Eine Vollmacht kann man jederzeit widerrufen oder ändern.

Ein wichtiges Dokument

Vielleicht hast Du Dir schon einmal Gedanken gemacht, was passieren wird, wenn die Person, die Du pflegst, sich nicht mehr eigenständig um bestimmte Lebensbereiche kümmern kann. Du pflegst sie jahrelang, kennst ihre Wünsche genau. Aber darfst Du dann einfach entscheiden, wenn sich zum Beispiel eine Krankheit verschlechtert oder ein Unfall passiert? Klare Antwort: Nein, nicht ohne eine Vorsorgevollmacht.

Eine Vorsorgevollmacht muss eine oder mehrere Vertrauenspersonen benennen, die für eine handlungsunfähige Person Entscheidungen treffen und in deren Namen Verträge unterschreiben darf. Das kann einen oder mehrere Lebensbereiche wie Finanzen, Wohnen, Behörden, Gesundheit und Pflege betreffen. Die Vollmacht muss schriftlich vorliegen und klare Beispiele nennen, wann sie zum Einsatz kommt. Ein Satz wie „Wenn ich nicht mehr kann, soll Peter einspringen.“ ist leider zu ungenau. Keine Angst, es gibt gute Vorlagen und Formulierungshilfen. Die Links dazu findest Du im unten verlinkten Artikel "Vorsorgevollmacht – Hilfe bei der Erstellung".

Gut zu wissen: Eine Vorsorgevollmacht unterscheidet sich übrigens von einer Generalvollmacht. Mit der darf die bevollmächtigte Person ab sofort, vollumfänglich für eine andere handeln. Die Vorsorgevollmacht hingegen wird erst gültig, wenn eine Handlungsunfähigkeit eintritt.

In jedem Fall gilt: Wenn Dich jemand bevollmächtigt, etwa Deine pflegebedürftigen Eltern, dann darfst Du auch Dinge für sie erledigen und entscheiden, die Erwachsene in Deutschland eigentlich für sich selbst regeln müssen. Du kannst dann zum Beispiel Überweisungen von ihrem Konto tätigen, Mietverträge für sie kündigen oder neu abschließen oder in Untersuchungen und Therapien einwilligen. Eine Vollmacht bedeutet also viel Macht über das Leben eines anderen – und somit viele Möglichkeiten, um einer pflegebedürftigen Person das Leben zu erleichtern, andererseits aber auch viel Verantwortung.

Teilvollmachten

Denkbar sind auch Teilvollmachten. Das kann insbesondere dann als sinnvoll erachtet werden, wenn mehrere Personen – zum Beispiel erwachsene Kinder – sich gemeinsam um Mutter oder Vater kümmern. Kind 1 übernimmt zum Beispiel das Thema Gesundheit und Pflege, Kind 2 macht die Finanzen und Kind 3 schaut nach der Wohnsituation.

In der Praxis führt das jedoch eventuell zu Schwierigkeiten. Was passiert, wenn ein Kind nicht verfügbar ist? Gehört der Telefonanschluss zum Wohnbereich oder zu den Finanzen? Daher ist es bei mehreren Personen besser, allen eine umfängliche Vollmacht zu erteilen, und zwar als Einzelvertretung. Dann kann jeder allein handeln. Bei einer Gruppenvertretung können nur alle zusammen entscheiden. Das kann im Alltag unpraktisch sein.

Außenverhältnis und Innenverhältnis

Eine Vollmacht besteht in der Regel aus zwei Teilen: dem Außenverhältnis und dem Innenverhältnis.

Das Außenverhältnis

Das sogenannte Außenverhältnis regelt, was eine bevollmächtigte Person „nach außen“ tun darf. Es ist die eigentliche Vollmacht, damit Bevollmächtigte im Notfall handeln können.

Gut zu wissen: Die Unterschrift der vollmachtgebenden Person reicht aus und macht eine Vorsorgevollmacht rechtsgültig. Bevollmächtigte können zusätzlich unterschreiben, müssen es aber nicht.

