Leistungen der Pflegeversicherung kennen
Die Pflegeversicherung hilft mit Geld, Beratung und Hilfsmitteln, wenn jemand pflegerische Unterstützung im Alltag braucht. Berechtigte können und müssen die nötigen Leistungen allerdings individuell beantragen. Mit Pflegegrad 1 gibt es Basisleistungen pro Monat und bei Bedarf. Ab Pflegegrad 2 können sämtliche Leistungen genutzt werden. Ein Überblick.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit einem Pflegegrad lassen sich Leistungen von der Pflegeversicherung beantragen.
- Die gesetzliche Pflegekasse bietet monatliche, jährliche und Sonderleistungen bei Bedarf.
- Pflegebedürftige müssen die nötigen Hilfen individuell beantragen.
- Wie viel Geld es gibt, hängt vom Pflegegrad und den Lebensumständen ab.
- Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherungen orientieren sich an denen der gesetzlichen Kasse.
Du unterstützt eine Person, die Pflegeleistungen beantragt hat oder das bald tun will? Dann ist es wichtig zu wissen, welche Leistungen von der Pflegeversicherung zu erwarten sind. Die genaue Art und Höhe der Unterstützung hängt vom Pflegegrad und den Lebensumständen ab.
Grundsätzlich gilt: Die Pflegeversicherung ist eine Art Teilkasko. Sie finanziert also bestimmte Maximalbeträge. Alles, was Pflegebedürftige darüber hinaus brauchen, müssen sie aus eigener Tasche bezahlen. Damit dieser Eigenanteil möglichst gering ausfällt, ist es sinnvoll, die möglichen Leistungen bestmöglich zu nutzen.
Was gibt es überhaupt?
Die Leistungen der Pflegeversicherung lassen sich in mehrere Kategorien einteilen. Das sind zunächst einmal:
- finanzielle Unterstützung für die Pflege zuhause – ambulante Leistungen
- finanzielle Unterstützung für die Pflege in einem Heim – stationäre Leistungen
Um diese finanziellen Leistungen soll es in diesem Artikel gehen.
Außerdem bietet die Pflegeversicherung noch
- Hilfsmittel zum Ausleihen (Rollatoren, Spezialmöbel, Technik)
- organisatorische Hilfen (Beratung, Kurse)
- Hilfen für pflegende Angehörige (Extra-Rentenpunkte, Absicherung, Kuren)
Details zu diesen Leistungen sind am Ende des Artikels verlinkt.
Positiv ist, dass Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad sich die nötige Unterstützung individuell zusammenstellen können, sodass sie möglichst gut zu den eigenen Bedürfnissen passt. Negativ ist, dass nahezu jede Leistung einzeln beantragt werden muss. Um es Dir zumindest ein wenig zu erleichtern, Dich in diesem Pflege-Dschungel zurechtzufinden, informieren wir Dich in der mitpflegeleben-App. Wo es möglich ist, kannst Du Anträge auch direkt über die App stellen.
Leistungen für zuhause
Weit über 80 Prozent aller Pflegebedürftigen organisieren sich, oft mithilfe von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn, eine pflegerische Unterstützung für zuhause. Deshalb sind die sogenannten ambulanten Pflegeleistungen für die Mehrheit die wichtigste finanzielle Unterstützung.
Die Leistungen der Pflegeversicherung für die ambulante Versorgung lassen sich aufteilen in
- monatliche Leistungen,
- jährliche Leistungen sowie
- Sonderzahlungen bei Bedarf.
Wie viel Geld es gibt, hängt vom Pflegegrad ab. Mit Pflegegrad 1 gibt es Basisleistungen. Im Pflegegrad 2 lassen sich bis zu 1900 Euro im Monat für regelmäßige Unterstützungsleistungen nutzen. Jährliche Extraleistungen sowie Sonderzahlungen können zusätzlich beantragt werden. Im höchsten Pflegegrad 5 sind mehr als 4300 Euro pro Monat plus Extraleistungen möglich.
