Pflegezeit am Lebensende
Vielleicht hast Du schon vom gesetzlichen Anspruch auf Pflegezeiten gehört. Sie ermöglichen eine Reduzierung auf Teilzeit oder eine Auszeit vom Job, um vorübergehend die Pflege und Unterstützung für einen nahen Angehörigen zu übernehmen. Eine vierte und recht unbekannte Variante ist die Pflegezeit am Lebensende. Du darfst Dir bis zu drei Monate frei nehmen oder Deine Stunden reduzieren - nicht um zu pflegen, sondern um einfach da zu sein.
Gemeinsame Zeit
Auch wenn es uns sehr traurig macht, so folgt doch in der Regel auf eine Zeit der Pflege irgendwann das Lebensende. Um nicht just in dieser Zeit besonders viel arbeiten gehen zu müssen, hat der Gesetzgeber als vierte Variante der Pflegezeiten die Pflegezeit am Lebensende ersonnen, manchmal auch Pflegezeit als Sterbebegleitung genannt. Sie ist die einzige Pflegezeit, die nicht direkt im Anschluss an eine andere genommen werden muss. Vielmehr kannst Du Dir bis zu drei Monate Pflegezeit aufheben, um diese dann, wenn es soweit ist, in den letzten Lebenswochen Deines Angehörigen zu beanspruchen.
Eckdaten: Pflegezeit am Lebensende
- Dauer: maximal 3 Monate
- Art: Teilzeit oder Auszeit
- Ankündigung: 10 Tage vorher
- Gesetzliches Anrecht: Arbeitnehmer in Firmen mit mindestens 16 Angestellten
- Zweck: Gemeinsame Zeit
- Finanzielles: Gehalt für geleistete Arbeitszeit; zinsloses Darlehen möglich
- Besonderheit: Du musst keine Pflege leisten und es ist auch egal, wo Dein Angehöriger lebt. Der Fokus darf ganz auf der gemeinsamen Zeit liegen.
Details: Pflegezeit am Lebensende
Viele Menschen empfinden es als sehr schön und wertvoll, in den letzten Lebenswochen noch einmal bewusst viel Zeit für einen Sterbenden zu haben. Sei es, um noch letzte Wünsche zu erfüllen (Noch einmal ans Meer! Noch einmal zum Lieblingsitaliener! Noch einmal ins Konzert!) oder um einfach nur da zu sein, damit der Angehörige nicht allein im Hospiz liegt.
Genau dafür ist die Pflegezeit am Lebensende gedacht. Hier geht es nicht um die eigentliche Pflege, sondern um gemeinsame Zeit. Daher ist es im Gegensatz zu allen anderen Pflegezeiten auch egal, ob die angehörige Person ambulant pflegerisch versorgt wird oder in einem Heim, einem Hospiz, einem Krankenhaus oder anderswo ihre letzten Tage und Wochen verbringt. Sie braucht auch keinen Pflegegrad. Entscheidend ist einzig und allein der Umstand, dass sie aller Voraussicht nach nicht mehr lange leben wird.
Gut zu wissen: Du kannst alle Pflegezeiten sowie die kurzzeitige Arbeitsverhinderung miteinander kombinieren, solange diese insgesamt maximal 24 Monate umfassen. Alle bis auf die Pflegezeit am Lebensende müssen unmittelbar aufeinander folgen. Beachte dafür unbedingt die nötigen Ankündigungsfristen!
Gehalt in der Pflegezeit
Du hast in dieser Zeit die Wahl, ob Du auf eine Teilzeitstelle reduzieren oder eine Auszeit nehmen willst. Die Regelungen zu Finanzen und Versicherungen sind die gleichen wie bei der normalen Pflegezeit.
Du bekommst nur die Arbeitszeit bezahlt, die Du auch leistest. Wenn Du nicht auf eine Teilzeitstelle reduzierst, sondern eine vollständige Auszeit in Anspruch nimmst, erhältst Du in dieser Zeit gar kein Gehalt und bist auch nicht kranken- oder pflegeversichert. (Details dazu findest Du im Artikel „Sozialversicherung in der Pflegezeit“.)
Zinsloses Darlehen
Um den finanziellen Verlust abzupuffern, kannst Du ein zinsloses Darlehen vom Staat in Anspruch nehmen. Du bekommst es während der Pflegezeit in monatlichen Raten ausbezahlt und musst es danach in gleichhohen Raten wieder zurückzahlen. Wenn Du also drei Monate lang Pflegezeit am Lebensende nimmst, zahlst Du das Darlehen danach in drei Monatsraten zurück und bist anschließend wieder schuldenfrei. In bestimmten Fällen ist es auch möglich, die Rückzahlung zu strecken oder nur einen Teil zurückzuzahlen. Das Darlehen soll etwa die Hälfte des ausgefallenen Nettogehalts abdecken.
Um das Darlehen zu erhalten, musst Du einen Antrag beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) stellen.
Zusätzlich zum Antrag musst Du noch folgendes einreichen:
- Pflegezeit-Vereinbarung mit Deinem Arbeitgeber
- Entgeltbescheinigung der vergangenen zwölf Monate
Und was ist mit kleinen Firmen?
Die genannten Regelungen sind die, auf die Du einen gesetzlichen Anspruch hast. Du kannst diesen Anspruch also im Zweifelsfall auch gegen den Willen von Vorgesetzten durchsetzen. Bist Du in einer kleineren Firma angestellt, musst Du individuell aushandeln, ob und wie sich eine Pflegezeit für Dich gestalten lässt. Meist ist es sinnvoll, sich an den gesetzlichen Vorgaben für größere Unternehmen zu orientieren und dann einen eigenen Vertrag aufzusetzen.
Gut zu wissen: Insbesondere, wenn der Tod naht, sind viele Vorgesetzte und kleinere Firmen bereit, ihren Beschäftigten entgegenzukommen, wenn diese noch etwas Zeit mit ihren Angehörigen verbringen wollen. Frag ruhig nach, ob Du eine individuelle Lösung finden kannst – auch wenn Du zum Beispiel Bedenken hast, dass die zehn Tage Ankündigungsfrist zu lang sind und Du keine Urlaubstage mehr übrig hast, um diese auszugleichen. Oft findet sich ein Kompromiss.
Regelungen für Beamte & Co
Für Verbeamtete, Richter, Soldaten und ähnliche Staatsbedienstete gelten wie immer eigene Regeln. Theoretisch sollten sie bei der Pflege von Angehörigen in allen Punkten den Angestellten gleichgestellt sein und beispielsweise auch das zinslose Darlehen des BAFzA nutzen können. Das ist de facto aber nicht in allen Bundesländern der Fall. Wenn Du zu dieser Berufsgruppe gehörst, lass Dich daher am besten individuell beraten.
Du kennst noch nicht die Details über kurzzeitige Arbeitsverhinderung, normale Pflegezeit und Familienpflegezeit? Dann lies die Artikel "Kurzzeitige Arbeitsverhinderung" beziehungsweise "Pflegezeiten".
