Vorsorgevollmacht – Hilfe bei der Erstellung
Eine Vorsorgevollmacht schafft ein Stück Sicherheit, denn mit diesem Dokument wird bestimmt, wer im Ernstfall wichtige Entscheidungen für jemand anderen treffen darf. So wissen alle, wer im Bedarfsfall was regeln soll. Wenn Ihr bei der Erstellung eine Vorlage verwendet, vermeidet Ihr juristische Fehler.
Das Wichtigste in Kürze
- Es ist nicht zwingend notwendig, für eine Vorsorgevollmacht eine bestimmte Form einzuhalten.
- Im Internet gibt es kostenlos Informationen und Vorlagen, die bei der Erstellung hilfreich sind, zum Beispiel bei der Johanniter-Unfall-Hilfe, beim Bundesjustizministerium und der Verbraucherzentrale.
- Die Vorsorgevollmacht ist zwar bereits mit der Unterschrift der vollmachtgebenden Person rechtsgültig, sicherheitshalber könnt Ihr sie aber auch beglaubigen lassen.
- Die Vollmacht kann ohne Angabe von Gründen widerrufen oder geändert werden.
- Banken verlangen in der Regel eine gesonderte Bankvollmacht.
Vollmacht aufsetzen
Wenn Ihr miteinander gesprochen und eventuell eine Beratung in Anspruch genommen habt, geht es daran, Eure Ideen in die Tat umzusetzen. Dafür müsst Ihr nicht zwingend eine bestimmte Form einhalten. Es empfiehlt sich aber, eine Vorlage zu verwenden, damit Ihr nicht unwissentlich juristische Fehler macht. Wir haben Euch unter dem Artikel einige geprüfte Vorlagen verlinkt, die wir empfehlen können.
Unser Tipp: Die Pflegewächter helfen dabei, eine Vorsorgevollmacht abzuschließen.
Üblich ist es, dass die Vollmacht beim Vollmachtgeber zuhause aufbewahrt wird. Die Bevollmächtigten sollten eine Kopie erhalten und im Bedarfsfall Zugriff auf das Original haben. Es sollte also gut auffindbar und auch faktisch zugänglich sein, also zum Beispiel nicht in einem Safe liegen, für den Du keinen Schlüssel hast.
Gut zu wissen: Am besten hinterlegt Ihr eine Information, dass es eine Vollmacht gibt, beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Das kostet eine einmalige Gebühr von rund 25 Euro. Dort können zum Beispiel Kliniken nachfragen, ob es eine Vollmacht gibt, falls Deine Mutter überraschend ins Krankenhaus eingeliefert wird. Ebenfalls sinnvoll ist eine kleine Notfallkarte im Portemonnaie oder ein Hinweis auf eine Vollmacht auf dem Smartphone, etwa mit der App „Notfall ID“.
Vorlagen und Hilfe
Die Johanniter bieten eine ausführliche Informationsbroschüre zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung an, jeweils mit Formularen zum Ausfüllen. Neben diesem hauseigenen Angebot können wir von mitpflegeleben Dir alternativ auch folgende kostenfreien Anlaufstellen empfehlen:
- Beim Bundesjustizministerium (BMJV) gibt es neben Formularen zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung auch eine ausführliche Broschüre zum Betreuungsrecht zum Herunterladen. Die Unterlagen werden in mehreren Sprachen angeboten.
- Wenn Du nicht so gern lange Informationsbroschüren liest, kann das interaktive Tool der Verbraucherzentralen helfen. Es führt Dich Schritt für Schritt durch die Erstellung einer Vorsorgevollmacht. Am Ende musst Du das Dokument nur ausdrucken und unterschreiben. Allerdings muss man bei mehreren Personen jeweils wieder eine neue Vollmacht erstellen.
Wenn Du lieber auf Papier liest und Formulare ausfüllst, ist vielleicht das kostenpflichtige Vorsorge-Set der Stiftung Warentest die richtige Wahl. Es enthält Erklärungen zu Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Testament sowie passende Formulare zum Heraustrennen und Ausfüllen.
