Kurze Übersicht: Pflegereform 2027
Vielleicht hast Du schon davon gehört: Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz, kurz: PNOG, soll sich einiges im Pflegerecht ändern. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden wohl anders zusammengestellt und es soll etwas schwieriger werden, einen höheren Pflegegrad beziehungsweise überhaupt einen zu erhalten. Verschaffe Dir hier einen Überblick, ob und was davon für Deine Familie relevant ist.
Alles neu macht der Januar?
Ab dem 1.1.2027 soll das neue Pflegerecht gelten und damit einige andere Regeln für Familien mit Pflegebedarf. Für Euren Alltag könnte das einige größere Änderungen bedeuten – oder gar keine. Wir von mitpflegeleben wollen Euch durch diese unsichere Zeit begleiten, verständlich erklären, was überhaupt schon beschlossen wurde, und vor allem verdeutlichen, was das konkret für Euch bedeutet.
Aktueller Stand
Seit dem 30. September gibt es einen Regierungsentwurf für ein konkretes Gesetz. Aktuell diskutiert der Bundestag, ob die darin enthaltenen Neuregelungen für die Pflege genauso kommen. Es kann auch noch Änderungen geben. Anschließend muss auch noch der Bundesrat zustimmen, also die Vertretung der Länder. Wenn sich alle einig werden, kann das Pflegeneuordnungsgesetz zum 1. Januar in Kraft treten.
Geplante Änderungen
Es sind zwei große Hauptänderungen im Pflegerecht vorgesehen. Zum einen sollen die Punktschwellen sich ändern, ab denen die Pflegegrade 1, 2 und 3 neu anerkannt werden. Zum anderen sollen viele Leistungen neu zusammengestellt werden. Das kann im Alltag eventuell Kürzungen bedeuten. Teils wollen die Pflegekassen auch Geld dadurch sparen, dass die Leistungen einfacher zu beantragen sind und somit weniger Bürokratie und damit Kosten verursachen.
Gut zu wissen: Es soll weiterhin einen Bestandsschutz für Pflegegrade geben. Wenn Dein Angehöriger also beispielsweise mit 28 Punkten Pflegegrad 2 bekommen hat, behält er diesen auch – obwohl nach neuem Recht erst ab 30 Punkten Pflegegrad 2 gewährt werden soll.
Bedeutung für Euch
Es kann sein, dass sich durch das neue Pflegerecht für Euch gar nichts ändert – außer dem Namen des Budgets auf Eurer Abrechnung der Pflegeversicherung. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Dein Angehöriger Pflegegrad 2 hat, regelmäßig ein Pflegedienst kommt und der Rest als Pflegegeld ausbezahlt wird, von dem Ihr alle weiteren Hilfen privat organisiert und bezahlt.
Größere Änderungen wird es hingegen geben, wenn Dein Angehöriger bisher mit Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag nutzt. Oder wenn Ihr die jährliche Verhinderungspflege voll ausschöpft. Wir haben die einzelnen Änderungen, die im aktuellen Regierungsentwurf stehen, für Euch aufdröselt. Eine ausführliche Zusammenfassung bieten die verlinkten Artikel.
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