Vorsorgekur für Pflegende

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In einer Vorsorgekur können pflegende Angehörige wieder Kraft tanken. Auf eine solche Kur haben gesetzlich Versicherte und Beamte alle vier Jahre einen Anspruch – inklusive Finanzierung. Solltest Du bereits Beschwerden aufgrund der Pflegesituation oder wegen einer Erkrankung haben, kann auch eine Reha-Maßnahme in Frage kommen. Wir erklären das Vorgehen für beide Varianten von Antrag bis Zuzahlung. Und auch, wie Du Widerspruch einlegen kannst, falls der Antrag abgelehnt werden sollte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegenden Angehörigen steht alle vier Jahre eine Vorsorgekur oder Reha zu.
  • Du brauchst eine ärztliche Diagnose als Begründung für die Maßnahme, damit die Krankenkasse sie genehmigt und bezahlt.
  • Bei Ablehnung kann sich ein Widerspruch lohnen.
  • In Deiner Abwesenheit gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie für Deinen pflegebedürftigen Angehörigen gesorgt werden kann. Einen Großteil der Kosten übernimmt die Pflegekasse.
  • Wenn Ihr wollt, könnt Ihr auch gemeinsam zu einer Kur fahren.

Kur oder Reha

Eine Kur, offiziell heißt sie "medizinische Vorsorgeleistung", bietet Dir eine Auszeit vom Alltag, um wieder zu Kräften zu kommen. Ist Dein gesundheitlicher Zustand durch die Pflege gefährdet oder beeinträchtigt, Du hast aber keine diagnostizierte Vorerkrankung? Dann kannst Du eine Vorsorgekur beantragen. So ist es in § 23 SGB V festgelegt.

Typische Behandlungen sind Massagen, Bäder, Sport und Entspannung. Körperliche Beschwerden kannst Du gezielt angehen. Außerdem erhältst Du Hinweise, wie Du Eure Pflegesituation verbessern und so Entlastung für Dich schaffen kannst. Auf diese Weise soll die Kur helfen, dass Deine Gesundheit erhalten bleibt.

Bei einer Reha steht die Verbesserung bereits bestehender körperlicher Beschwerden im Vordergrund. Eine medizinische Rehabilitation soll vor allem verhindern, dass die Beschwerden bei Dir chronisch werden, zu einer körperlichen Behinderung führen oder Dich gar selbst pflegebedürftig machen. Die Gesundheit soll also, wenn sie bereits angeschlagen ist, wiederhergestellt oder zumindest verbessert werden. Das ist definiert in § 40 SGB V.

In der Regel ist die Maßnahme – egal ob Kur oder Reha – stationär und dauert drei Wochen.

Dein Weg zur Kur

Folgende drei Schritte verhelfen Dir zu einer Vorsorgekur oder Reha:

  1. Beratung
  2. Ärztliche Bestätigung der Notwendigkeit
  3. Antrag

Gut zu wissen: Teils gibt es auch die Möglichkeit einer Nachsorge an Deinem Wohnort.

Voraussetzungen

Anspruch auf eine Vorsorgekur oder Reha haben pflegende Zu- oder Angehörige, wenn sie gesetzlich versichert sind. Eine Verwandtschaft mit der gepflegten Person ist nicht zwingend. Ihr müsst auch nicht im gleichen Haushalt wohnen.

Folgende Voraussetzungen gelten:

  • Du pflegst eine Person, die einen Pflegegrad hat,
  • seit mindestens sechs Monaten.
  • Eine ärztliche Verordnung bestätigt die Notwendigkeit.

Gut zu wissen: Wenn Ihr mit mehreren Personen Euren Angehörigen pflegt, könnt Ihr jeweils eine eigene Kur beantragen. Das gilt prinzipiell auch, wenn Du nicht die eingetragene Pflegeperson bist. Mit Eintrag ist eine Bewilligung aber leichter.

Regeln für Beamte

Bei verbeamteten Personen besteht der Kur- oder Reha-Anspruch über die Beihilfe. Die Regeln entsprechen denen von gesetzlich Versicherten. Ob die private Krankenversicherung den Teil der Kosten, der nicht von der Beihilfe getragen wird, übernimmt, hängt vom individuellen Vertrag ab. Du kannst auch direkt bei der Versicherung nachfragen.