Basisleistungen für alle Pflegegrade
Diese Leistungen können alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 nutzen. Es gibt monatliche Leistungen und Extras bei Bedarf auf Antrag.
Zu den monatlich möglichen Basisleistungen der Pflegeversicherung gehören:
- Entlastungsbetrag: 131 Euro
- Hausnotruf: 25,50 Euro
- Zuschuss zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel: 42 Euro
- Zuschlag für ambulant betreute Wohngruppen: 224 Euro
- ergänzende Unterstützungsleistungen für digitale Pflegeanwendungen, kurz DiPA: 53 Euro.
Über alle Leistungen kannst Du Dich noch genauer in separaten Artikeln informieren. Sie sind unten verlinkt. Bereits hier kannst Du kurz zusammengefasste die wichtigsten Infos lesen.
Entlastungsbetrag
Für eine schnelle Entlastung ist wichtig zu wissen: Der Entlastungsbetrag wird nicht pauschal ausbezahlt, sondern Pflegebedürftige können ihn beantragen, um damit die Arbeit von anerkannten Hilfsdiensten zu finanzieren. Wenn Du also beispielsweise einen anerkannten Putz- oder Hilfsdienst beauftragst, dann rechnet dieser bis zu 131 Euro an Kosten pro Monat direkt mit der Pflegekasse ab. Du musst dazu nur einmal die Erlaubnis erteilen.
Einen passenden Dienst, der mit der Pflegeversicherung zusammenarbeitet, findest Du beispielsweise über den Pflegelotsen (Klick auf Pflegeeinrichtungen, Betreuungsangebote und Hilfe im Haushalt, dann nach Bedarf filtern) oder über Online-Suchen der einzelnen Bundesländer.
Hausnotruf
Ein Hausnotruf ist die wohl wichtigste technische Unterstützung für Pflegebedürftige - vor allem, wenn sie allein leben. Ein Notrufknopf, als Kette, Armband oder Brosche getragen, wasserdicht und stabil, wird vom Anbieter mit der Telefonanlage verbunden. Wird der Knopf gedrückt, etwa weil die pflegebedürftige Person gestürzt ist und nicht mehr allein aufstehen kann, wird sie sofort mit einem Mitarbeiter der Notruf-Zentrale verbunden. Diese ist 24 Stunden am Tag besetzt und kann die nötige Hilfe organisiere, etwa Dich als Angehörige(n) oder eine Nachbarin informieren, die einen Schlüssel hat, oder einen Rettungswagen schicken.
Pflegehilfsmittel
Ebenfalls hilfreich ist es, dass die Versicherung bestimmte Pflegehilfsmittel mitfinanziert, die man immer wieder braucht. Dazu gehören etwa Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Masken. Um diese Dinge nicht ständig neu kaufen und die Rechnungen einschicken zu müssen, können sich zumindest gesetzlich Versicherte das Leben erleichtern und eine sogenannte Hilfsmittelbox bestellen. Anbieter wie Liane, Pflegebox, Sanubi und weitere schicken dann monatlich eine individuell bestückte Box mit Pflegehilfsmitteln zu und rechnen direkt mit der zuständigen Kasse ab. Das spart Zeit und Nerven.
Ambulante Leistungen ab Pflegegrad 2
Ab Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige sich zusätzlich zu den Basisleistungen für eine von zwei monatlichen Hauptleistungen der Pflegeversicherung entscheiden. Zur Wahl stehen
- Pflegegeld und
- Pflegesachleistung.
Pflegegeld
Das Pflegegeld wird zur freien Verfügung ausgezahlt. Es ist vor allem für diejenigen gedacht, die sich ihre Hilfe privat organisieren. Das Geld kann nach freiem Ermessen zum Beispiel als Aufwandsentschädigung für Angehörige verwendet werden.
Das monatliche Pflegegeld beträgt in
- Pflegegrad 2: 347 Euro,
- Pflegegrad 3: 599 Euro,
- Pflegegrad 4: 800 Euro,
- Pflegegrad 5: 990 Euro.
