Übersicht: Pflegegeld
Das Pflegegeld können Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher direkt aufs Konto erhalten. Damit könnt Ihr flexibel die Unterstützung finanzieren, die für Euch im Alltag sinnvoll ist. Dieses Geld ist zum Beispiel auch als Aufwandsentschädigung für pflegende Angehörige gedacht.
Ab Pflegegrad 2
Das Pflegegeld ist wohl die Leistung, von der die meisten Menschen schon einmal gehört haben und die auch am logischsten erscheint. Wer einen anerkannten Pflegebedarf hat, bekommt Geld von der Pflegeversicherung und kann sich damit Hilfe finanzieren. Ab Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige es beantragen und erhalten dann monatlich einen frei verfügbaren Betrag aufs Konto. Die gesetzliche Grundlage ist § 37 SGB XI.
Variable Höhe
Wie viel Geld es gibt, hängt vom Pflegegrad ab. Der maximal mögliche Betrag pro Monat beträgt:
- 347 Euro in Pflegegrad 2,
- 599 Euro in Pflegegrad 3,
- 800 Euro in Pflegegrad 4,
- 990 Euro in Pflegegrad 5.
Geld oder Sachleistung
Das Pflegegeld ist flexibel nutzbar, aber die Beträge sind vergleichsweise gering. Anstelle des Pflegegeldes könnt Ihr Euch auch für die Pflegesachleistung entscheiden. Damit lässt sich ein Pflegedienst finanzieren. Die Beträge sind monatlich deutlich höher - im höchsten Pflegegrad 5 gibt es gut 2000 Euro mehr Sachleistung im Monat als Pflegegeld.
Gut zu wissen: Ihr könnt auch einen Teil Sachleistung für den Pflegedienst beantragen und einen Teil Pflegegeld erhalten. Diese Kombinationsleistung ist für die meisten Familien am praktischsten.
Antrag stellen
Das Pflegegeld kommt nicht automatisch, sobald ein Pflegegrad vorliegt, sondern Dein Angehöriger muss es bei seiner Pflegeversicherung beantragen. Üblicherweise bekommt Ihr das passende Formular zugeschickt, wenn Ihr einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt habt.
Gut zu wissen: Wenn Ihr ausschließlich Pflegegeld und keine Pflegesachleistung bezieht, müsst Ihr regelmäßig eine sogenannte Pflichtberatung in Anspruch nehmen. Details dazu erklärt der Artikel "Übersicht: Pflichtberatung".
Beratung nutzen
Es gibt noch viele weitere Leistungen neben dem Pflegegeld, die Euch den Alltag erleichtern können. Wenn Ihr noch nicht genau wisst, welche Hilfsleistungen es vor Ort gibt und welche pflegerische Unterstützung für Euch am besten geeignet wäre, lasst Euch beraten. Alle Familien mit Pflegebedarf haben einen Anspruch auf neutrale und kostenfreie Beratung. In der Beratungsstelle könnt Ihr auf Wunsch auch gemeinsam mit den Profis den Antrag fürs Pflegegeld und bei Bedarf für weitere Leistungen ausfüllen.
Ihr wollt eine Pflichtberatung in Anspruch nehmen? Das ist auch möglich bei der Johanniter-Unfall-Hilfe. Du kannst direkt hier aus der App einen Termin anfragen.