Das Innenverhältnis

Im Innenverhältnis kann der Vollmachtgeber – zum Beispiel eine pflegebedürftige Person – detailliert festhalten, wann die Vollmacht eintreten und für wen und welchen Bereich sie gelten soll. Erst wenn beispielsweise ein Elternteil nicht mehr ansprechbar ist, soll Kind 1 sich um die Gesundheitsfragen kümmern. Es darf dann die Krankenunterlagen einsehen und etwa Entscheidungen über Behandlungen bis hin zu lebensverlängernden Maßnahmen treffen.

Unser Tipp: Am besten legt das Innenverhältnis auch fest, dass die Kinder sich untereinander informieren und absprechen sollen.

Eine Reihenfolge der Vertretung lässt sich ebenfalls definieren. Kind 2 soll zum Beispiel Kind 3 vertreten, und nur wenn beide nicht können, muss Kind 1 sich vorübergehend um alles kümmern. Es ist praktischer, solche Details im Innenverhältnis zu nennen. Würde das in der Vollmacht direkt geregelt, müssten die Kinder immer entsprechende Nachweise erbringen.

Keine Vorsorgevollmacht

Vielleicht kommt eine Vollmacht für Euch nicht infrage. Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben. Damit es in einem Notfall trotzdem weitergeht, gibt es eine Art gesetzliches Notfallnetz: Die rechtliche Betreuung. Dazu wird es bald einen separaten Artikel in der App geben. Hier schon einmal eine kurze Zusammenfassung.

Rechtliche Betreuung

Wenn jemand Hilfe in rechtlichen oder gesundheitlichen Angelegenheiten braucht und keine Vorsorgevollmacht vorliegt, dann richtet das zuständige Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung ein. Das bedeutet, dass eine Betreuungsperson festgelegt wird, die in den nötigen Lebensbereichen als Vertretung für einen handlungsunfähigen Menschen entscheiden darf.

Im Idealfall, so steht es im Gesetz, sollte das eine verwandte oder bekannte Person sein, die die betroffene Person gut kennt und in deren Sinne handeln kann. Es kann auch eine Berufsbetreuerin oder ein Berufsbetreuer berufen werden, wenn das im Einzelfall besser ist oder schneller geht.

Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung kann beispielsweise eine pflegebedürftige Person festlegen, wer sie vertreten soll. Das Gericht muss sich daran halten, sofern keine triftigen Gründe dagegen sprechen.

Unser Tipp: Eine Betreuungsverfügung empfiehlt sich auch, wenn nur eine Person eine Vorsorgevollmacht hat. Sie könnte ausfallen. In der Verfügung kann eine Vertretung genannt werden, die aber nur mit richterlicher Erlaubnis handeln darf.

Gut zu wissen: Rechtliche Betreuungspersonen müssen dem Gericht Rechenschaft ablegen. Bevollmächtigte mit einer Vorsorgevollmacht müssen das nicht.

Notvertretungsrecht

Im Jahr 2023 wurde ein Notvertretungsrecht für Ehegatten eingeführt. Es gilt allerdings nur als ein schwacher Ersatz für eine Vollmacht oder rechtliche Betreuung. Damit dürfen Ehepartner nämlich nur für maximal sechs Monate und zwar ausschließlich in Gesundheitsfragen für den anderen entscheiden. Bankgeschäfte, Behördenangelegenheiten oder Versicherungsfragen darf der Partner in der Zeit aber trotzdem nicht erledigen.

Patientenverfügung

Zudem ist wichtig zu wissen: Eine Vorsorgevollmacht ist keine Patientenverfügung. Denn in einer Patientenverfügung bestimmt ein Mensch genau, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt werden sollen, beziehungsweise welche nicht, und wer das in seinem Namen entscheiden soll, wenn er es nicht mehr kann. Das muss medizinisch detailliert beschrieben sein und ist dann bindend für das behandelnde Personal.

Unser Tipp: Liegen beide Dokumente vor, sind Familien im Ernstfall rundum gut abgesichert. Informiert Euch möglichst über beides und tauscht Euch natürlich in der Familie aus, was in den Dokumenten geregelt und wer zuständig ist.

Alle Informationen zur Patientenverfügung findest Du im ausführlichen Artikel "Patientenverfügung".

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