Wenn der Pflegedienst kündigt
Falls Ihr mit Eurem Pflegedienst unzufrieden seid, dürft Ihr ihm jederzeit kündigen. Das hat ein BGH-Urteil unterstrichen. Umgekehrt gilt das aber nicht so ohne Weiteres. Trotzdem kann es passieren, dass der ambulante Dienst überraschend kündigt. Wir erklären Euch, wie Ihr in diesem Fall am besten vorgeht. Damit Ihr nicht plötzlich ohne Versorgung dasteht, solltet Ihr bereits bei Vertragsabschluss mit dem Pflegedienst auf angemessene Kündigungsfristen achten.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Sozialgesetzbuch XI, § 120 sieht keine geregelten Kündigungsfristen für Pflegedienste vor.
- Beim Abschluss eines Vertrags müsst Ihr darauf achten, ob Kündigungsfristen erwähnt sind.
- Am besten ist, wenn der Pflegedienst eine recht lange Kündigungsfrist einhalten muss. Vier oder noch besser sechs Wochen wären wünschenswert.
- Falls Euer Pflegedienst kündigt, gibt es Anlaufstellen, die weiterhelfen.
- Was gesetzlich festgelegt ist: Pflegebedürftige dürfen ihrem ambulanten Dienst jederzeit kündigen, wenn sie unzufrieden sind.
Im Falle einer Kündigung
Es sollte nicht passieren, trotzdem kommt es vor, dass ein ambulanter Dienst einer pflegebedürftigen Person kündigt. Häufig geschieht das ohne Ankündigung und trifft die Familien völlig unvorbereitet. Es muss gar kein schwerwiegender Grund oder gar ein Zerwürfnis vorliegen. Vielleicht fehlt einfach Personal oder Dein Angehöriger lebt verkehrstechnisch so ungünstig, dass die Anfahrt den Dienst zu viel Zeit kostet.
Höchstwahrscheinlich gibt der Anbieter keinen konkreten Grund für die Kündigung an. Trotzdem bleibt festzuhalten: Der Markt der Pflegedienste ist stark ausgelastet – gerade in ländlichen Regionen. Da bleiben Kündigungen leider nicht aus. Außerdem werden die Verträge in der Regel unbefristet abgeschlossen und manche kleinen oder neuen Anbieter kalkulieren vielleicht den Aufwand nicht realistisch oder verlieren überraschend Personal. Dann kann es passieren, dass plötzlich zu viele Pflegebedürftige versorgt werden müssen und es wird aussortiert.
Keine geregelten Fristen
Das Problem beginnt im Grunde damit, dass die Kündigungsfristen von der Seite des Pflegedienstes gesetzlich nicht klar geregelt sind. Das Sozialgesetzbuch XI, § 120 nennt nur eine kurze Sonderkündigungsfrist zugunsten des Kunden in den ersten zwei Wochen. Zum Pflegedienst schweigt das Gesetz.
Häufig sind Fristen von 14 Tagen im Vertrag vorgesehen. Das ist natürlich sehr kurz. Nur wenige Betroffene schaffen es, in nur zwei Wochen eine neue Pflege zu organisieren.
Besonderes Vertrauensverhältnis
Da die Abhängigkeit der pflegebedürftigen Person vom Dienst eindeutig gegeben ist, besteht ein sogenanntes besonderes Vertrauensverhältnis. Der Pflegedienst muss im Falle einer Kündigung darauf Rücksicht nehmen und dem Pflegebedürftigen die Möglichkeit geben, eine anderweitige Versorgung zu finden. Hält sich ein Dienst nicht daran, kann ein Schadenersatzanspruch entstehen. Das hilft Euch jedoch nur bedingt, denn erstmal steht Ihr ohne Pflege da.
Reden kann helfen
Eventuell lässt sich das Ruder noch herumreißen, einfach indem Ihr offen über die Ursachen sprecht. Was hat zur Kündigung geführt? Gab es ein konkretes Problem? Ließe sich das beheben?