Widerruf jederzeit möglich
Falls Ihr in einigen Jahren feststellen solltet, dass die Vollmacht nicht mehr optimal ist, dann ist das übrigens kein Drama. Jede Vollmacht darf jederzeit widerrufen oder geändert werden ohne Angabe von Gründen. Dazu benötigt die vollmachtgebende Person das Originaldokument und am besten auch die ausgehändigten Kopien. Dann sollte man alle betroffenen Personen und Stellen informieren.
Eine Überprüfung der Vollmachten führt Ihr am besten regelmäßig durch. Überlegt Euch:
- Sind die bevollmächtigten Personen noch entsprechend fit, vor Ort und bereit einzuspringen?
- Besteht noch ein Vertrauensverhältnis?
- Haben sich sonstige Wünsche geändert?
Falls sich etwas geändert hat, widerruft die entsprechenden Vollmachten und ersetzt sie durch eine aktuelle Version.
Beglaubigung
Eine Vorsorgevollmacht ist mit Unterschrift der vollmachtgebenden Person rechtsgültig. Manche Stellen – zum Beispiel beim Antrag eines Ausweises – oder auch manche Verwandte möchten dennoch eine Beglaubigung sehen. Überlegt Euch deshalb, ob Ihr eine Vollmacht sicherheitshalber beglaubigen lassen wollt.
Beglaubigen kann eine Behörde in der Verwaltung, meist die Betreuungsbehörde im Sozialamt, für rund 10 Euro. Auch ein Notar kann die Vollmacht beurkunden. Das ist allerdings wesentlich teurer. Der Preis ist abhängig vom Vermögen der Person, die die Vollmacht ausstellt, und kann einige Hundert Euro kosten. Dafür besteht dann aber Rechtssicherheit und die bevollmächtigte Person kann sogar Darlehen im Namen des Vollmachtgebers aufnehmen oder eine Immobilie verkaufen. Das ist sonst nicht möglich.
Sonderfall Bankvollmacht
Damit die Vertrauensperson auch die Bankgeschäfte erledigen kann, ist normalerweise eine gesonderte Bankvollmacht notwendig. Banken erkennen eine allgemeine Vorsorgevollmacht meist nicht an. Sie bestehen auf eigenen Bankvollmachten auf einem Formular aus ihrem Haus. Dazu müssen die vollmachtgebende und bevollmächtigte Person gemeinsam bei der Bank erscheinen, sich ausweisen und eine Unterschriftenprobe leisten. Manchmal geht das auch mit einem Online-Ident-Verfahren.
Eine Bankvollmacht ist wichtig. Denn, wenn jemand nicht mehr handlungsfähig ist, laufen trotzdem weiter Rechnungen auf oder es müssen Zahlungen gestoppt werden. Vielleicht zieht die pflegebedürftige Person in ein Pflegeheim. Dann muss sie keine Miete mehr für die alte Wohnung zahlen. Solche und andere Änderungen lassen sich mit einer Bankvollmacht regeln.
Macht Euch bewusst: Die Person mit der Bankvollmacht hat unbeschränkten Zugriff auf Geld und Konten. Daher ist es gut, wenn nur ein oder zwei Menschen diesen bekommen. Sonst kann es schnell zu Chaos kommen. Außerdem möchten die meisten Menschen nur wenigen anderen vollen Zugriff auf das eigene Konto ermöglichen.
Unser Tipp: Stellt die Vollmacht über den Tod hinaus aus. Im Todesfall bekommen die Erben zwar Zugriff auf die Konten, dazu brauchen sie aber einen Erbschein. Bis dieser ausgestellt ist, kann es Wochen dauern. Ohne Vollmacht über den Tod hinaus kann in dieser Zwischenzeit niemand die Bankangelegenheiten regeln.
Du hältst eine Vorsorgevollmacht für sinnvoll, bist aber unsicher, wie Du das Gespräch darauf lenken sollst? Dann lies doch unseren Artikel "Vorsorgevollmacht - Das Gespräch finden".
