Nachbarschaftshilfe finanzieren
Mit etwas Glück habt Ihr hilfsbereite Nachbarn, die Euch im Alltag unbürokratisch unterstützen. Wenn Ihr ihnen eine Aufwandsentschädigung zukommen lassen wollt, könnt Ihr das unter bestimmten Voraussetzungen über die Pflegekasse finanzieren. Folgendes müsst Ihr dazu wissen.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Nachbarschaftshilfe geht es um Unterstützung in alltäglichen Dingen.
- Es ist möglich, dass die Pflegeversicherung für die Arbeit von Nachbarn und Ehrenamtlichen eine Aufwandsentschädigung zahlt.
- Als Finanzierung möglich ist der Entlastungsbetrag.
- Ab Pflegegrad 2 sind Pflegesachleistung mit Extra-Antrag und Verhinderungspflege eine weitere Option.
- Damit es Geld gibt, muss die Hilfe offiziell anerkannt sein.
- In jedem Bundesland ist anders definiert, welche Voraussetzungen Nachbarschaftshilfe für eine offizielle Anerkennung erfüllen muss.
Was ist Nachbarschaftshilfe?
Zur Nachbarschaftshilfe gehören explizit keine pflegerischen Leistungen. Die grundsätzliche Definition von Nachbarschaftshilfe ist in § 45a SGB XI festgelegt. Typische Nachbarschaftshilfe umfasst etwa Gesellschaft, Begleitung beziehungsweise Unterstützung...
- bei Gesprächen, Kaffee und Kuchen oder Spaziergängen,
- beim (Vor)Lesen, Backen oder Kochen,
- bei einem Gesellschaftsspiel, vielleicht Rommé oder Mensch ärgere Dich nicht,
- bei der Hausarbeit, insbesondere bei etwas anstrengenderen Tätigkeiten wie Betten beziehen, Fenster putzen oder Gardinen waschen,
- beim Einkaufen im Supermarkt oder Shoppen in der Stadt,
- bei Unternehmungen wie zum Beispiel Ausflügen, dem Besuch von Veranstaltungen, Tanz-Cafés, Seniorentreffen, Bastel- oder Gymnastikstunden.
Diese Form der Betreuung schafft Entlastung, und zwar sowohl für Dich in Deiner Pflegearbeit als auch für Deinen Angehörigen im Alltag. Und nicht zuletzt kann sie entscheidend zu einem längeren selbstbestimmten Leben im eigenen Zuhause beitragen.
Zahlt die Pflegeversicherung?
Ihr bezahlt der Nachbarschaftshilfe als Dankeschön eine Aufwandsentschädigung? Oder würdet es gerne tun, es ist aber finanziell sowieso schon eng? Wenn die Pflegeversicherung die Unterstützung offiziell als Nachbarschaftshilfe anerkennt, könnt Ihr zur Finanzierung den Entlastungsbetrag nutzen.
Hat Dein Angehöriger Pflegegrad 2 oder höher, lässt sich auch ein Teil der Pflegesachleistung nutzen. Dafür muss Dein Angehöriger einen Antrag auf Umwidmung stellen und kann dann bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung als Entlastungsbetrag nutzen. Unter bestimmten Bedingungen lässt sich auch das Budget der Verhinderungspflege für die Aufwandsentschädigung verwenden.
Teils muss Dein Angehöriger dafür in Vorleistung gehen und kann sich das Geld später von der Versicherung erstatten lassen. Teils rechnet die Pflegekasse direkt mit der Hilfe ab – das geht zum Beispiel bei registrierten Vereinen.
Die Details zu Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege kannst Du hier in der App nachlesen. Wir haben die Texte unten verlinkt.
Registrierung nötig
Damit eine Finanzierung möglich ist, muss die Nachbarschaftshilfe sich als solche registrieren. Welche Voraussetzungen die Nachbarschaftshilfe dafür erfüllen muss, ist leider von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich muss die zu pflegende Personen einen Pflegegrad haben und zu Hause gepflegt werden.
Vieles ist darüber hinaus in den meisten Bundesländern ähnlich geregelt, darunter Folgendes:
- In der Regel darf der Nachbarschaftshelfer weder mit der zu betreuenden Person (bis zum zweiten Grad) verwandt sein, noch verschwägert und auch nicht im selben Haushalt leben.
- Die meisten Bundesländer setzen ein Mindestalter von 18 Jahren voraus.
- Außerdem verlangen sie fast immer einen ausreichenden Versicherungsschutz (private Haftpflichtversicherung beziehungsweise Unfallversicherung), häufig ein polizeiliches Führungszeugnis sowie einen Qualifikationsnachweis beziehungsweise Nachweise für entsprechende Kurse. Welche genau das sein müssen, ist wiederum unterschiedlich. Es können Grundkurse für Nachbarschaftshilfe sein ebenso wie ein aktueller Erste-Hilfe-Kurs sowie regelmäßige Auffrischungskurse.
In welchem Umfang eine Aufwandsentschädigung erfolgen darf, variiert deutlich. Die meisten Bundesländer betonen, dass der Charakter der Ehrenamtlichkeit nicht beeinträchtigt werden soll. Die Spanne reicht neben geringen monatlichen oder jährlichen Pauschalbeträgen von rund 5 Euro Stundenlohn bis zur groben Orientierung am Mindestlohn.
Die für Euch relevanten Details erfahrt Ihr bei den in Eurem Bundesland jeweils zuständigen Stellen. Welche Ämter und Behörden genau in welchem Bundesland für Nachbarschaftshilfe zuständig sind, könnt Ihr in unserem Artikel „Nachbarschaftshilfe – Überall unterschiedlich“ nachlesen.
Vereine ohne Registrierung
Ist ein Angebot zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB XI anerkannt, finanzieren die Pflegekassen die Nachbarschaftshilfe. Das gilt grundsätzlich auch für Vereine, die Nachbarschaftshilfe anbieten.
Da diese sich aber häufig über Spenden und Fördergelder finanzieren, scheuen Vereine oft den mit der Registrierung verbundenen Aufwand. Wenn Ihr ein solches Vereinsangebot in Anspruch nehmen wollt, müsst Ihr die eventuell damit verbundenen Kosten dann selbst tragen.
Gut zu wissen: Unterstützung via Nachbarschaftshilfe kostet Euch in der Regel deutlich weniger als die gleiche Leistung bei gewerblichen oder gemeinnützigen Dienstleistern. Sie kann sich also trotz fehlender Unterstützung durch die Pflegeversicherung für Euch lohnen.
Podcast zum Thema
Du würdest gerne mal hören, wie sich Nachbarschaftshilfe konkret im Alltag auswirken kann? Dann hör unseren Podcast zum Thema.
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