Häufig wird das gar nicht besprochen. In einem sachlichen Gespräch lassen sich Pflegeaufwand und Versorgung durch den Dienst vielleicht doch noch organisieren. Möglicherweise sind dafür ein paar Anpassungen notwendig. Wenn Ihr bisher zufrieden wart, kann es das wert sein.
Mögliche Gründe finden
Vielleicht spricht der Dienst Probleme an. Eventuell habt Ihr nach Änderungen der Zeiten und der Einsatzstunden gefragt. Das hat die Person, die die Einsatzpläne erstellt, womöglich massiv gestresst. Vielleicht haben sich Kleinigkeiten hochgeschaukelt, die die pflegebedürftige Person ärgern und überreagieren lassen, was wiederum die Pflegekräfte des Dienstes verstimmt. Oder es gab Missverständnisse aufgrund der Sprache. Menschen mit beginnender Demenz sagen manchmal merkwürdige Dinge und das Pflegepersonal kann nicht immer fließend Deutsch.
Vermitteln
Eventuell kannst Du der Sache durch offene Kommunikation auf den Grund gehen. Hat jemand etwas falsch verstanden? Können Gespräche oder kleinere Anpassungen das Problem lösen?
Versuche anwesend zu sein, wenn der Dienst das nächste Mal kommt. Sprich offen mit der Pflegekraft. Vielleicht wäre es gut, einmal freundlich zu betonen, wie wichtig deren Arbeit ist und dass Dein Angehöriger diese Versorgung braucht und schätzt – auch wenn er oder sie das vielleicht nicht (mehr) so zum Ausdruck bringen kann. Meist sind alle Beteiligten dankbar, wenn jemand moderiert.
Falls nur Kleinigkeiten das Problem waren, lassen sich diese vielleicht aus dem Weg räumen und der Dienst zieht die Kündigung zurück. Wenn der Pflegedienst die Pflege schlicht nicht aufrecht erhalten kann oder nicht nach Euren Vorstellungen durchführt, wird ein Ende der Zusammenarbeit allerdings wahrscheinlich das Beste sein. Natürlich bleibt dann die Aufgabe, Ersatz zu finden.
Nächste Schritte
Bei einer Kündigung solltet Ihr umgehend die Pflegekasse informieren. In manchen Bundesländern existieren Rahmenverträge, sodass ein Pflegedienst für entsprechende Nachfolge zu sorgen hat. Oder die Pflegekasse kann ein vermittelndes Gespräch führen und so vielleicht zumindest erwirken, dass die Pflege bis zu einer Neuregelung gewährleistet ist.
Gut zu wissen: Nach § 75 SGB XI ist die ambulante Pflege in den einzelnen Bundesländern in eigenen Landesrahmenverträgen geregelt, die für die Pflegekassen und zugelassenen Pflegedienste verbindlich sind.
Kündigung prüfen
Nicht immer ist eine Kündigung rechtens. Fristlos kündigen darf ein Pflegedienst lediglich aus schwerwiegenden Gründen. Das können beispielsweise nicht bezahlte Rechnungen sein.
Droht Euch eine rechtliche Auseinandersetzung mit dem Pflegedienst, könnt Ihr Euch bei der Verbraucherzentrale beraten lassen. Oder Ihr sucht Euch einen Rechtsanwalt, der Euch berät und eventuell sogar vertritt. Meist ändert das aber nichts daran, dass ein neuer Pflegedienst gefunden werden muss.
Neuen Dienst finden
Wenn Ihr Glück habt, wohnt Ihr in einer Gegend mit ausreichender Versorgung. Dann könnt Ihr bei mehreren anderen Diensten anfragen und einen neuen Vertrag abschließen.
Auf dem Land kann das aber schon mal knapper ausfallen. Pflegestützpunkte und Pflegeberater sind hilfreiche Ansprechpartner und können bei der Suche nach einem neuen Pflegedienst helfen.
