Übersicht: Hilfsmittel

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Die Pflegeversicherung bezahlt eine Reihe von Hilfsmitteln, für die die Krankenkasse nicht aufkommt. Dazu gehören Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel, die jeden Monat bezuschusst werden. Außerdem werden technische Hilfsmittel zu einem Großteil mitfinanziert, wie zum Beispiel ein Rollator, Aufsteh-Hilfen oder ein Hausnotruf-System.

Erleichterung im Alltag

Wenn Deine Angehörige oder Dein Angehöriger mindestens Pflegegrad 1 hat, habt ihr Anspruch auf diverse Hilfsmittel. Diese Möglichkeit solltet Ihr auch nutzen, denn die passenden Hilfsmittel können die Versorgung deutlich erleichtern. Häufig müsst Ihr nichtmal etwas dafür bezahlen, da die Pflegekasse die Kosten erstattet. Das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kassen listet rund 44.000 Hilfsmittel auf. Grundsätzlich gibt es zwei Kategorien.

Verbrauchsmittel

Im Pflege-Alltag benötigt ihr täglich so einige Verbrauchsmaterialien, darunter sind oft Einmalhandschuhe, Bettschutz-Einlagen oder Desinfektionsmittel. Die Kosten dafür können sich summieren. Da ist es gut zu wissen, dass die Pflegekasse sie übernimmt. Eine gute Möglichkeit für Verbrauchsmittel sind sogenannte Hilfsmittelboxen, die verschiedene Anbieter verschicken. Ihr könnt online eine individuelle Box zusammenstellen. Besonders praktisch: Die Anbieter liefern monatlich nach Hause und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Technische Hilfsmittel

Für die Pflege zuhause stehen außerdem eine ganze Reihe technischer Hilfsmittel zur Verfügung, die Euch das Leben einfacher machen können. Die Pflegekasse finanziert oder bezuschusst beispielsweise Rollator, Stütz- und Haltegriffe, ein Pflegebett und unter bestimmten Voraussetzungen den Hausnotruf. Wenn möglich beziehungsweise sinnvoll, solltet Ihr technische Hilfsmittel ausleihen.

Krankenkasse

Die Krankenkasse wiederum finanziert manche Hilfsmittel, die die Pflegekasse nicht übernimmt. Sie leistet, wenn ein Hilfsmittel akute Beschwerden einer Erkrankung lindert oder zur Heilung beiträgt. Ein Beispiel ist eine Orthese zur Stabilisierung des Sprunggelenks nach einer Verstauchung oder einem Bänderriss.

Privatversicherte

Ist Deine Angehörige oder Dein Angehöriger privat pflegeversichert, gelten wie so oft andere Regeln. Ihr müsst die Rechnungen zunächst selbst bezahlen und anschließend einreichen. Welche Hilfsmittel übernommen werden, hängt vom individuellen Vertrag ab. Viele Versicherer orientieren sich aber am Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kassen.

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