Beratung

Wenn Du Dir eine Beratung vor einem Termin in der Arztpraxis wünschst, kannst Du online nach Möglichkeiten suchen. Viele Pflegestützpunkte, Wohlfahrtsverbände und Träger von Kur-Einrichtungen bieten Beratungen an.

Einen guten Überblick gibt der Info-Flyer vom Müttergenesungswerk. Das bietet übrigens auch einen Online-Test an, mit dem Du herausfinden kannst, wie gut Deine Chancen auf eine Kur stehen.

Termin in der Arztpraxis

Damit Du eine Kur oder Reha mitmachen darfst, brauchst Du eine ärztliche Verordnung. Die gibt es, wenn Du entsprechende Symptome hast, zum Beispiel:

  • Erschöpfung und dringender Wunsch nach einer Pause
  • Magen- und/oder Darmbeschwerden
  • Rückenschmerzen und/oder andere Schmerzen
  • Schlafstörungen
  • Antriebslosigkeit bis hin zu Depressionen
  • Beschwerden, die von einer Erkrankung oder Operation herrühren

Unser Tipp: Unabhängig vom Wunsch nach einer Kur solltest Du solche Symptome ernst nehmen und abklären lassen - auch wenn Deine Zeit knapp ist. Ignorierst Du die Hinweise Deines Körpers, kann es passieren, dass Du irgendwann zusammenbrichst.

Im Gespräch solltest Du ungeschönt Deinen Gesundheitszustand und die Belastung schildern, die die Pflege für Dich darstellt. Du kannst auch direkt das passende Antragsformular mitbringen. Das gibt es bei Deiner Krankenkasse. Im sogenannten Verordnungsbogen muss ein Arzt die Notwendigkeit einer Kur oder Reha begründen. Es gibt keine feste Diagnose dafür. Das Formular wird individuell ausgefüllt.

Antrag stellen

Im Antrag darfst Du bis zu drei Wunschkliniken angeben. Nach passenden Kliniken kannst Du online recherchieren, aber auch in der Hausarztpraxis, bei Deiner Krankenkasse, einem Pflegestützpunkt oder einer Beratung zur Kur fragen. Wünsche müssen berücksichtigt, können aber nicht immer erfüllt werden.

Den Antrag samt ärztlicher Verordnung reichst Du bei Deiner Krankenkasse ein. Die braucht in der Regel etwa drei Wochen für die Bearbeitung. Holt sie ein zusätzliches ärztliches Gutachten ein, kann es länger dauern. Wenn Du eine Reha beantragst, gibt die Krankenkasse den Antrag automatisch an die zuständige Rentenversicherung weiter.

Gut zu wissen: Der Anspruch auf eine Kur als pflegender Angehöriger besteht auch noch sechs Monate über den Tod der gepflegten Person hinaus. Vielleicht spürst Du das ganze Ausmaß der Erschöpfung erst, wenn es eigentlich schon vorbei ist.

Zuzahlung

Die Krankenkasse beziehungsweise Beihilfe übernimmt einen Großteil der Kosten. Doch Du musst grundsätzlich 10 Euro pro Kalendertag zuzahlen. Das macht bei drei Wochen Kur also 210 Euro Eigenanteil.

Bei den Fahrtkosten übernimmt die Beihilfe für Beamte bis zu 200 Euro. Bei gesetzlich Versicherten fällt ein Eigenanteil von 10 Prozent an, allerdings höchstens 10 Euro.

Gut zu wissen: Die Zuzahlung bei stationären Aufenthalten ist pro Jahr auf 280 Euro gedeckelt. Das entspricht vier Wochen. Darüber hinaus musst Du nichts zuzahlen. Möglicherweise kannst Du Dich sogar von der Zuzahlung befreien lassen. Details dazu erfährst Du in unserem „Überblick: Zuzahlungen“.

Widerspruch bei Ablehnung

Vorsorgekuren werden manchmal beim Erstantrag abgelehnt. Falls Dir das passiert, gib nicht gleich auf. Oft lohnt sich ein Widerspruch. Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken rechnet vor, dass zwei Drittel der Einsprüche erfolgreich sind.

