Übersicht: Entlastungsbetrag

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Mit dem Entlastungsbetrag lassen sich ab Pflegegrad 1 verschiedene Alltagshilfen finanzieren. Zu den typischen Leistungen gehören eine Haushaltshilfe, Unterstützung beim Einkaufen und Begleitdienste, etwa zu Ärzten oder Behörden. Der Betrag kann also vor allem Dich als pflegende Person entlasten. Pro Monat stehen 131 Euro zur Verfügung, die auch angespart werden können.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine wichtige Basisleistungen für alle ab Pflegegrad 1. Er soll Pflegebedürftigen ermöglichen, in ihrem gewohnten Zuhause zu bleiben, und gleichzeitig Euch als Angehörige entlasten. Für pauschal 131 Euro pro Monat in jedem Pflegegrad kann Dein Angehöriger sich Alltagshilfen buchen. Gut zu wissen: Der Entlastungsbetrag wird nicht ausbezahlt, sondern Ihr könnt konkrete Hilfen buchen und Euch das Geld anschließend erstatten lassen.

Welche Hilfen sind buchbar?

Mit dem Entlastungsbetrag sollen Alltagshilfen finanziert werden. Welche genau, das ist leider von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Lasst Euch dazu beraten, zum Beispiel in einem Pflegestützpunkt, und am besten dort oder von der Pflegeversicherung eine Liste geben, welche Dienste in Eurem Fall zugelassen sind.

Meist werden folgende Hilfen finanziert:

  • Unterstützung im Alltag, wie Begleitung zu Arztbesuchen oder gemeinsame Spaziergänge
  • Hilfe im Haushalt, wie Waschen, Putzen, Einkaufen und Kochen
  • Betreuungsangebote, zum Beispiel für Menschen mit Demenz
  • Mitfinanzierung von Pflege-Angeboten wie Tages- und Nachtpflege
  • Nachbarschaftshilfe (außer in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und Bremen)

Nicht verwendetes Budget

Wenn der Entlastungsbetrag nicht vollständig aufgebraucht wird, gilt eine Besonderheit. Der Restbetrag verfällt zunächst nicht, sondern die Ansprüche sammeln sich automatisch an. Wenn Ihr also erstmal nur eine Haushaltshilfe für 80 Euro im Monat beauftragt, werden die restlichen 51 Euro pro Monat angespart. Braucht Deine Angehörige oder Dein Angehöriger dann später im Jahr einmal deutlich mehr Hilfe, könnt Ihr den Restbetrag beanspruchen. Das geht bis Ende Juni des Folgejahres. Angesammeltes Budget aus dem Jahr 2025 könnt Ihr also noch bis zum 30.6.2026 nutzen.

Gut zu wissen: Insbesondere für Menschen mit schubweise auftretenden Erkrankungen wie Arthrose oder Multiple Sklerose kann es sich lohnen, einen Teil des Entlastungsbetrags anzusparen. Dann könnt Ihr den Betrag nutzen, wenn ein Schub deutlich mehr Unterstützung im Alltag nötig macht.

Kein separater Antrag nötig

Ab Pflegegrad 1 haben alle Pflegebedürftigen einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Ihr müsst keinen separaten Antrag stellen, sondern lediglich die bezahlten Rechnungen einreichen. Als gesetzlich Versicherte ist es sinnvoll, einen Dienst zu buchen, der direkt mit der Kasse abrechnen darf. Dann müsst Ihr nur einmal im Monat die geleisteten Stunden abzeichnen und der Rest läuft im Hintergrund ab.

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