Auch die Johanniter-Unfall-Hilfe bietet professionelle ambulante Pflege in ganz Deutschland an. Hier kannst Du nach einem passenden Anbieter in der Nähe suchen.
Übergang organisieren
Bis ein neuer Dienst einspringen kann, dauert es meist ein paar Tage oder Wochen. Wenn Familie und Freunde die nötige Arbeit nicht auffangen können, braucht Ihr eine Übergangslösung. Vielleicht ist ein Platz in der Tagespflege eine mögliche Variante. Nachbarschaftshilfe-Vereine oder Dienste für Hilfs- und Betreuungsleistungen können ebenfalls oft spontan einspringen. Wenn medizinische Behandlungspflege notwendig ist, kann die Hausarztpraxis meist bei der Vermittlung helfen.
Im nächsten Schritt ist es sinnvoll, nochmal auf das Budget zu schauen, das Deinem Angehörigen zusteht. Im besten Fall übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für Eure Übergangslösung zumindest teilweise.
Wer sonst noch kündigt
Nicht nur der Pflegedienst kann kündigen, auch andere Dienste wie der mobile Menüdienst oder die Putzhilfe hören manchmal auf. In der Regel sind diese Bereiche nicht so grundlegend, aber trotzdem braucht es dann einen Ersatz.
Falls das für den Menü-Bringdienst schwierig wird, gibt es aber Alternativen. Ihr könnt Euch zum Beispiel mit Tiefkühl-Menüs behelfen. Ausführliche und konkrete Informationen dazu könnt Ihr in unserem Artikel „Gut gegessen“ lesen.
Falls Ihr Hilfe im Haushalt, fürs Einkaufen oder Putzen, über den Entlastungsbetrag gebucht habt, kann das ebenfalls wegbrechen. Beim Putzen ist es zunächst nicht ganz so dringend, Ersatz zu finden. Die Einkaufshilfe ist dagegen schon essenzieller. Kurzfristig findest Du vielleicht Hilfe in der Familie oder Nachbarschaft.
Vorausdenken
Grundsätzlich ist es immer zu empfehlen, für den Fall der Fälle über möglichen Ersatz in der Pflege nachzudenken. Sprich am besten auch mit Deinem zu versorgenden Angehörigen darüber und welche Alternativen Ihr Euch in welchen Bereichen vorstellen könnt. Gute und regelmäßige Kommunikation ist meist der beste Schutz vor Unstimmigkeiten und plötzlicher Kündigung.
Bevor Ihr einen neuen Vertrag unterschreibt, schaut auf die Kündigungsfrist. Wünschenswert wäre eine Kündigungsfrist von sechs Wochen für den Pflegedienst. Das wird man selten finden, aber vier Wochen werden bei guten Pflegediensten durchaus angeboten.
Gut zu wissen: Den Vertrag solltet Ihr auf alle Fälle in schriftlicher Form erhalten. Falls nur eine kurze Frist im vorgefertigten Vertrag steht, versucht, einen individuellen Vertrag mit längerer Kündigungsfrist zu vereinbaren. Manchmal ist das möglich.
Recht auf Kündigung
Anders als der Pflegedienst haben Pflegebedürftige übrigens jederzeit ein Recht auf fristlose Kündigung von ihrer Seite aus, und zwar ohne Nennung von Gründen. Das Recht leitet sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch § 627 ab und bezieht sich auf „Dienste höherer Art“. Das bedeutet, ein sehr starkes Vertrauensverhältnis ist Grundlage der Dienstleistung. Fehlt das Vertrauen, muss niemand sich vom entsprechenden Dienst versorgen lassen.
Selbst, wenn im Vertrag eine Kündigungsfrist für Kunden aufgeführt wird, hat diese keinen Bestand. Auch ein Kündigungsgrund muss von Seiten des Pflegebedürftigen nicht angegeben werden. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Juni 2011, AZ: III ZR 203/10, stellt das klar.