Pflegesachleistung
Mit der Pflegesachleistung lässt sich die Arbeit eines Pflegedienstes finanzieren. Nach individueller Absprache kommen dann professionelle Pflegekräfte ein- oder mehrmals pro Woche nach Hause und leisten die nötige Unterstützung. Typisch ist zum Beispiel das Befüllen der Medikamentenbox, das Überprüfen von medizinischen Werten wie Blutdruck oder Blutzucker, das Anlegen und Abnehmen von Kompressionsstrümpfen und natürlich klassische Körperpflege.
Die monatliche Pflegesachleistung beträgt in
- Pflegegrad 2: 796 Euro,
- Pflegegrad 3: 1497 Euro,
- Pflegegrad 4: 1859 Euro,
- Pflegegrad 5: 2299 Euro.
Die Pflegesachleistung ist deutlich höher bemessen als das Pflegegeld, weil hiervon Pflegeprofis bezahlt werden müssen. Wer einen Pflegedienst beauftragt, sollte deshalb die Sachleistung in Anspruch nehmen. Auch hier rechnen die meisten Dienste direkt mit der Pflegekasse ab.
Gut zu wissen: Privatversicherte müssen auch in Bezug auf Pflegeleistungen zunächst immer in Vorleistung gehen und können anschließend die Rechnung bei ihrer Pflegeversicherung einreichen.
Auch eine Kombination aus Pflegegeld und -sachleistung ist möglich. Bei dieser sogenannten Kombinationsleistung wird eine individuelle Höhe beider Leistungen berechnet und ausgezahlt. Wer zum Beispiel 60 Prozent der Sachleistung genutzt hat, bekommt dann automatisch noch 40 Prozent des Pflegegeldes ausbezahlt.
Beispiel Kombi-Leistung: Deine Mutter hat Pflegegrad 2 und benötigt pro Monat 477,60 Euro für den Pflegedienst. Das sind 60 Prozent des maximal möglichen Monatsbetrag von 796 Euro. Dann kann sie sich noch 40 Prozent des Pflegegeld-Höchstsatzes auszahlen lassen. 40 Prozent von 347 Euro sind 138,80 Euro. Dieses Geld steht ihr zur freien Verfügung.
Tages- oder Nachtpflege
Zusätzlich zu Pflegegeld und/oder -sachleistung und zu den Basisleistungen können Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 noch eine monatliche Extraleistung nutzen: Die Tages- oder Nachtpflege. Deren Höhe beträgt in
- Pflegegrad 2: 721 Euro,
- Pflegegrad 3: 1357 Euro,
- Pflegegrad 4: 1685 Euro,
- Pflegegrad 5: 2085 Euro.
In einer Einrichtung für Tages- oder Nachtpflege sorgen professionelle Pflegekräfte für die pflegerische Versorgung. Tagsüber gibt es mehrere Mahlzeiten und Pflegebedürftige können dort Kurse mitmachen, um ihre Fähigkeiten zu erhalten oder zu verbessern. Nachts gibt es Betreuung und ein Nachtcafé, was insbesondere hilfreich sein kann für Menschen mit einem gestörten Schlafrhythmus, wie er etwa für manche Formen der Demenz typisch ist. Ein Fahrdienst bringt die Gäste bei Bedarf von ihrer Wohnung zur Einrichtung und zurück. Genau wie bei der Arbeit von Pflegediensten rechnen auch solche teilstationären Einrichtungen ihre Arbeit direkt mit der Pflegekasse ab. Lediglich Mahlzeiten müssen Gäste grundsätzlich selbst bezahlen.
Jährliche Leistungen für zuhause
Neben den monatlichen Leistungen der Pflegeversicherung gibt es in den Pflegegraden 2 bis 5 jährlich mögliche Extraleistungen:
- Verhinderungspflege und/oder
- Kurzzeitpflege
Beide Varianten ermöglichen die Finanzierung einer Ersatzpflege, wenn Du als Hauptpflegeperson eine Auszeit brauchst. Seit dem 1. Juli 2025 können beide Leistungen flexibel mit dem Entlastungsbudget finanziert werden. Es beträgt 3539 Euro pro Jahr. Mehr dazu und zu weiteren Extras kannst Du im Beitrag "Extraleistungen der Pflegeversicherung" nachlesen.
