Übersicht: Leistungen der Pflegeversicherung

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Die Pflegeversicherung hilft mit Geld, Beratung und Hilfsmitteln, wenn jemand pflegerische Unterstützung im Alltag braucht und einen Pflegegrad hat. Berechtigte müssen die gewünschten Hilfen individuell beantragen. Das ist etwas aufwendig, lohnt sich aber fast immer. Die Art und Höhe der Unterstützung hängt vom Pflegegrad und den Lebensumständen ab.

Individuell beantragen und kombinieren

Wer einen Pflegegrad hat, hat Anspruch auf Leistungen von der Pflegeversicherung, muss diese allerdings individuell beantragen. Wie viel Geld es gibt, hängt einerseits vom Pflegegrad ab, andererseits von den Lebensumständen. Die Pflegeversicherung funktioniert dabei wie eine Art Teilkasko, finanziert also nur bis zum jeweiligen Maximalbetrag. Was Ihr darüber hinaus braucht, müsst Ihr aus eigener Tasche bezahlen. Damit der Eigenanteil möglichst gering ausfällt, solltet Ihr die möglichen Leistungen möglichst optimal kombinieren.

Gut zu wissen: Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherungen orientieren sich an denen der gesetzlichen.

Ambulant oder stationär

Grundsätzlich ist bei den Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse zwischen ambulanten und stationären zu unterscheiden. Ambulant bedeutet, dass die Hilfe nach Hause kommt. Stationär bedeutet den Umzug in ein Pflegeheim oder eine andere Wohnform mit integrierter Pflege. Ihr könnt entweder ambulante Hilfen miteinander kombinieren oder die stationären Leistungen nutzen.

Pflege zuhause

Die meisten Pflegebedürftigen wünschen sich, so lange wie möglich daheim bleiben zu können. Dank ambulanter Pflegedienste ist das häufig auch gut machbar. Neben monatlichen gibt es auch jährliche Leistungen, außerdem Sonderleistungen bei Bedarf. Wir zählen sie hier kurz auf. Genauere Erklärungen kannst Du im unten verlinkten Themenartikel nachlesen.

Zu den ambulanten Basisleistungen gehören:

  • Entlastungsbetrag, etwa für Hilfe im Haushalt
  • Hausnotruf
  • Zuschlag für ambulant betreute Wohngruppen
  • Hilfsmittel zum Ausleihen – etwa Rollator und Pflegebett
  • Pflegehilfsmittel, also Verbrauchsmaterialien wie etwa Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe (praktisch ist ein Abo einer sogenannten Hilfsmittelbox)
  • organisatorische Hilfen wie Beratungen und Kurse
  • Extras für pflegende Angehörige, etwa zusätzliche Rentenpunkte
  • Sonderleistungen für zuhause: Zuschuss zu Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds und/oder Anschubfinanzierung für eine Pflege-WG

Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Ab Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige zusätzlich zu den Basisleistungen noch Pflegegeld und/oder Pflegesachleistungen erhalten. Pflegegeld ist vor allem sinnvoll, wenn Ihr die Hilfe innerhalb von Familie und/oder Freundeskreis privat organisierst, denn es wird zur freien Verfügung ausgezahlt und kann dementsprechend nach freiem Ermessen verwendet werden, zum Beispiel als Aufwandsentschädigung für Angehörige.

Mit der Pflegesachleistung könnt Ihr einen Pflegedienst finanzieren, der die nötige Unterstützung leistet. Du kannst auch beides kombinieren. Dann wird die individuelle Höhe beider Leistungen berechnet und ausgezahlt.

Monatliches Plus

Außerdem könnt Ihr ab Pflegegrad 2 noch eine monatliche Extraleistung für die Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nehmen. In diesen teilstationären Einrichtungen können Pflegebedürftige tagsüber zum Beispiel Kurse mitmachen oder erhalten nachts Begleitung, wenn sie diese brauchen. Die Nachtpflege ist besonders für Menschen wertvoll, die sich nachts allein zuhause unwohl fühlen oder – etwa aufgrund einer Demenz – einen gestörten Schlafrhythmus haben. Beide Varianten können sowohl den Pflegebedürftigen selbst gut tun, als auch eine deutliche Entlastung für Dich als pflegende(r) Angehörige(r) bringen.

Jährliches Extra zur Entlastung

Ab Pflegegrad 2 könnt Ihr noch die Verhinderungspflege und/oder Kurzzeitpflege beantragen. Damit lässt sich die Ersatzpflege zuhause (Verhinderungspflege) oder in einer Einrichtung (Kurzzeitpflege) finanzieren, wenn Du oder eine andere wichtige Pflegeperson mal krank wird oder Urlaub macht.

Beratung ist wichtig

Die optimale Mischung an ambulanten Leistungen zu finden, ist nicht leicht. Lasst Euch am besten neutral und kostenlos beraten, welche Kombination für Eure Lebensumstände am geeignetsten wäre. Das geht zum Beispiel in einem Pflegestützpunkt. Hier erhaltet Ihr auch Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen, wenn Ihr mögt.

Stationäre Leistungen

In Deutschland gilt zwar der Grundsatz „ambulant vor stationär“, doch manchmal ist ein Umzug ins Heim nötig und die bessere Wahl. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegeversicherung dann den sogenannten Leistungsbetrag direkt ans Pflegeheim. Die Höhe hängt vom Pflegegrad ab und deckt einen Teil der Pflegekosten ab. Vom restlichen Eigenanteil übernimmt der Staat seit Januar 2022 immerhin einen Teil. Der fällt umso höher aus, je länger jemand schon stationär versorgt wird, und kann bis zu 75 Prozent des Pflegekosten-Eigenanteils betragen.

Gut zu wissen: Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen müssen Pflegeheimbewohner grundsätzlich aus eigener Tasche bezahlen.

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