Gründe für eine Ablehnung

Häufig lauten die Gründe der Ablehnung: Die gesundheitliche Situation und die Pflegesituation erforderten keine Kur. Ambulante Maßnahmen seien nicht ausgeschöpft. Oder bei einer Reha sehe man die Aussicht auf gesundheitliche Verbesserung nicht. Häufig lässt sich das entkräften.

Frist einhalten

Für einen Widerspruch hast Du vier Wochen Zeit. Im ersten Schritt genügt ein unbegründeter Widerspruch. Den musst Du schriftlich mit Datum und Aktenzeichen des Ablehnungsbescheids zurück an Kranken- oder Rentenversicherung schicken. Am besten schickst Du ihn per Einschreiben mit Rückschein oder als Fax und bewahrst die Sendebestätigung auf. So hast Du einen Nachweis.

Gut zu wissen: Manche Krankenkassen bieten eine direkte Möglichkeit für den Einspruch in ihrer App.

Begründung formulieren

Hast Du den Widerspruch fristgerecht eingereicht, geht es ans Formulieren der Begründung. Rat und Hilfe bietet meist die Hausarztpraxis. Vielleicht gibt es noch konkretere medizinische Begründungen oder die Argumente der Ablehnung lassen sich gut widerlegen.

Hilfreich ist auch Unterstützung von Pflegefachpersonen. Im Ablehnungsbescheid wurde eventuell der Zusammenhang mit körperlichen Beschwerden und der Pflegesituation infrage gestellt. Da können Fachleute guten Rat zur Gegenargumentation liefern.

Gut zu wissen: Die Regel „ambulant vor stationär“ muss nicht mehr so strikt eingehalten werden wie früher. Insbesondere bei pflegenden Angehörigen verfehlen ambulante Maßnahme oft ihren Zweck wegen der Doppelbelastung von Pflege und Kur. Eine stationäre Vorsorgekur hilft einfach viel besser. Es lohnt sich, das zu betonen.

Sobald Du genügend Gründe gesammelt hast, schickst Du sie ebenfalls zu Deiner Kranken- oder Rentenkasse. Die Prüfung des Widerspruchs darf maximal drei Monate dauern. Dann wird Deine Kur oder Reha hoffentlich doch bewilligt.

Pflegebedürftige Person ist versorgt

Wenn Du in Kur oder zur Reha fährst, muss natürlich für Deinen Angehörigen gesorgt sein. An der Finanzierung einer Ersatzpflege beteiligt sich die Pflegekasse.

Kurzzeit- oder Verhinderungspflege

Euch stehen 3539 Euro im Jahr zu, um Kurzzeitpflege, also das vorübergehende Wohnen in einem Pflegeheim, oder Verhinderungspflege, also Ersatzpflegekräfte für zuhause, zu bezahlen. Wichtig ist, dass Ihr alles rechtzeitig organisiert.

Wie Organisation und Antrag funktionieren, erklärt unser Artikel „Entlastungsbudget: Kurzzeit- und Verhinderungspflege“.

Mit zur Kur

Eine Alternative ist, dass Dein Angehöriger mitkommt zur Kur und dort versorgt wird. Seit 1. Juli 2024 haben pflegebedürftige Personen einen Anspruch darauf, dass die Pflegeversicherung bei Begleitung die Pflege- und Unterbringungskosten übernimmt. Ob das in der Praxis klappt, hängt davon ab, was für eine Kur oder Reha es genau ist und in welcher Einrichtung sie stattfindet.

Ob das für Euch das Richtige ist, müsst Ihr selbst einschätzen. Oft hilft Abstand, um mal wirklich abzuschalten. Gerade bei Menschen mit Demenz kann es aber auch von Vorteil sein, wenn sie bei ihrer Bezugsperson bleiben. Am besten fragt Ihr bei Interesse bei der Pflegekasse nach, welche Optionen es gibt.

Oder doch ambulant?

Sowohl für Vorsorgekuren als auch für Reha-Maßnahmen gibt es ambulante Angebote. Falls es ein wirklich gutes Angebot für Deine Bedürfnisse an Deinem Wohnort gibt, kannst Du eine ambulante Kur in Erwägung ziehen. Die Versorgung Deines pflegebedürftigen Angehörigen solltest Du für diese Zeit trotzdem anderweitig organisieren, damit Du wirklich den Kopf für die Kur- oder Reha-Maßnahmen frei hast.

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