Zusatzleistungen für zuhause
Bei Bedarf finanziert die Pflegeversicherung weitere Sonderleistungen. Dazu gehören:
- Finanzierung von technischen Hilfsmitteln: Nach Bedarf werden die Kosten bis auf einen Eigenanteil von 10 % oder maximal 25 Euro pro Hilfsmittel übernommen.
- Anschubfinanzierung Pflege-WG: bis zu 2613 Euro pro Person.
- Zuschuss zu Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds: bis zu 4180 Euro pro Maßnahme. Die Sonderleistungen sind in allen Pflegegraden nutzbar.
Gut zu wissen: Wenn Haus oder Wohnung angepasst werden, ist es für Pflegebedürftige viel leichter, zuhause wohnen zu bleiben. Auch für Dich ist das angenehmer für die Pflege, sodass Du mehr Energie für die eigentliche Unterstützung hast und Dich nicht mit unnötigen Problemen herumschlagen musst.
Stationäre Leistungen
Für die stationäre Versorgung, etwa in einem Pflegeheim, gibt es andere Leistungen. Die Hauptleistung dafür ist der Leistungsbetrag. Die Pflegekasse zahlt ihn direkt ans Pflegeheim aus. Damit lässt sich ein Teil der Pflege in stationären Einrichtungen finanzieren. Er beträgt in
- Pflegegrad 2: 805 Euro,
- Pflegegrad 3: 1319 Euro,
- Pflegegrad 4: 1855 Euro,
- Pflegegrad 5: 2096 Euro.
Menschen mit einer anerkannten Behinderung können einen zusätzlichen monatlichen Zuschuss von pauschal 278 Euro pro Monat von der Pflegeversicherung erhalten.
Gut zu wissen: In Pflegegrad 1 gibt es keine stationären Leistungen. Wer dennoch ins Pflegeheim ziehen möchte, kann den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro für die Finanzierung nutzen.
Der Leistungsbetrag deckt nur einen Teil der anfallenden Kosten ab. Den Rest müssen Pflegeheimbewohner aus eigener Tasche bezahlen. Von diesem Eigenanteil an Pflegekosten übernimmt der Staat seit Januar 2022 einen Teil. Je länger jemand schon stationär versorgt wird, desto höher ist dieser Teil. Um den prozentualen Zuschuss zu ermitteln, werden alle Monate, die jemand schon in einer Wohnform mit stationärer Pflege gelebt hat, zusammengezählt. Auch Monate vor Januar 2022 zählen mit. Aus der Berechnung ergibt sich dann einer der folgenden Zuschüsse:
- im 1. Wohnjahr: 15 Prozent
- im 2. Wohnjahr: 30 Prozent
- im 3. Wohnjahr: 50 Prozent
- ab dem 4. Wohnjahr: 75 Prozent
Wie viel das in Euro bedeutet, hängt vom Pflegeheim ab. Denn jedes Heim legt seine Kostenstruktur selbst fest. Pro Bewohner innerhalb eines Heims muss der zu zahlende Eigenanteil aber immer gleich hoch sein. Im Bundesdurchschnitt beträgt der Eigenanteil zu den Pflegekosten 1760 Euro pro Monat. Davon übernimmt der Staat je nach Wohndauer zwischen 264 und 1320 Euro. Kosten für Unterkunft und Verpflegung kommen noch hinzu.
Ambulant vor stationär
Wer ambulant versorgt werden kann, muss diese Art der Pflege wählen. Denn in Deutschland gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Die meisten Menschen wünschen sich das auch so, damit sie in den gewohnten vier Wänden wohnen bleiben können. Oft ist das auch günstiger als stationäre Pflege.
Die optimale Mischung an ambulanten Leistungen zu finden, ist allerdings nicht ganz leicht. Nutze deshalb die Möglichkeit, Dich neutral und kostenlos beraten zu lassen, welche Kombination für Deine Lebensumstände am besten geeignet wäre.