Übersicht: Vollmachten

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Wenn Dein Angehöriger einen Unfall hat oder schwer krank wird, kann er oder sie wichtige Entscheidungen nicht mehr treffen. Doch selbst Familienangehörige können nicht einfach so einspringen, wenn es zum Beispiel um gesundheitliche Fragen oder finanzielle Angelegenheiten geht. Dafür brauchst Du eine passende Vollmacht.

Vollmachten regeln den Ernstfall

Viele Menschen gehen davon aus, dass sie im Notfall für Verwandte wichtige Entscheidungen treffen dürfen. Vielleicht geht es auch Dir so. Falls etwas sein sollte, würdest Du natürlich einspringen. Schließlich ist es Deine Mutter, dein Bruder oder Partner. Ihr kennt und liebt Euch.

Diese Annahme ist aber leider falsch. Niemand darf ohne eine ausdrückliche Vollmacht für eine andere, erwachsene Person entscheiden, selbst wenn man ein ganzes Leben miteinander verbracht hat. Wenn Deine Mutter also beispielsweise unglücklich stürzt und ins Koma fällt, darfst Du nicht entscheiden, wie es mit ihr weitergehen soll. Dafür brauchst Du eine passende Vollmacht.

Gut zu wissen: Gibt es keine Vollmacht, muss die Klinik das zuständige Betreuungsgericht informieren. Das bestimmt dann nach einem gesetzlichen Verfahren eine Betreuungsperson, die die nötigen Entscheidungen treffen darf.

Ehegattennotvertretung

Für Eheleute und eingetragene Partnerschaften gilt immerhin seit 2023 ein Notvertretungsrecht. Damit dürfen Partner bis zu sechs Monate lang in Vertretung für den oder die andere entscheiden, allerdings nur in Fragen der Gesundheit. Hat ein Partner einen Unfall und ist so schwer verletzt, dass er nichts mehr entscheiden kann, darf die Partnerin in nötige Operationen und Therapien einwilligen, damit der Verletzte wieder gesund wird. Für Eltern und erwachsene Kinder gilt dieses Notvertretungsrecht aber nicht.

Vollmachten im Überblick

Je nach Situation können unterschiedliche Vollmachten nötig und sinnvoll sein. Manche erlauben die konkrete Vertretung. Andere halten Wünsche fest, die beachtet werden müssen, wenn jemand nicht mehr selbst entscheiden kann.

Vorsorgevollmacht

Sie regelt die rechtliche Vertretung und kann eine umfassende Vertretung in allen Lebensbereichen ermöglichen. Das betrifft typischerweise Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Behördenvertretung, Versicherungen und Dienstleister. Konkret heißt das: Mit einer Vollmacht darfst Du zum Beispiel für Deine Eltern in ärztliche Untersuchungen und Behandlungen einwilligen, Termine bei Behörden in Vertretung erledigen oder für sie Überweisungen tätigen.

Achtung! Banken fordern meist eine gesonderte Bankvollmacht auf einem hauseigenen Formular.

Gut zu wissen: Wer nur in Teilbereichen jemand bevollmächtigen will, kann auch das tun.

Betreuungsverfügung

In ihr wird festgelegt, wer im Notfall vom Betreuungsgericht als Vertretung bestimmt werden soll. Das Betreuungsgericht muss sich im Bedarfsfall an die Betreuungsverfügung halten. Wenn Du zu einer rechtlichen Betreuungsperson bestimmt wirst, musst Du für Deine Entscheidungen Rechenschaft gegenüber dem Gericht ablegen.

Gut zu wissen: Eine rechtliche Betreuung wird nur dann vom Gericht festgelegt, wenn jemand sein Leben in diesem Bereich längerfristig nicht mehr selbst organisieren kann. Du darfst mit einer solchen Verfügung also nicht mal eben die Überweisung übernehmen, weil Deine Mutter gerade erkältet ist und es so praktischer wäre. Das geht nur mit einer Vollmacht.

Patientenverfügung

Sie legt fest, wie ein Mensch medizinisch versorgt werden will, wenn er selbst nicht mehr in der Lage ist zu entscheiden. Sie richtet sich an alle Behandler, also zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Physiotherapeuten, und so weiter. In der Patientenverfügung müssen eindeutige Wünsche aufgeschrieben werden, beispielsweise über künstliche Beatmung, künstliche Ernährung oder Organspende.

Der große Vorteil ist: Angehörige müssen das dann nicht entscheiden. Es muss nur jemand wissen, dass es eine Patientenverfügung gibt und diese dann ins Krankenhaus bringen. Dann sind die Behandler verpflichtet, sich an die notierten Wünsche zu halten.

Für die Erstellung eines solchen Dokumentes solltet Ihr Euch ärztliche oder anderweitig fachkundige Beratung suchen. Nur dann ist sichergestellt, dass die Patientenverfügung anerkannt wird und dass auch allen klar ist, was genau mit welcher Formulierung festgelegt wird. Wichtig ist außerdem: Die erstellende Person muss (noch) in der Lage sein, die Tragweite der Festlegungen zu begreifen und selbstständig zu entscheiden. Das wird mit fortschreitender Pflegebedürftigkeit oft schwieriger.

Vorlagen finden

Im Internet findet Ihr Vorlagen für Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen, zum Beispiel auch von Johannitern. Sie sind juristisch geprüft und kostenlos nutzbar. Beim Ausfüllen solltet Ihr Euch helfen lassen, zum Beispiel bei einem örtlichen Betreuungsverein.

Informieren und abschließen

Vollmachten können die Versorgung einer pflegebedürftigen Person für alle Seiten deutlich erleichtern. Informiert Euch am besten zusammen darüber und entscheidet dann, was Ihr ausfüllen wollt. Genauer informieren kannst Du Dich zum Beispiel in unseren ausführlicheren Themenartikeln zu den einzelnen Vollmachten und zur rechtlichen Betreuung.

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