Verhinderungspflege 2026 noch nutzen

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Noch können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 bis zu 3539 Euro im Jahr flexibel für Verhinderungs- und/oder Kurzzeitpflege ausgeben. Dieses Entlastungsbudget wird aller Voraussicht nach am 31.12.2026 abgeschafft, wenn zum Jahresbeginn das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) in Kraft tritt. Zwar soll es mit dem Überbrückungsbudget weiterhin eine Option geben, um Ersatz für spontane Ausfälle zu finanzieren. Für geplante Ersatzpflege wird es aber wohl kein Extrageld mehr geben.

Verhinderungspflege – bald nicht mehr

Wir betonen immer wieder, dass es wichtig ist, sich Auszeiten freizuschaufeln. Bisher können pflegende Angehörige, wenn sie selbst zum Beispiel zwei Wochen Urlaub machen, eine Ersatzpflege organisieren und die pflegebedürftige Person kann das als Verhinderungspflege aus dem Entlastungsbudget finanzieren. Längst nicht alle Familien machen von dieser Option Gebrauch, weil sie vergleichsweise kompliziert ist. Für diejenigen, die bisher regelmäßig das Extrageld für die Verhinderungspflege genutzt haben, ist es aber höchst unpraktisch, dass dieser Anspruch aller Voraussicht nach ab dem 1. Januar 2027 abgeschafft ist.

Ansprüche jetzt noch nutzen

Unser Tipp lautet daher: Nutzt die bestehenden Ansprüche, solange es sie noch gibt. Wenn Dein Angehöriger in diesem Jahr das Entlastungsbudget in Höhe von 3539 Euro noch nicht ausgeschöpft hat, dann überlegt, ob Ihr das in diesem Jahr noch nutzen wollt und könnt. Welche Optionen Ihr habt, erklärt unser Artikel zum Thema.

Gut zu wissen: Wenn Dein Angehöriger nicht genau weiß, wie viel noch übrig ist, hilft ein kurzer Anruf bei der Pflegeversicherung. Dort kann man Euch den Betrag raussuchen und nennen.

Was wird 2027?

Das Pflegerecht ändert sich immer wieder mal – auch jetzt. Welche Regeln nach der anstehenden Pflegereform ab dem kommenden Jahr genau gelten werden, steht noch nicht fest. Denn das entsprechende Gesetz ist noch nicht final beschlossen, sondern entsteht gerade erst. Doch es ist sehr wahrscheinlich, dass es die Verhinderungspflege so nicht mehr geben wird, weil der entsprechende Gesetzentwurf das vorsieht. Alle Details dazu erklären unsere Artikel, die wir unten verlinkt haben.

Haben die Neuerungen auch Vorteile?

Manche sagen, dass die Optionen für Ersatzpflege trotzdem besser werden, denn:

  • Das monatliche Budget für privat organisierte Pflegehilfe soll steigen. Davon können dann auch private Ersatzhelfer wie Nachbarn, Freunde oder andere Verwandte unkompliziert bezahlt werden, wenn Du mal weg bist – jedenfalls mit einer kleinen Aufwandsentschädigung. Ein Extra-Antrag wie aktuell für die Verhinderungspflege ist dann nicht mehr nötig.
  • Das monatliche Budget für professionelle Pflegehilfe soll ebenfalls steigen. Wenn der Pflegedienst öfter kommen soll, weil Du beispielsweise im geplanten Urlaub bist, kann das recht unkompliziert vom gleichen Budget bezahlt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass es üblicherweise nicht ausgeschöpft wird.
  • Es soll weiterhin ein separates Budget für ungeplante Ausfälle geben. Das sogenannte Überbrückungsbudget ist nur nicht für geplante Abwesenheiten gedacht.

Wenn all das so kommt wie angekündigt, ist es also vielleicht gar nicht tragisch, dass die vergleichsweise komplizierte Verhinderungspflege wegfällt. Falls möglich, lohnt es sich aber trotzdem, sie jetzt noch zu nutzen. Die passenden Anträge findest Du bei der Kasse Deines Angehörigen.